Rente und Minijob, warum hohe Steuernachzahlung?

4 Antworten

 Ich hätte wohl eine Pauschalbesteuerung wählen müssen, worüber mich mein Arbeitgeber nicht aufgekärt hat. 

Stimmt genau.

  Mit dem Arbeitgeber war besprochen, dass ich abzugsfrei etwas dazu verdienen will.

Die 2 % Pauschalsteuer hätte er Dir abziehen dürfen. Das wäre für Dich aber die weitaus bessere Lösung gewesen. Aber weil Du sagtest "abzugsfrei" hat er sich vonDir die Steuer-ID geben lassen und eben keine Steuer abgezogen. Nun musst Du es versteuern.

  Kann man da rückwirkend noch was machen?

Leider nein. Im besten Fall noch für dieses Jahr, wenn Du noch dort arbeitest.

ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber vor Renteneintritt voll gearbeitet. Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich gefragt wurde, ob ich meine bisherige Steuerklasse beibehalten will. Mir war nicht klar, dass ich mich damit gegen eine Pauschalbesteuerung entscheide und habe daruf vertraut, dass die für mich günstige Variante angemeldet wird. Wozu sollte ich jetzt noch sozialversichert arbeiten. Ich bin ja über die Rente versichert. Jetzt kommt mich teuer zu stehen, dass ich mich nicht besser informiert habe. Habe ich jetzt denn irgendwas davon, dass unnötigerweise Renten- und Krankenversicherung abgeführt wurde?

Schon mal herzlichen Dank für Ihre Antwort

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@Kirali

 ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber vor Renteneintritt voll gearbeitet. Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich gefragt wurde, ob ich meine bisherige Steuerklasse beibehalten will.

Das war der Zeitpunkt, wo Du hier hättest fragen sollen.

 Wozu sollte ich jetzt noch sozialversichert arbeiten. Ich bin ja über die Rente versichert.

Beim Minijob wird für Dich kein KV-Beitrag abgeführt, sondern nur puschla. Ebenso bei der Rentenvers. Ausser Du hast den Zusatzbeitrag gewählt.

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Wenn es ein Minijob war, so hat er mit der Nachzahlung nichts zu tun.

Auch eine kleine Rente ist steuerpflichtig.

Wie wurde die Nachzahlung errechnet (Steuerbescheid nochmal ganz lesen)?

ähm, der Minijob ist nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer mit 2% abführt.

lt. Sachverhalt ist dies aber nicht gegeben, es wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet. und dann IST der Minijob in der Einkommensteuererklärung anzugeben

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@wurzlsepp6682

bei Abzug über Lohnsteuerkarte hätte er aber Steuern abziehen müssen. Hat er das getan ? Welche Steuerklasse ?

Es spricht für mich alles dafür, dass die Nachzahlung im wesentlichen die Steuer auf die Rente ist.

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@wurzlsepp6682

ahäm, wenn es ein Minijob war ...

Aus dem Sachverhalt geht garnichts hervor - trotz Empfehlung wird der Steuerbescheid nicht gelesen - resistent. 

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@barmer

 bei Abzug über Lohnsteuerkarte hätte er aber Steuern abziehen müssen. 

Bei 450,- Euro fällt aber keine Lohnsteuer an.

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"Ich bin davon ausgegangen, dass ein Minijob steuerfrei ist."

ja wie kommt man darauf? Dem ist nicht so.

"Mit dem Arbeitgeber war besprochen, dass ich abzugsfrei etwas dazu verdienen will." ah ha, wie soll das gehen?
Das wäre was! Ponyhof.....

Das ganze kann irgendwie nicht passen. 1500€ nachzahlen wären 125€/Monat. Da muss noch anderes steuerpflichtiges Einkommen vorhanden sein. 2% pauschal auf 450€ sind 9€.

Arbeitgeber müssen nicht über Steuern aufklären, können keine Steuerberatung machen.


ich wurde zusammen mit meinem Mann veranlagt. Die Steuererkärung haben wir mit einer Steuer CD erstellt und danach hätten wir zusammen ca. 300 € entrichten müssen, wenn der Minijob pauschal versteuert worden wäre, statt jetzt ca 1500 €.

Ich habe keine Steuerberatung vom Arbeitgeber erwartet, aber immerhin die Information, dass ich mich zwischen zwei Minijob- Varianten entscheiden kann.

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