Auto gestohlen und geschrottet?

classica  10.08.2023, 17:04

Handelten sich um einen Audi ? TT ?

TTT2005 
Fragesteller
 10.08.2023, 21:26

5er bmw

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Gericht: Vater hat nicht fahrlässig gehandelt

Das Gericht entschied allerdings, dass die Versicherung zahlen muss. Es sei kein vorsätz­liches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters erwiesen. Die Richter konnten keine Umstände erkennen, die nahelegten, dass der Sohn sich selbst hinter das Lenkrad setzen würde. Ein solcher Rückschluss lasse sich auch nicht aus der Tatsache ziehen, dass die Staats­an­walt­schaft bereits zweimal wegen Fahrens ohne Fahrer­laubnis ermittelt habe.

Dabei sei es um ein Mofa gegangen. „Zwischen der Benutzung eines möglicherweise ‚frisierten’ Mofas und dem Führen eines Pkw ohne die erforderliche Fahrer­laubnis besteht ein erheblicher qualitativer Unterschied“, so das Gericht. Hierfür sei in der Regel eine deutlich höhere Hemmschwelle zu überwinden.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/sohn-hat-unfall-mit-elterlichem-auto-zahlt-kaskoversicherung

Als Tip gibt es eine telefonische Rechtsberatung kostenfrei über den ADAC

Haltet Eure Mitgliedsnummer bereit

Bild zum Beitrag

ADAC

https://www.adac.de › rechtsberatung

ADAC Rechtsberatung: Ihr Kontakt zu den Clubjuristinnen und -juristen

04.11.2021 — Fast 40 beim ADAC angestellte Juristinnen und Juristen stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.

Bist Du das ?
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Braunschweig-19-Jaehriger-faehrt-Auto-seines-Vaters-zu-Schrott,aktuellbraunschweig11082.html

 - (Auto, Strafe, Strafrecht)
classica  11.08.2023, 16:48

Danke für den Stern und viel Erfolg

0

zitat

"Meine Frage nun wäre, ob es möglich wäre, dass mein Vater mich anzeigt, damit Haftpflichtversicherung und Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, da er ja nichts mit der Sache zu tun hatte"

man müsste erstmal klären wer das Auto überhaupt versichert hat...es muß nicht dein Vater sein, kann irgendeine andere Person sein, und was das für eine Versicherung ist bzw was genau vereinbart ist...bei mir zb bin nur ich als Fahrer versichert, niemand anders darf das fahren...außer natürlich Werkstätten für Probefahrt, aber die sind ja selber dagegen versichert.

da du ADAC erwähnst...wenn du bzw dein Vater Premium ADAC hat... darin ist auch eine Versicherung enthalten auf das Auto bzw wer den legal fährt...jedenfalls war das damals mal so... aber ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

TTT2005 
Fragesteller
 10.08.2023, 13:41

Das Auto dürfen mein Vater, meine Mutter und ich fahren(wir sind eingetragen). Beim ADAC steht der Wagen nur, weil der von der Autobahn abgeschleppt werden musste.

2
tellerchen  10.08.2023, 13:41

denkbar wäre zb das Opa bzw Oma das versichert haben... das wäre erheblich günstiger

0

Zum Sachverhalt selbst gab es hier schon Antworten, zu beantworten bleibt noch die Versicherungsfrage. Vielleicht schauen unsere Versicherungsexperten hier mal rein.

Meine Frage nun wäre, ob es möglich wäre, dass mein Vater mich anzeigt, damit Haftpflichtversicherung und Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, da er ja nichts mit der Sache zu tun hatte(Schlüssel war eigentlich zu Hause versteckt)?

Pauschal ist hier aber schon mal zu sagen, dass mindestens die Kasko dann direkt an dich herantreten wird (was sie vermutlich ohnehin tun wird). Du hast den Schaden verursacht, also musst du ihn begleichen. Alles, was du so erreichen kannst, ist, dass die Kasko dann möglicherweise in Vorleistung geht, sich das Geld aber dann von dir wiederholt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Andri123  11.08.2023, 12:18

Wenn die Versicherung in Vorleistung geht, bekommt also der Vater sein Geld.

Der Sohn hat dann 50.000 Schulden gegenüber der Versicherung und könnte mit 18 in die dreijährige Privatinsolvenz gehen...

1

Das hat nichts mit Diebstahl zu tun, wenn du das Auto nimmst. Nur unbefugte gebrauchnahme nach 248a stgb. Die vollkasko wird wohl nicht zahlen. Egal ob du angezeigt wirst oder nicht. Wenn du offiziell Fahrer bist, könnte es vielleicht sein. Das sagen dir die AVB bzw. Dle Versicherung.

TTT2005 
Fragesteller
 10.08.2023, 15:48

Gut zu wissen, danke!

0
TTT2005 
Fragesteller
 10.08.2023, 15:51

Was genau meintest du mit: ,,…Wenn du offiziell Fahrer bist, könnte es vielleicht sein.“?

0