https://www.finanzfrage.net/frage/summe-der-zm-in-welche-zeile-bei-der-umsatzsteuerjahreserklaerung
Der hat keinen Vertrag mit Euch, steht nicht auf der Gehaltsliste, wäre damit auch nicht in der Berufsgenossenschaft, somit nicht versichert.
Wenn ihr ihm waas Gutes tun wollt, dann fragt doch, ob der Ausbildungsvertrag mit Euch fortgesetzt werden kann.
Ist ein Thema für die IHK.
Eine Kopie der Abrechnung bekommst Du bei der Personalabteilung.
Bezüglich der verlorenen Abrechnung solltest Du erhöhte Aufmerksamkeit Deinem Bankkonto widmen, denn das steht ja vermutlich auff der Abrechnung. Also aufpassen wegen seltsamer Abbuchungen und ggf. sofort zurück rufen.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Postdiebstahls kannst Du machen , aber nach 3 Monaten kommt die Mitteilung das nichts ermittelt werden konnte.
Du kannst keine zwei Vorgänge:
- Schenkung des Depots
- Wechsel der Depotbank
in einem Vorgang zusammenfassen.
Also entweder Dein TR Konto auf den neuen Eigentümer übertragen udn der Wechselt dann zur DB, oder Du wechselst zur DB und schenkst dann das DEpot.
Ich liebe YouTubeVideos so sehr, dass ich alle vom Wegsehen kenne.
Also klar ich sehe mir die nicht an. Wenn ich Jemandem was mitteilen will, kann ich es kompakt auf einer Seite DIN A4 machen und es als pdf versenden, das liest der in höchstens der halben Zeit, die so ein Video Frist.
Eigenheime in der Pampa, sind nicht böse, aber sie sind preiswerter, als die Immobilie im Ballungszentrum, haben dafür mehr Kosten, wenn man im Ballungszentrum arbeitet. Mindestens das Deutschlandticket, oder aber Autokosten für den Arbeitsweg.
Ökologisch haben, bzw. können Häuser auf dem Land auch nachteile haben. Beginnen bei zersiedelung der Landschaft bis eben, dass die Beheizung von freistehenden Häusern mehr Energie erfodert, als die von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Aber ich kann das natürlich mit Solarpanelen auf dem Dach mit deren Strom ich eine Wärmepumpe betreibe voll ausgleichen und ausserdem bieten sie noch den Fahrstrom für das e-Auto und schon haben wir das ausgeglichen.
Da wäre auch der Pachtvertrag für den Garten udn die Mitgliedschaft im Verein zu prüfen.
So wie ich diese Dinge kenne, kann ich den Aufwuchs im Garten, die Gartenhütte usw. nur kaufen, wenn ich auch Pächter im Garten bin udn /oder Mitglied im Verein.
Bei Euch hat das geklappt, weil Familie/Ehepaar.
Wenn so ein Verkauf nach Satzung udn Pachtvertrag überhaupt möglich ist, dann kann man Dich als Pächterin der Parzelle natürlich nicht rauswerfen. Unter umständen musst Du für das Gartenhaus Miete zahlen.
Aber wie schon geschrieben, sieh ertmal in die Satzung.
Wer sich seine Weltgeschichte nach eigenem Gusto festlegt, kann das machen.
Strafbar wird es nur, wenn man in Bereiche kommt, wie Holocaustleugnung, oder ähnlich.
Man muss schon fast Masochist sein, um sich auf den Schwachsinn einzulassen.
oder zumindest das Geld für die restlichen Tage erstatten?
Die Beherbergungsleitung wird nicht erbracht und muss natürlich nicht gezahlt werden.
Muss das Hotel dann gleichwertige Zimmer in einem anderen Hotel bereitstellen
Hier kann es eine frage des Vertrags sein.
Bei einer Pauschalreise auf jeden Fall. Bei einem Festvertrag (ich habe eine Buchung 01.09.2025 bis 21.09.2025 ggf. auch, kann aber vom nationalen Recht abhängen. Wenn ich selbst per Webseite in Thailand buche habe ich es mit Thailandrecht zu tun, buche ich direkt das Atlantis auf Paradise Island über die Sungruppe so gilt Recht Bahams, oder Südafrika.
Wer bezahlt für verbranntes Gepäck?
In Deutschland muss das Hotel versichert sein, bei Pauschalreisen der Veeranstalter, sonst Landesrecht. Hausrat dann, wenn anderes nciht greift.
dass zurückgehaltene Kautionen versteuert werden müssen.
Klar, weil Fremdvermögen eingezogen wird.
Wie wird das praktiziert?
Ganz einfach es geht in die Anlage V als Einnahme ein.
Entweder als Ersatz für nicht nicht erhaltene Miete, oder als Kostenersatz, weil es Kosten gab für die Renovierung der Wahnung.
Gilt das auch für Kautionen grundsätzlich?
Wenn sie einbehalten und/oder verrechnet werden natürlich.
n Elster bei 9 - H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) in Zeile 65 eintragen? Bin ich da auf einer heißen Spur oder ist irgendwo ein Denkfehler?
Du wärst auf einer heißen Spur, wenn Du ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer wärst. Aber Du bist ja in Deutschland, kann nicht passen.
Was hälst Du von Zeile 70
Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b, Abs. 5 schuldet.
- In diesen Fällen gilt wie immer: "Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel."
- Wenn das eine Rolle spielen würde, wären 1,--Euro-Shops kein Gewerbe.
- ja.
- Wenn er sich von Anfang an auf 58 Stück beschränkt, gilt § 19 UStG. aber das wären ja weniger als 2.500,- Rohgewinn.
- es gibt vielfache Risiken. Geht was schief udn er kann die Verträge nicht bedienen, dann ist er ganz schnell im Betrug. Als gewerblicher Verkäufer hat er die zweijährige Gewährleistung, die er wohl abwälzen kann, aber erstmal hat er sie am Hals. Wenn es ohne Gewerbeanmeldung gemacht wird, ist es auf jeden Fall schon mal eine Ordnungswidrigkeit.
Um irgendwelche Vergünstigungen zu bekommen, musst Du erstmal abprüfen, welchen Grund es dafür geben könnte.
Status:
- Deine Enkelin ist in einer Hilfeeinrichtung (warum udn in welcher Art?)
- Du willst sie in den Urlaub holen.
Bezahlen wird irgendeine Kasse (Krankenkasse, Rentenkasse, sonstige Soziale Einrichtung) das nur, wenn es für das Kind förderlich/erforderlich ist. Dafür hast Du ausser "Urlaub" keinen Grund genannt. Es gibt viele Kinder, die nicht in den Urlaub fahren können. Warum fährt die Enkelin nicht mit den Eltern?
Dann wäre noch ein Steuervorteil zu prüfen. Aufwendungen, denen man sich aus sittlicher udn familiären Verpflichtungen nicht entziehen kann, könnten außergewöhnliche Belastungen sein.
Aber auch dafür ist mir Dein Sachverhalt zu dünn.
Ich war selber beim Lehrgangswerk Haas und hätte damals, wenn ich mich beworben hätte vermutlich eine Anstellung bei denen bekommen können.
Den Stress wollte ich mir aber nicht antun. Daher würde ich auch kein Lehrgangswerk gründen. Dazu noch die Frage, bist Du so gut in Deinem Fach, dass Du es machen könntest?
Thyen und Meier, die damaligen Chefs von Haas, die schwarze Barbara (Entschuldigung bitte, den Familiennamen habe ich mir nicht gemerkt, obwohl es nur 47 Jahre her ist, seit ich dort war), Lauritzen und die anderen Dozenten, waren alle top fit udn damit meine ich top fit, wenn man höchste Ansprüche anlegt.
Wenn Du kein absoluter 2er Kandidat bist, dann hake den Teil Deiner Planungen schon mal ab.
KI habe ich schon verschiedentlich getestet mit Steuerfragen. Im Allgemeinen kann die KI nicht einmal die Fragen richtig erfassen, geschweige denn lösen.
Wenn Du mit Weiterbildung Geld machen willst dann eröffne ein Lehrgangswerk und biete Schulungen für Leute an, die vom Jobcenter aus eine Fortbildung machen sollen. Wir gut bezahlt udn der Standard ist relativ gering, wenn man den Kenntnisstand eines StB zugrunde legt.
ICh persönlich würde aber, wenn ich schon die StB Prüfung habe, auch als solcher arbeiten. Zwei, drei Jahre als Angestellter udn dann selbständig machen.
Wenn Du gut bist kannst Du auch in 2, höchstens 3 Jahren meinen Laden übernehmen, dann ziehe ich mich nämlich nach Juan Dolio zurück und werde nicht nur 1-2 mal die Woche Golfen, sondern täglich.
Ist es steuerlich von Vorteil? Oder gibt es sogar Probleme dadurch?
Es ist egal, bzw. Du kannst es nicht beeinflussen.
Du hast durch den zweiten Wohn sitz in Österreich zukünftig 2 Wohnsitze und bist sowohl in Deutshcland, wie in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Damit Du nicht doppellt zahlst, gibt es ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Deutschland und Felix Austria.
Du wirst dann nur in Österreich Einkommensteuer zahlen, außer Du hast in Deutschland noch andere Einkünfte z. B. einen Bauernhof, einen Gewerbebetrieb, oder eine zweite Anstellung.
Steuerlich also kein Problem.
Deine Krankenversicherung solltest Du mit eben Deiner Krankenkasse besprechen. Das normale ist, dass Du für die Zeit dieser Beschäftigung in eine österreichichsche Versicherung wechselst udn danach wieder in Deine bisherige zurück kehrst. Die Zwischenzeit ist dann eine beitragsfrei Anwartschaftversicheurng.
Schwierige volkswirtschaftliche Berechnungen.
20 erfolgreiche Suizede sparen 20 mal die Rentenzahlungen von im durchnittbestimmt 15 Jahren pro Fall.
Je nach Alter der Selbstmörder der Verlust an Beiträgen udn Steuern. Aber natürlich auch gesparte Kosten wegen Behandlung von Depressionen.
Du kannst ja mal anregen, dass eine universität das mit eienr Untersuchung erforscht.
Mal abgesehen davon, dass es wohl nicht sehr sinnvoll ist, wenn wir uns den Kopf über Probleme der USA zerbrechen, würdest Du bei Donald Trump offene Türen mit der Idee einrennen, wenn der Auftrag an eine Trump-Firma ginge.
Sonst glaube ich nicht, dass es etwas bringt, solange die Brücke nicht durch Dauerstaus als unzureichend festgestellt ist.
Wenn ein Tunnel gebaut wäre, wie viel er auch Kosten mag, denn es wäre besondere Erdbebensicherung nötig, könnte man ja die Wartung der Golden Gate Bridge nicht beenden. Selbst wenn sie nicht mehr genutzt würde, müsste man sie zumindest vor dem Einsturz bewahren, oder man müsste sie sehr teuer verschrotten. Eventuell wäre es möglich die Teile als Andenken vermarkten, aber das wäre ungewiss.
Man kann die Brücke nicht einfach stilllegen und vergammeln lassen und wenn man sie weiter unterhält ist der Kostenvorteil im Eimer.
Also, wenn ein Chef verreist, gibt er doch Anweisungen, wer die Verantwortung trägt, wenn etwas passiert.
Hat er das nicht gemacht, gilt alles das, was in § 677 BGB geregelt ist, Geschäftsführung ohne Auftrag. Was mache ich, wenn bei meinem Nachbarn die Eingangstür aufgestemmt ist und ich weiß, dass er am Vortag in den urlaub gefahren ist?
Ich rufe die Polizei. Die kümmern sich.
Habe ich zugesagt die Blumen zu gießen (vergleichbar ich bin Mitarbeiter in der Firma), dann bestelle ich einen Handwerker die Tür zu reparieren.
Wenn. ich zugang zu den Geschäftsunterlagen habe sehe ich nach, ob ich die Versicherungspolice finde, bzw. die Adresse der Versicherungsagentur.
Bist Du sicher, dass Deine Anstellung richtig erfasst wurde und Du als Werkstudentin gemeldet warst?
Die Krankenklasse würde von Dir keine Beiträge wollen, wenn Du als anerkennte Werkstudentin gemeldet warst.
Hast Du die Voraussetzungen erfüllt? 20 Stunden, oder weniger in der Vorlesungszeit, Deine Studenten KV immer gezahlt, entsprechend gemeldet.
Also unterlagen prüfen und dann ggf. eben die Einkommensteuererklärung abgeben um einen Bescheid zu bekommen.
Ich denke der Fehler lag in einer falschen 'Meldung.
Wie Du beim finanzamt beantragen würdest die Vorauszahlungen auf 0,- herabzusetzen, schreibst Du es an das Kirchensteueramt der katholischen Kirche.
Müßte klappen.