So wie ich struturiert bin, würde ich den Antrag auf "0,- Euro" nicht stellen, sondern mit mit dem Rechner:

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml

ermitteln wie viel Lohnsteuer mir mit dem Freibetrag monatlich weniger abgezogen wird und monatlich diesen Betrag zur Seite legen. Kann ja sein, dass durch andere Einflüsse das zuversteurnde Einkommen sinkt und dann brauche ich nicht auf die Erstattung zu warten.

Im schlimmsten Fall zahlen ich die Nachzahlung aus der Rücklage.

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Kommt drauf an..

§ 306 StGB:

(1) Wer fremde

  1. Gebäude oder Hütten,
  2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  3. Warenlager oder -vorräte,
  4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
  5. Wälder, Heiden oder Moore oder
  6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Da ist also ausdrücklich von fremden ...... die Rede..

In § 306 a StGB

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
  2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
  3. eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

Da ist nicht mehr von "fremden" die Rede..

Also,, eine eigene Scheune darf man abbrennen, ein eigenes Wohnhaus nicht.

Aber auch nbei der Scheune wäre ich vorsichtig, denn eine Gefährdung durch Funkenflug usw. muss natürlich sicher vermieden werden.

Wer etwas durch Feuer abreissen möchte, müsste das Ankündigen und die Feuerwehr zur Sicherung bestellen.

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Wenn das, was Ihr ansetzen könnt, wie Werbungskosten, Versicherungsbeiträge usw. sich kaum geändert haben, ist das Ergebnis logisch.

Die Arbeitnehmerpauschal hat sich erhöht (mal als Beispiel). 2021 1.000,- Euro, 2022 1.200,- Euro, 2023 1.230 Euro.

Wer immer 1.500,- Kosten hat, z. B. unveränderte Kilometer Entfernugnspauschale, verliert Erstattung dadurch, dass er schon im Jahr laufend netto mehr hatte. In 2021 noch Erstattung auf 500,- Euro EXtrakosten, in 2023 nur noch auf 270,- Euro.

Und falls Eure Einkommen etwas in der gleichen Höhe sind, ist der Heiratsvorteil ohnehin relativ gering. Am meisten spart bei dem Rabatt das Klischee "Millionär + Platzanweiserin im Kino."

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Nein, eine Gesamtstrafenbildung kann nur zu einer Lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen, wenn ein Verbrechen enthalten ist, für das eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden kann. § 54, Abs. 1 + 2StGB.

Für gewerblichen Betraug ist die Höchsstrafe 10 Jahre. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo durch die tateinheitlichen, bzw. tatmehrheitlichen Straftaten der Urkundenfälschung und Insolvenzverschleppung diese Höchststrafe auf insgesamt 11,5 Jahre erhöht wurde. Nach meiner Kenntnis die höchste zeitlliche Freiheitsstrafe, ohne das ein Tötungsdelikt beteiligt war.

Es handelte sich um den Gründer von Flowtex Manfred (Manni) Schmieder.

Seine Geschichte wurde im Fernsehfilm "Big Manni" gezeigt. Sehr sehenswert.

https://de.wikipedia.org/wiki/FlowTex

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Es geht wohl nicht um Termingeld, sondern um Termingeschäfte (Handel mit Terminkontrakten), die unter § 23 EStG fallen.

Wenn Du eine Verlustbescheinigung hast, ziehst Du die im nächsten Jahr ab. Aber das würde das finanzamt auch schon von selbst machen.

Im Urteil geht es um etwas anderes, nämlich um die in der Höhe begrenzten Verlustabzug udn ob der mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Du musst die Steuerarten unterscheiden.

  1. Umsatzsteuer: Hier sind die Einnahmen nicht steuerbar, weil für Deine Leistungen an ein ausländisches Unternehmen in einem Drittland (Israel) der Sitz des Leistungsemptängers als Ort der sonstigen Leistung gilt. Deine Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer (bzw. Du bekommst Gutschriften). Du hast trotzdem Vorsteuerabzug. Also bekommst Du Umsateuer zurück aus den Ksoten und Investitionen, die Du hast.
  2. Einkommensteuer: Hier ist entscheidend, wo Dein Wohnsitz ist. Du lebst lt. Sachverhalt in Deutschland. Damit hat wohl auch Dein Unternehmen seinen Sitz hier. Somit versteuerst Du den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben hier. DEn Gewinn ermittelst Du mit der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Je nachdem, ob Du Freiberufler, oder Gewerbetreibender bist (welche Leistungen bietest Du über Fiver an?) geht das Ergebnis, über die Anlage S, oder die Anlage G in die Einkommensteuererklärung ein.
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Online hab ich gelesen, dass ich keine Steuern zahlen muss, solange mein erwirtschaftetes Einkommen unter 11.604 Euro liegt.

Das stimmt fast nie.

Warum nicht?

Ganz einfach, weil das der Betrag ist, ab dem das steuerpflichtige Einkommen Einkommensteuer auslöst.

  1. Wir wissen aus Deinem Sachverhalt nicht, ob Dein Einkommen aus dieser Suchmaschinenbewertung Dein einziges Einkommen ist.
  2. Wir kennen nicht Deinen Familienstand.
  3. Wir wissen nicht, ob Du z. B. Familienversichert in der KV bist.

Annahme, DEine Einnahmen übersteigen Deine Betriebsausgaben (internet, ggf. Abschreibung Computer, eventuell anteilige Kosten Arbeitszimmer usw. usw. um 15.000,- Euro (nach Deiner Rechnung also Steuer), aber die KV Beiträge sind abzugsfähig udn Du kommst unter 11.604,- Euro.

Oder Du bist verheiratet udn der Ehepartner verdient 30.000,- im Jahr, wieder völlig andere Situation.

Also, wir brauchen mehr Informationen, um zu antworten.

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Tut mir leid, aber ich verstehe Deine Bucherei nicht.

Du hast die Aktien gekauft und 1.000,- Euro ausgegeben. Unklar ist da für mich nur, ob erst ein Dollarkonto eigerichtet wurde mit 1.000,- Euro = 1.100,- Dollar udn nach dem Kauf Dollarkonto 0,-, oder ob das Dollarkonto erst beim Verkauf für 1.320,- Dollar entstand.

I'm Prinzip aber egal.

BEim Verkauf steht danach 1.320,- Dollar auf dem Konto. Beim Verkauf wurden 1.200,- Verkaufserlös erfasst und der Gewinn von 200,- Euro realisiert.

Im Moment wo die Dollars getausch werden, kommen 1.257,14 Euro auf das Konto.

Das ergibt 57,14 Gewinn aus Währungsdifferenz.

Ich kenne das, weil ich ein Revolutkonto habe, was ja bekanntlich automatisch 3 Währungen enthält.

Wenn ich meinem Mandanten in St. Andrews 1.500,- Euro berechne udn er mir zum Tageskurs 1.260,- Pfund überweist, sind das meine Erlöse , also wieder die 1.500,- Euro.

Wenn ich dann nach einigen Wochen merke, dass die 1.260,- Pfund nicht für einen Aston Martin Oldtimer reichen und und es nicht sinnvoll ist sich Hoffnungen zu machen, und die Pfund in Euro tausche durch den Twich bei Revolut udn 1.550,- Euro im Hauptkonto landen, habe ich 50,- Euro aus Währungsdifferenzen gewonnen.

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Natürlich.

Viele Dinge sind zu regeln.

Du brauchst Unterlgen für die Beerdigung, musst Dich über die finanziellen Verhältnisse informieren. Strom, Gas Wasser ggf. kündigen. Die Wohnung kündigen.

Was Du nicht darfst, wäre z. B. wertvolle Dinge aus der Wohnunge mitnehmen. Der Goldbarren unter der Matrtze, die Briefmarken-, oder Münzsammlung usw.

Was Du mitnehmen darfst, wären ganz persönliche Dinge wie ein Fotoalbum.

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Gehören Garage udn Wohnung Dir allein (nur zur Sicherheit)?

Der Vermietungserlös der Garage gehört zu Deinen Umsatzsteeuerpflichtigen Einnahmen. Die Garagenvermietung ist nur bei gemeinsamer Vermietung mit einer Wohnung im gleichen Vertrag USt-frei.

Die Vermietung eines Raumes würde unter § 4 Nr. 12 UStG fallen udn wäre USt-frei.

Aber § 4 Nr. 12 letzter Satz steht dem entgegen:

Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält,
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Vorab, ich bewundere Deinen Mut, oder ist es Tollkühnheit?

Da das DBA ausgesetzt ist, musst Du in Deutschland voll versteuern, wobei die russische Steuer als Kosten von den Erträgen abgezogen werden kann.

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Ehrlich gesagt, ich weiß es auch nicht, aber ich denke es kann verschiedene GRünde geben, die man mit dem eigenen ggf. nachlässigem Verhalten bezüglich der Einstellungen gibt.

Wer bei der Installation von Apps aus Vereinfachung alles mit "ja" beantwortet, gibt auch die zustimmung, dass z. B. Standort informationen übertragen werden.

Für eine kfz-Versicherung kann es interessant sein, ob man sich in Polen bewegt. Deine Krankenversicherung hätte wichtige Informationen, über den Aufenthalt in der Dem. Rep. Kongo.

Stelle Dir vor, da reicht einer einen Haftpflichtschaden ein, weil er bei seinem Freun in Regensburg eine Vase heruntergeworfen hat, aber lt. seinem Mobiltelefon war er im Urlaub an der Cote d'Azure,

Aber diese Apps bieten ja auch Möglichkeiten zur Werbung.

irgendetwas wird es schon sein.

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Ich denke die Fahnen sind noch der kleinste Teil, mit dem Verdient wird.

24 Teilnehmer, vielleicht 20 Orte in denen geflaggt wird, an jeweils 5 Punkten 2400 Flaggen, Stückpreis, keine Ahnung, aber mehr als 1 Mio. Umsatz werden die Flaggen kaum bringen.

Aber wenn 1 io. Fans z. B. für die Türkei kleine Fhnen für ihre Autos kaufen, jeweils mit so einer Autohalterung für die Scheibe und die Kosten2 Euro das Stück, sind wir schon bei 2 Mio.

Dann die übrigen Fanartikel. für die EM gab es ein neues Nationaltrikot. Der Fan der immer auf der Höhe sein will kauft eines für 60-90 Euro.

Dann diese idiotischen Fanmeilen, deren umfahren mehr CO2 freisetzt als 10 Jahre Formel 1, die aber ein Wahnsinnsgeld an Standmiete einbringen. An den stände verdinen die Brauereien und Wurstfabriken für Bratwurst und Bier,

Die Mitarbeiter der Stadtreinigung haben viel zu tun und viele Überstaunden. Also freuen die sich über Überstundenvergütung udn das Finanzamt sich über die lohnsteuer darauf.

Eigentlich bräuchte man gar keine Fußballspiele für diese Geldmaschine, aber die Leute auf den Fanmeilen brauchen ja was, über das sie diskutieren können udn die Fußballer wollen ja auch noch Ihr Uralubsgeld verdienen. Meistens weiß man ja auch nach 2 Vorrundenspielen, ob denen die Antrittsprämie reicht und dass sie gern in den Urlaub möchten (siehe WM 2018 udn 2022, als die Taschen der Spieler wegen der Antrittsprämie so schwer waren, dass sie nicht mehr laufen konnten.

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Deine Bücher, die Du über BoD/Amazon verkaufst gewähren Dir ein Urheberrecht, somit ist die Tätigkeit mit 7 % Umsatzsteuer belegt.

Die Tätigkeit als Nachhilfelehrer mit 19 %, außer Du arbeitest für eine allgemeinbildende Schule.

Alle Einnahmen gehen in die Anlage EÜR und das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererlärung.

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Sollen wir nun alle möglichen Fälle konstruieren, die möglich wären?

Machen wir es einfach mit 2 möglichen Fällen.

  1. Privatgebäude. Die Entschädigung sind wie ein Verkaufspreis zu behandeln udn da der Vertrag ja länger als 10 Jahre lief, steuerfrei.
  2. Betriebsgebäude. Die Entschädigung ist Verkaufspreis udn der Buchwert geht dagegen, der Rest ist Gewinn, ggf. ist ein e 6 b Rücklage möglich.

Es gibt so viele Möglichkeiten, dass man eine Bachelorarbneit daraus machen könnte.

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Sind Deine Kunden Unternehmer mit einer USt-ID, oder Privatleute?

Wenn Deine Kunden eine USt-ID haben und in der EU ansässig sind, berechnest Du ohne Umsatzsteuer udn nimmst den Betrag in die Zusammenfassende Mitteilung (ZM) auf.

Bei Drittlandskunden mit Nachweis unternehmerischer Tätigkeit ohne Umsatzsteuer und den Nachweis gut aufbewahren.

Sind es Privatleute, berechnest Du die 19 % wie bei einem deutschen Kunden.

Wenn Du viele Privatkunden hast, könntest Du das "One-Stopp-Shop" Verfahren beantragen.

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Die seltsame Tabelle kannst Du nicht anwenden.

Richtig ist diese:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Es ist die vom Bundesministerium für Finanzen.

Das Ergebnis von Elster ist mit dem Mutterschaftsgeld absolut in Ordnung.

Das Mutterschaftss/Eltergeld müsste ziemlichggenau 12.448 betragen haben, denn wenn ich im obigen rechner bei 48.900,- ablesen komme ich auf den Steuersatz von 12,8 %, der dann auf die 36.452,- Euro zu versteuerndes Einkommen aben zu der Belastung von 4.666,- Euro führt.

Also alles OK, aber die Tabelle, die Du zur Kontrolle verwenden wolltest, ist Schrott.

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Ich war selbst bei Hass.

Liegt ein paar Jahre zurück, im Sommer 1978.

Ich bin im Nachhinein noch immer sehr dankbar für die harte Zeit. Gut, von den Dozenten die ich hatte, wird keiner mehr dabei sein. Zu miener Zeit waren die Chefs Meyer udn Thyen, die besten Steuerrechtler, die ich in meinem Leben kennen gelernt habe. Ich bin bis heute noch am Überlegen, wie die letzten 45 Jahre gelaufen wären, wenn ich das Angebot bei denen anzufangen angenommen hätte.

Also ja, als Lehrgangswerk kann ich die empfehlen, denn ich denke, die werden ihr Niveau gehalten haben.

Übrigens, vor dem Studium würde ich an Deiner Stelle eine Lehre in der Steuerberatung machen. Dann kannst Du mit dem, was im Studium dran kommt, mehr anfangen.

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Während des Steuerjahres überhaupt nichts, denn da gilt alles noch wie zuvor.

Erst ab dem Folgejahr ändert sich da etwas, aber es gilt trotzdem noch die Zusammenveranlagung, aber die Einkünfte werden eben nur mit den persönlichen Freibeträgen festgestellt.

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