Auto gestohlen und geschrottet?
Moin,
ich (17) habe vor kurzem echt großen Mist gebaut. Unzwar habe ich das Auto von meinem Vater(50.000€) eines Tages einfach ohne seine Erlaubnis genommen, um ihn von der Arbeit abzuholen, weil ich gehört hatte, dass bei ihm wieder die Kopfschmerzen angefangen hatten(er hatte Anfang des Jahres eine Hirnblutung hinter sich). Leider ist es auf dem Weg zu ihm aufgrund von Aquaplaning und nicht angepasster Geschwindigkeit auf der Autobahn (ca.120 km/h) dazu gekommen, dass ich abgerutscht und in beide Leitplanken nacheinander gegen gefahren bin, sodass Gott sei Dank zwar niemand verletzt wurde, jedoch das Auto einen Totalschaden erlitt und nun auf dem ADAC Stellplatz steht.
Meine Frage nun wäre, ob es möglich wäre, dass mein Vater mich anzeigt, damit Haftpflichtversicherung und Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, da er ja nichts mit der Sache zu tun hatte(Schlüssel war eigentlich zu Hause versteckt)? Was für eine Strafe würde ich bekommen(Freiheitsstrafe, Sozialstunden, Geldstrafe, etc.)?
PS: Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnis BF17. Hatte gehört, dass es sich hierbei nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt, sondern um eine Art Vertragsbruch oder so.
5 Antworten
Das Gericht entschied allerdings, dass die Versicherung zahlen muss. Es sei kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters erwiesen. Die Richter konnten keine Umstände erkennen, die nahelegten, dass der Sohn sich selbst hinter das Lenkrad setzen würde. Ein solcher Rückschluss lasse sich auch nicht aus der Tatsache ziehen, dass die Staatsanwaltschaft bereits zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt habe.
Dabei sei es um ein Mofa gegangen. „Zwischen der Benutzung eines möglicherweise ‚frisierten’ Mofas und dem Führen eines Pkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis besteht ein erheblicher qualitativer Unterschied“, so das Gericht. Hierfür sei in der Regel eine deutlich höhere Hemmschwelle zu überwinden.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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zitat
"Meine Frage nun wäre, ob es möglich wäre, dass mein Vater mich anzeigt, damit Haftpflichtversicherung und Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, da er ja nichts mit der Sache zu tun hatte"
man müsste erstmal klären wer das Auto überhaupt versichert hat...es muß nicht dein Vater sein, kann irgendeine andere Person sein, und was das für eine Versicherung ist bzw was genau vereinbart ist...bei mir zb bin nur ich als Fahrer versichert, niemand anders darf das fahren...außer natürlich Werkstätten für Probefahrt, aber die sind ja selber dagegen versichert.
da du ADAC erwähnst...wenn du bzw dein Vater Premium ADAC hat... darin ist auch eine Versicherung enthalten auf das Auto bzw wer den legal fährt...jedenfalls war das damals mal so... aber ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
Das Auto dürfen mein Vater, meine Mutter und ich fahren(wir sind eingetragen). Beim ADAC steht der Wagen nur, weil der von der Autobahn abgeschleppt werden musste.
denkbar wäre zb das Opa bzw Oma das versichert haben... das wäre erheblich günstiger
Zum Sachverhalt selbst gab es hier schon Antworten, zu beantworten bleibt noch die Versicherungsfrage. Vielleicht schauen unsere Versicherungsexperten hier mal rein.
Meine Frage nun wäre, ob es möglich wäre, dass mein Vater mich anzeigt, damit Haftpflichtversicherung und Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, da er ja nichts mit der Sache zu tun hatte(Schlüssel war eigentlich zu Hause versteckt)?
Pauschal ist hier aber schon mal zu sagen, dass mindestens die Kasko dann direkt an dich herantreten wird (was sie vermutlich ohnehin tun wird). Du hast den Schaden verursacht, also musst du ihn begleichen. Alles, was du so erreichen kannst, ist, dass die Kasko dann möglicherweise in Vorleistung geht, sich das Geld aber dann von dir wiederholt.
Wenn die Versicherung in Vorleistung geht, bekommt also der Vater sein Geld.
Der Sohn hat dann 50.000 Schulden gegenüber der Versicherung und könnte mit 18 in die dreijährige Privatinsolvenz gehen...
Das hat nichts mit Diebstahl zu tun, wenn du das Auto nimmst. Nur unbefugte gebrauchnahme nach 248a stgb. Die vollkasko wird wohl nicht zahlen. Egal ob du angezeigt wirst oder nicht. Wenn du offiziell Fahrer bist, könnte es vielleicht sein. Das sagen dir die AVB bzw. Dle Versicherung.
Was genau meintest du mit: ,,…Wenn du offiziell Fahrer bist, könnte es vielleicht sein.“?
Kann ja nicht sein, wenn der Fragesteller 17 Jahre jung ist und BF17 hat!!!