

Geburtsdaten kann man schon denklogisch nicht ändern. Du solltest damit rechnen, dass PayPal irgendwann einen Identitätsnachweis verlangt, und dann fliegt alles auf. Du riskierst eine lebenslange Sperre bei PayPal.
Geburtsdaten kann man schon denklogisch nicht ändern. Du solltest damit rechnen, dass PayPal irgendwann einen Identitätsnachweis verlangt, und dann fliegt alles auf. Du riskierst eine lebenslange Sperre bei PayPal.
muss ich eine gesunde Katze private ohne mündliche Abmachungen ohne Kaufvertrag zurück nehmen?
Im Regelfall nicht.
Deine Textwüste tue ich mir allerdings auch nicht an. Wenn du eine detaillierte Antwort möchtest, kürze den Text auf das Wesentliche zusammen und wende zumindest die Grundregeln von Grammatik und Satzbau an.
Ich würde mir an deiner Stelle nachweisen lassen, dass die Kaution gemäß § 551 Abs. 3 BGB seperat vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde. Wenn das der Fall ist, brauchst du dir um die Kaution erst mal keine Sorgen zu machen.
Ich würde ggf. die noch offenen Forderungen deinerseits gegen die Vermieterin gegen die letzten Monatsmieten aufrechnen (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung erklärst du schriftlich mit Zustellnachweis gegenüber der Vermieterin.
Hinsichtlich möglicher Schäden in der Wohnung solltest du zumindest bei der Rückgabe der Wohnung auf ein Übergabeprotokoll bestehen (selbst ausgedruckt mitbringen). Wohnung am besten auch umfassend Fotografisch dokumentieren, aber unbedingt erst, nachdem die Wohnung von dir bereits ausgeräumt wurde.
Wenn die Aufnahmen damals gesichtet und gesichert wurden, grundsätzlich ja. Die Tat ist noch lange nicht verjährt.
Auf dem Land kommt das schon mal vor. Für die Fahrt zum Einsatzort gelten dann die gleichen Regeln wie für die Fahrt zum Gerätehaus. § 35 Abs. 1 StVO ist anwendbar, Abs. 8 ist zu beachten. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten muss so erfolgen, dass keine übermäßige Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer erfolgt. Blaulicht und Einsatzhorn sind tabu, entsprechend ist auch die fehlende Erkennbarkeit als Einsatzkraft dabei zu berücksichtigen.
Ich habe keine dienstgrade oder Deutschland Flagge einfach nur komplettes tarnset
Es gibt kein Gesetz, was dir das verbieten würde.
Hast du Name und ladungsfähige Adresse des Verkäufers? Wenn nein, kannst du alles weitere im Prinzip schon vergessen.
Aus juristischer Sicht würde ich eine Haftung des Verkäufers bejahen. Wenn der Verkäufer den Versand organisiert, darfst du davon ausgehen, dass er den Artikel ordnungsgemäß verpackt.
Nach Nachfrage schrieb der Verkäufer er funktioniere einwandfrei.
Wenn du das schriftlich hast, kannst du auch die anderen Mängel reklamieren.
Ich bezweifele aber, dass der Verkäufer für dich mit angemessenem Aufwand greifbar ist.
Innerhalb der engeren Familie sind die Versicherungen immer ganz misstrauisch. Sind in deiner Privathaftpflicht Genfälligkeitsschäden mitversichert?
Im Zweifel einfach mal der Versicherung melden. Solange du wahrheitsgemäße Angaben machst, kann nichts schlimmeres passieren, als eine Ablehnung der Regulierung.
Nein, damit bist du auf jeden Fall im Straftatbereich (Fahren ohne Fahrerlaubnis; § 21 StVG). Im Jugendstrafrecht wird es auf eine mehr oder wenige große Zahl an Sozialstunden hinauslaufen.
Bei der Flucht mit einem Kraftfahrzeug verwirklichst du auch ganz schnell § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB und ggf. auch § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Auf eine Verurteilung folgt zwingend eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, ggf. auch für immer (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 oder 1a i.V.m. § 69a Abs. 1 StGB). In diesem Fall würde ich mich nicht darauf verlassen, dass es bei Sozialstunden bleibt. Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Richter zu dem Schluss kommt, dass ein paar Wochen Jugendarrest eine nachhaltigere Einwirkung auf dich erzielen.
Bei einer vorsätzlichen und nicht unerheblichen Verunstaltung der Friseur wird von der Rechtsprechung in der Tat eine Körperverletzung angenommen (so bspw. BGH, Beschluss vom 17.4.2008 - 4 StR 634/07). Die nötige Substanzeinwirkung ist gegeben, die Erheblichkeitsschwelle dürfte bei einer vollständigen Rasur ebenfalls regelmäßig erreicht sein. Auf der anderen Seite wurde das körperliche Wohlbefinden des "Geschädigten" hier aufgrund der Einvernehmlichkeit objektiv nicht beeinträchtigt. Eine rein psychologische Beeinträchtigung der Eltern ist grundsätzlich nicht tatbestandsmäßig. Eine pathologische Gesundheitsschädigung dürfte hier fraglos ebenfalls wegfallen.
Eine spannendere Frage wäre m. E., in welchem Umfang ein Minderjähriger gemäß § 228 StGB in eine solche Körperverletzung einwilligen kann (so es sich denn um eine solche handeln sollte). Eine grundsätzliche Ablehnung der Einwilligungsfähig eines Minderjährigen kann ich der Rechtsprechung und Literatur nicht entnehmen. Vielmehr wird auf die tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit der betroffenen Person abgestellt. Die dürfte bei einem 15-Jährigen hinsichtlich der Gestaltung seiner Frisur hinreichend gegeben sein. Eine zur Unwirksamkeit der Einwilligung führende Sittenwidrigkeit kann ich der bisherigen Sachverhaltsschilderung ebenfalls nicht entnehmen.
Dann wird ein neues Verfahren eröffnet, dieses mal gegen dich. Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) in Tateinheit mit Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB)
Bayern wendet den § 31a BtMG m. W. grundsätzlich nur bei Erstvergehen an. Sich zwei mal innerhalb von einer Woche erwischen zu lassen war eine ziemlich doofe Idee...
Wenn dein Nettomonatslohn bei ca. 1.650 € liegt, ist die Höhe der Strafe im normalen Rahmen, niedriger wird sie durch das Einwirken des Anwalts dann wohl nicht.
Dein Anwalt könnte aber versuchen, statt einem Strafbefehl eine Einstellung gegen Geldauflage auszuhandeln. Die wird dann im Regelfall deutlich teurer als die Geldstrafe, hat aber den Vorteil, dass sie keine Strafe im rechtlichen Sinne ist.
Der Strafbefehle wird im Bundeszentralregister eingetragen. Und wenn du dir in den nächsten 5 Jahren noch eine Geldstrafe einhandelst, stehen beide Strafen im Führungszeugnis.
Das wäre bei einer Einstellung gegen Geldauflage nicht der Fall...
Wenn das Objekt als Gewerbeeinheit mit Betriebswohnung genehmigt ist, kann die Stadt das Wohnen darin für Betriebsangehörige nicht ohne weiteres verbieten.
Wenn hingegen der aktuelle Genehmigungsstand das nicht zulässt, kann die Behörde eine Nutzungsänderung ablehnen.
Eine konkrete Antwort im Einzelfall kann nur ein örtlicher Architekt oder ein Anwalt für Baurecht geben.
Ja, solche Fällen hatten wir schon mindestens zwei mal hier. Sogar Fälle, in denen der Postbote einfach nur nicht in der Lage war, korrekt zuzustellen.
Hast du kein Onlinebanking? Da müsstest du die Adresse auch ändern können.
Du bist verpflichtet, deine Stammdaten aktuell zu halten. Wenn du das nicht tust, kann die Bank dein Konto sperren. Kannst du denn nachweisen, dass du der Postbank deine neue Adresse mitgeteilt hast?
Wenn das OA nicht zufällt vergessen hat, einen Strafzettel zu erstellen, wird ziemlich sicher noch innerhalb der nächsten drei Monate Post kommen.
Die Voraussetzungen des § 55 StPO dürften hier eindeutig erfüllt sein. Jede Aussage zum Sachverhalt würde dich selbst in die Gefahr bringen, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.
Eine Aussage macht m. E. aktuell nur Sinn, wenn du belegen kannst, dass an dem Vorwurf nichts dran ist. Ansonsten wäre mein Rat: Schriftlich den Termin absagen und zeitgleich Akteneinsicht beantragen. Dann weist du, was dir vorgeworfen wird, und kannst abwägen, ob und wie du dich zu der Sache äußerst und ob du ggf. einen Anwalt einschaltest.
Du kannst natürlich auch wie von wfwbinder vorgeschlagen, zur Vernehmung gehen und dir einfach mal anhören, was die dir zu sagen haben. Dann solltest du dir aber sicher sein, dass du dich nicht aus dem Konzept bringen und zu unbedachten Äußerungen hinreisen lässt.
Hast du denn mal Geschäft mit dieser Firma gemacht? Wenn nein, teile dem Inkassobüro mit, dass du diese Firma nicht kennst und keine Forderung besteht:
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Ihr Schreiben vom XX.XX.2022 - AZ XXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem o.g. Schreiben machen Sie eine Forderung i.H.v. XXX,XX € der Firma XY geltend.
Ich bin überzeugt, zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen zu haben. Vielmehr ist mir das genannte Unternehmen völlig unbekannt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde. Für den Fall, dass der angebliche Vertragsabschluss online erfolgt sein soll, möge Ihre Auftraggeberin doch bitte Logdaten mit Zeitstempel, IP-Adresse und ggf. weiteren gespeicherten Daten vorlegen, aus denen ein Vertragsabschluss hervorgeht, sowie die bei der Bestellung angegebene Bestandsdaten, insbesondere die verwendete E-Mail Adresse. Mit diesen Daten ließe sich auch ein möglicher Identitätsdiebstahl aufklären.
Rein vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und kündige fristlos.
Auch eine Bevollmächtigung durch Ihre angebliche Auftraggeberin haben Sie nicht nachgewiesen. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestritten und Ihre Zahlungsaufforderung daher ausdrücklich zurückgewiesen (§ 174 BGB).
Sie verstehen sicher, dass ich eine Zahlung unter diesen Umständen keinesfalls vornehmen kann.
Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Du musst die Übergabe an den Versanddienstleister beweisen. Wenn du das kannst, ist alles weitere das Problem der Käuferin.
Ich würde so pauschal mal die Wirksamkeit der entsprechenden Vertragsklauseln bezweifeln, aber im Detail müsste das ein Rechtsanwalt prüfen und bewerten.
Es steht dem Verein natürlich frei, hinsichtlich angeblicher Erkenntnisse die zuständigen Behörden zu informieren und hinsichtlich eines möglichen Herausgabeanspruchs den Rechtsweg zu beschreiten.
Das ist ganz, ganz sicher Betrug. Lass die Finger davon!