Das Versandrisiko dürfte hier bei der Bank liegen. Abweichende Regelungen wären auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

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Handelt es sich denn um zwei verschiedene Sparkassen?

Grundsätzlich ist es kein Problem, bei mehreren Sparkassen ein Konto zu haben. Kostet halt ggf. separat.

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Ohne jetzt im Einzelnen Rechtsprechung und Literatur geprüft zu haben: Die von dir beschriebene Menge würde ich intuitiv der Verantwortung des Mieters zurechnen.

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Fahrerflucht obwohl beifahrer beim Unfall blieb?

Mir ist etwas kompliziertes passiert. Ich war einkaufen und habe wie es scheint beim Auto abstellen die Handbremse nicht richtig angezogen. Demnach is das Auto gegen ein anderes gerollt und hat einen Kratzer hinterlassen. Zunächst habe ich das andere Kennzeichen ausrufen lassen, aber auch nach 30 min kam niemand also rief ich die Polizei. Währenddessen habe ich Bilder vom Unfall gemacht und habe nach Erlaubnis der Polizei am Telefon mein Auto, weil es im Weg stand weg gefahren und habe auf die Kollegen in Blau gewartet.

Ich musste jedoch noch meinen Einkauf der nicht bezahlt an der Kasse stand bezahlen, damit der Supermarkt nicht noch Probleme wegen der bereits eingepackten frischen Wurst macht und so ist mein Beifahrer beim Unfallort geblieben und ich habe mich circa 200m für höchstens 2 Min vom Unfallort entfernt, um den Einkauf abzuschließen.

Mein Beifahrer hingegen hat sich ins Auto gesetzt, weil es sehr kalt draußen war. Als ich wiederkam war der andere Unfallwagen bereits weg ohne, dass wir es bemerkt haben, was jedoch durch die Fotos mit dem Kennzeichen kein großes Problem gewesen sei laut der Polizei.

Als die Polizei eintraf haben wir alles genauso geschildert wie hier und es wurde mir eine Fahrerflucht vorgeworfen, weil ich als Fahrer des Autos mich nicht hätte entfernen dürfen.

Wie sieht es hier für mich aus? Ich finde eine Fahrerflucht wäre etwas vollkommen anderes, schließlich war ich nichtmal 500m vom Auto entfernt, quasi wäre keine Wand dazwischen gewesen, hätte ich auch noch Sichtkontakt zum Auto gehabt. Wäre ich eine längere Zeit weg gewesen hätte ich es verstehen können, aber es war ja jemand vor Ort und ich habe höchstens 2 Minuten gebraucht, wenn nicht sogar weniger.

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Das Verfahren wird ziemlich sicher eingestellt, ob nach § 170 Abs. StPO oder nach § 153 StPO kann ich hier nicht sicher vorhersagen.

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Nur nicht zu viel Sachverhalt schildern, man könnte ja eine brauchbare Antwort bekommen... So wirst du dich weitgehend mit einem "kommt darauf an" zufrieden geben müssen.

In der Regel sind solche Fehler aber unbeachtlich, wenn der Adressat trotzdem hinreichend eindeutig zu identifizieren ist. Ein bloßer (offenkundiger) Tippfehler im Namen berührt die Wirksamkeit einer Willenserklärung im Regelfall nicht.

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Bundesarbeitsrecht, Zusatzurlaub GdB?

Guten Tag,

mir wurde in einem Schwesterforum mitgeteilt, dass ich meine Frage hier stellen kann, da ich hier ebenfalls finanzielle Konsequenzen anspreche und Rechtsfragen hier erlaubt seien. Ich hoffe, das stimmt so.

Ich arbeite seit einigen Monaten in einem Steuerbüro.

Bei dem Vorstellungsgespräch war gleich klar, dass ich eingestellt werden soll. Da haben wir auch sofort die vertraglichen Details geklärt. Ich habe einen GdB von über 50 und somit steht mir Zusatzurlaub zu. Groß auf das Thema sind wir nicht zu sprechen gekommen, da er dies in meinen Bewerbungsunterlagen schon zur Kenntnis genommen hat.

In dem Vorstellungsgespräch haben wir 30 Tage Gesamturlaub vereinbart. Es folgte ein weiteres Gespräch um den Vertrag zu unterzeichnen. Dort wurde mir ein Vertrag mit insgesamt nur 28 Tagen Urlaub vorgelegt. Dies habe ich sofort angesprochen und die Antwort vom Chef lautete "echt, wir haben 30 Tage gesagt? Hier hat jeder 28 Tage Urlaub." Also ist dies wohl in dem Büro einheitlich so geregelt, dass jeder Angestellte diese 28 Tage bekommt.

Mein Vertrag lautet jetzt also: 25 Tage regulärer Urlaub, 5 Tage Zusatzurlaub aufgrund des GdB's. Sprich: ich = 25 reguläre Tage, restliche Belegschaft = 28 reguläre Tage.

Aufgrund meiner Erkrankung, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, habe ich Phasen, wo es mir auch mal wirklich sehr schlecht gehen kann. Da würden 3 Urlaubstage mehr schon sehr erholsam sein. Ich möchte gerne lange und motiviert in diesem Büro arbeiten. Ausgeglichen, gut erholt und wenn ich mal wieder bescheidene Phasen habe, hätte ich rein theoretisch noch die extra Tage im Petto.

Da es sich nur um ein kleines Büro mit einem Vorgesetzten handelt, gibt es so etwas wie einen Betriebsrat auch nicht. Ich nehme an, der Urlaub ist dementsprechend Verhandlungsbasis. Es würde mich vermutlich gar nicht so sehr tangieren, wenn er mir nicht direkt ins Gesicht gesagt hätte, dass jeder Angestellte im Büro 28 Tage Urlaub hat. Da fühlt man sich dann einfach anders behandelt.

Vor einem Jahr hätte ich gar nicht damit gerechnet überhaupt wieder arbeiten zu gehen, daher ist mir der Aspekt meiner Gesundheit ziemlich wichtig.

Außerdem habe ich im Vergleich zu den anderen Angestellten auch 3 Tage weniger Urlaub, die ich mir im Fall der Fälle ausbezahlen lassen kann.

Wie könnte ich beim Abschlussgespräch am besten ansprechen, dass das mit dem Urlaub so nicht in Ordnung für mich ist und ich gerne den selben Urlaub haben möchte, wie die restliche Belegschaft?

Lieben Dank im Voraus.

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Rechtlich ist das erst mal so korrekt. Der Zusatzurlaub aufgrund deines GdB wird auf den gesetzlichen Mindesturlaub aufgeschlagen, alles weitere ist freie Verhandlungsmasse.

Argumentieren könntest du aber über ein Gleichbehandlungsrecht. Wenn alle anderen Mitarbeiter einen "Grundurlaub" von 28 Tagen bekommen, könntest du darauf bestehen, diesen ebenfalls zu bekommen. Der Zusatzurlaub aufgrund des GdB wäre nach dieser Argumentation separat zu betrachten und dabei nicht anzurechnen.

Letztlich ist das aber nur eine mögliche Sichtweise. Man könnte auch den Standpunkt vertreten, dass dir aufgrund der Behinderung ein gesetzlich normierter Grundurlaub von 20+5 Tagen zusteht (bei einer 5-Tage-Woche). Damit soll dir eine aufgrund deiner Behinderung erforderliche zusätzliche Entlastung gewährt werden. Darüber hinausgehender Urlaub ist eine zusätzliche vertragliche oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die i.d.R. Bestandteil der Gehaltsverhandlung ist.

Für eine umfassende rechtliche Klärung des Sachverhalts wirst du einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, das können und dürfen wir hier im Forum nicht leisten. Und letztlich muss dir bewusst sein, dass du dich nicht sehr beliebt bei deinem AG machst, wenn du deinen (möglichen) Anspruch auf dem Rechtsweg geltend machst. Und möglicherweise bist du dann auch der letzte Schwerbehinderte gewesen, der in dieser Firma eingestellt wurde. Ich kenne viele KMU, die grundsätzlich keine Schwerbehinderten einstellen. Nicht weil sie keine Behinderten mögen, sondern schlicht wegen der damit verbundenen überbordenden Bürokratie - und weil man Schwerbehinderte nach der Probezeit fast nicht mehr los wird.

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Das Transportrisiko trägt beim Privatverkauf der Käufer, sofern die Ware ordnungs- und vereinbarungsgemäß versendet wurde.

Wenn Schritte deinerseits notwendig sind, damit der Käufer seinen Anspruch gegenüber DHL realisieren kann, musst du da mitwirken. Ansonsten bist du aber raus.

ich habe dem Empfänger gesagt, er soll bitte samt Verpackung, Inhalt und Schadensanzeigeformular von DHL zur Filiale gehen und es zur Prüfung abgeben.

Verlangt DHL das? Dann wird der Käufer das machen müssen - oder auf den Schadensersatz verzichten müssen.

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Wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt: Nein, nicht zwingend. Wenn du dich auf Gewohnheitsrecht berufen willst, solltest du einen Anwalt beauftragen. Dann solltest du dir aber schon mal einen neuen Job suchen und der Ausgang des Rechtsstreits ist sehr unsicher.

Wir zahlen Weihnachtsgeld z. B. als leistungsabhängige Gewinnbeteiligung aus. Wenn es keinen Gewinn gibt, gibt es auch kein Weihnachtsgeld. (In der Theorie zumindest, in der Praxis zahlen wir meistens trotzdem ein bisschen.)

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Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?

Selbst einen RA beauftragen und dessen Empfehlungen folgen. Dass die beauftragte Firma bzw. deren verantwortliche Person nicht die nötige Fachkunde besitzt, bedeutet nicht zwingend, dass bereits erledigte Arbeiten nicht zu vergüten sind, das wäre im Einzelfall anhand des konkreten Auftrages zu prüfen.

Dass ein Nicht-Fachbetrieb solche Arbeiten durchführt und sich dann noch vor Gericht traut, ist eigentlich schwer vorstellbar. Sehr dubios wirkt die ganze Sache aber schon. Allerdings frage ich mich, wieso man sich die Nachweise nicht vor der Beauftragung zeigen lässt...

Möchtest du mir mal via PN mitteilen, um welches Unternehmen es sich handelt?

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Wenn der Anhörungsbogen direkt an dich geht, deutet das m. E. darauf hin, dass deine ehemalige Firma dich als Verantwortlichen benannt hat.

Hier sind viele Fragen offen:

  1. Wann wurde der Fragebogen dem Unternehmen zugestellt? Wann ist er dir zugegangen? Warst du zu dem Zeitpunkt noch da beschäftigt.
  2. Welche Frist wurde gesetzt? Gab es Erinnerungen an die Abgabe?
  3. Was ist in deinem Arbeitsvertrag oder Nebenvereinbarungen dazu geregelt? Wie ist die geschäftliche Praxis bei solchen Fragebögen, wessen Aufgabe ist es, diese zu bearbeiten?
Mit welcher Höhe des Bußgelder muß ich rechnen?

Die gesetzliche Grenze liegt bei 5.000 € (§ 23 Abs. 3 BStatG). Bußgeldregelsätze sind mir in diesem Bereich nicht bekannt, die Höhe legt die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen fest.

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Wenn du dich später umentscheidest und doch etwas anderes machst, wird man das vermutlich akzeptieren. Aber bloß zu behaupten, man suche eine Ausbildung, reicht nicht aus. Du wirst auf Anforderung Bewerbungen und Absagen nachweisen müssen - kannst du das nicht, wird das KG ggf. zurückgefordert.

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Dann mach dir mal Gedanken, wie dieser Karton dorthin gekommen sein könnte.

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Jein. Das aktuelle System setzt in vielen Bereichen die falschen Anreize bzw. benachteiligt die Fleißigen und Ehrlichen, während die Faulen und Unehrlichen auf Staatskosten leben und machen können, was sie wollen. Oder anders gesagt: Das aktuelle System ist Broken-by-Design.

Wir müssten einmal sachlich und emotionslos definieren, wen wir hier haben wollen und wen nicht. Das Problem dabei ist, dass eine sachliche und emotionslose Debatte in diesem Bereich kaum möglich ist - das ist ein absolutes Kampfthema. Außerdem geht es in den allermeisten Fällen nicht um politisches Asyl i.S.d. Art 16a Abs. 1 GG geht, sondern der Aufenthalt auf anderen Rechtskonstrukten basiert, die überwiegend inter- oder multinational geregelt sind.

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Anzeigen kann man grundsätzlich nicht zurückziehen. Eine Strafanzeige ist letzten Endes nur die Mitteilung eines potentiell strafrechtlich relevanten Sachverhalts an die (zuständige) Behörde. Wie willst du der Behörde dieses Wissen wieder wegnehmen?

Anders sieht das bei einem Strafantrag aus. Hier geht es aber nicht um ein Antragsdelikt - die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss hier daher von Amts wegen ermitteln.

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Privatinsolvenz aufgrund eines insolventen Einzelunternehmens in Deutschland und gleichzeitig Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH?

Dann kann in die Geschäftsanteile der GmbH reingepfändet werden. Die Gesellschaftsanteile können verkauft bzw. zwangsversteigert werden, aus den Erlösen können dann die Insolvenzforderungen bedient werden. Grundsätzlich ist auch eine Liquidation (Auflösung / Zerschlagung) der GmbH denkbar, wobei dann die einzelnen Vermögensbestandteile der GmbH verwertet werden. Das ist aber in der Regel nicht das vorrangige Ziel, da eine Zerschlagung in der Regel nur einen Bruchteil des Verkaufswertes einbringt, jedenfalls wenn es sich um ein gesundes und intaktes Unternehmen handelt.

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Ich habe immer Bargeld dabei, verlasse mich nicht auf Karten

Genau deshalb verlasse ich mich -soweit möglich- nicht auf ausfallträchtige Elektronik. Weil ich genau weiß, wie viele Faktoren nötig sind, damit alles reibungslos funktioniert und wie schnell ein einzelner davon mal ausfällt. Es mag Menschen geben, die es mögen, wenn jemand anderes sich um alles kümmert, die gerne jegliche Kontrolle abgeben - meine Sache ist das nicht.

Wenn schon digital, dann zumindest offline in meinem eigenen digitalen Zugriffsbereich, sprich: lokal auf meinem ausreichend geladenen Handy.

Im Portemonnaie habe ich immer eine mittlere dreistellige Summe, mit weniger gehe ich eigentlich nur aus dem Haus, wenn ich gar kein Portemonnaie mitnehmen (und das beschränkt sich unter der Woche in der Regel auf den Abendspaziergang im Wald). Und selbst da stecke in der Regel einen Schein ein, falls man sich auf dem Rückweg doch mal spontan entscheidet, bei der Pizzeria o.ä. vorbeizufahren - eine Karten brauche ich dafür nicht einstecken, wird dort eh nicht akzeptiert.

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Durchaus möglich. Amazon ist in der Regel sehr kundenfreundlich, aber wenn die nicht bezahlt werden, finden die das nicht gut. Und wenn du es nicht einmal schaffst, 13 € zu bezahlen, deutet das darauf hin, dass du dir die Sache gar nicht hättest leisten können, vielleicht gar nicht die Absicht hattest, zu bezahlen. Dann sind wir ganz schnell im Strafrecht...

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