

Das Versandrisiko dürfte hier bei der Bank liegen. Abweichende Regelungen wären auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Das Versandrisiko dürfte hier bei der Bank liegen. Abweichende Regelungen wären auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Handelt es sich denn um zwei verschiedene Sparkassen?
Grundsätzlich ist es kein Problem, bei mehreren Sparkassen ein Konto zu haben. Kostet halt ggf. separat.
Kannst du. Wird aber nicht sehr viel bei rauskommen, wenn du keine Daten des Anderen hast.
Ohne jetzt im Einzelnen Rechtsprechung und Literatur geprüft zu haben: Die von dir beschriebene Menge würde ich intuitiv der Verantwortung des Mieters zurechnen.
Das Verfahren wird ziemlich sicher eingestellt, ob nach § 170 Abs. StPO oder nach § 153 StPO kann ich hier nicht sicher vorhersagen.
Nur nicht zu viel Sachverhalt schildern, man könnte ja eine brauchbare Antwort bekommen... So wirst du dich weitgehend mit einem "kommt darauf an" zufrieden geben müssen.
In der Regel sind solche Fehler aber unbeachtlich, wenn der Adressat trotzdem hinreichend eindeutig zu identifizieren ist. Ein bloßer (offenkundiger) Tippfehler im Namen berührt die Wirksamkeit einer Willenserklärung im Regelfall nicht.
Rechtlich ist das erst mal so korrekt. Der Zusatzurlaub aufgrund deines GdB wird auf den gesetzlichen Mindesturlaub aufgeschlagen, alles weitere ist freie Verhandlungsmasse.
Argumentieren könntest du aber über ein Gleichbehandlungsrecht. Wenn alle anderen Mitarbeiter einen "Grundurlaub" von 28 Tagen bekommen, könntest du darauf bestehen, diesen ebenfalls zu bekommen. Der Zusatzurlaub aufgrund des GdB wäre nach dieser Argumentation separat zu betrachten und dabei nicht anzurechnen.
Letztlich ist das aber nur eine mögliche Sichtweise. Man könnte auch den Standpunkt vertreten, dass dir aufgrund der Behinderung ein gesetzlich normierter Grundurlaub von 20+5 Tagen zusteht (bei einer 5-Tage-Woche). Damit soll dir eine aufgrund deiner Behinderung erforderliche zusätzliche Entlastung gewährt werden. Darüber hinausgehender Urlaub ist eine zusätzliche vertragliche oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die i.d.R. Bestandteil der Gehaltsverhandlung ist.
Für eine umfassende rechtliche Klärung des Sachverhalts wirst du einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, das können und dürfen wir hier im Forum nicht leisten. Und letztlich muss dir bewusst sein, dass du dich nicht sehr beliebt bei deinem AG machst, wenn du deinen (möglichen) Anspruch auf dem Rechtsweg geltend machst. Und möglicherweise bist du dann auch der letzte Schwerbehinderte gewesen, der in dieser Firma eingestellt wurde. Ich kenne viele KMU, die grundsätzlich keine Schwerbehinderten einstellen. Nicht weil sie keine Behinderten mögen, sondern schlicht wegen der damit verbundenen überbordenden Bürokratie - und weil man Schwerbehinderte nach der Probezeit fast nicht mehr los wird.
In der Regel nein - ist in der Arbeitswelt nach wie vor nicht üblich. Wenn du an einem ersten Tag einen Mitarbeiter in Jogginghosen siehst, kannst du ja mal deinen Chef fragen. Ansonsten würde ich dir aber empfehlen, Jogginghosen u. ä. Zuhause zu lassen.
Das Transportrisiko trägt beim Privatverkauf der Käufer, sofern die Ware ordnungs- und vereinbarungsgemäß versendet wurde.
Wenn Schritte deinerseits notwendig sind, damit der Käufer seinen Anspruch gegenüber DHL realisieren kann, musst du da mitwirken. Ansonsten bist du aber raus.
ich habe dem Empfänger gesagt, er soll bitte samt Verpackung, Inhalt und Schadensanzeigeformular von DHL zur Filiale gehen und es zur Prüfung abgeben.
Verlangt DHL das? Dann wird der Käufer das machen müssen - oder auf den Schadensersatz verzichten müssen.
Wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt: Nein, nicht zwingend. Wenn du dich auf Gewohnheitsrecht berufen willst, solltest du einen Anwalt beauftragen. Dann solltest du dir aber schon mal einen neuen Job suchen und der Ausgang des Rechtsstreits ist sehr unsicher.
Wir zahlen Weihnachtsgeld z. B. als leistungsabhängige Gewinnbeteiligung aus. Wenn es keinen Gewinn gibt, gibt es auch kein Weihnachtsgeld. (In der Theorie zumindest, in der Praxis zahlen wir meistens trotzdem ein bisschen.)
Nicht pauschal, aber (umfassende) Kontrollen im Einzelfall sind möglich.
Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?
Selbst einen RA beauftragen und dessen Empfehlungen folgen. Dass die beauftragte Firma bzw. deren verantwortliche Person nicht die nötige Fachkunde besitzt, bedeutet nicht zwingend, dass bereits erledigte Arbeiten nicht zu vergüten sind, das wäre im Einzelfall anhand des konkreten Auftrages zu prüfen.
Dass ein Nicht-Fachbetrieb solche Arbeiten durchführt und sich dann noch vor Gericht traut, ist eigentlich schwer vorstellbar. Sehr dubios wirkt die ganze Sache aber schon. Allerdings frage ich mich, wieso man sich die Nachweise nicht vor der Beauftragung zeigen lässt...
Möchtest du mir mal via PN mitteilen, um welches Unternehmen es sich handelt?
Wenn der Anhörungsbogen direkt an dich geht, deutet das m. E. darauf hin, dass deine ehemalige Firma dich als Verantwortlichen benannt hat.
Hier sind viele Fragen offen:
Mit welcher Höhe des Bußgelder muß ich rechnen?
Die gesetzliche Grenze liegt bei 5.000 € (§ 23 Abs. 3 BStatG). Bußgeldregelsätze sind mir in diesem Bereich nicht bekannt, die Höhe legt die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
Wenn du dich später umentscheidest und doch etwas anderes machst, wird man das vermutlich akzeptieren. Aber bloß zu behaupten, man suche eine Ausbildung, reicht nicht aus. Du wirst auf Anforderung Bewerbungen und Absagen nachweisen müssen - kannst du das nicht, wird das KG ggf. zurückgefordert.
Dann mach dir mal Gedanken, wie dieser Karton dorthin gekommen sein könnte.
Jein. Das aktuelle System setzt in vielen Bereichen die falschen Anreize bzw. benachteiligt die Fleißigen und Ehrlichen, während die Faulen und Unehrlichen auf Staatskosten leben und machen können, was sie wollen. Oder anders gesagt: Das aktuelle System ist Broken-by-Design.
Wir müssten einmal sachlich und emotionslos definieren, wen wir hier haben wollen und wen nicht. Das Problem dabei ist, dass eine sachliche und emotionslose Debatte in diesem Bereich kaum möglich ist - das ist ein absolutes Kampfthema. Außerdem geht es in den allermeisten Fällen nicht um politisches Asyl i.S.d. Art 16a Abs. 1 GG geht, sondern der Aufenthalt auf anderen Rechtskonstrukten basiert, die überwiegend inter- oder multinational geregelt sind.
Anzeigen kann man grundsätzlich nicht zurückziehen. Eine Strafanzeige ist letzten Endes nur die Mitteilung eines potentiell strafrechtlich relevanten Sachverhalts an die (zuständige) Behörde. Wie willst du der Behörde dieses Wissen wieder wegnehmen?
Anders sieht das bei einem Strafantrag aus. Hier geht es aber nicht um ein Antragsdelikt - die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss hier daher von Amts wegen ermitteln.
Privatinsolvenz aufgrund eines insolventen Einzelunternehmens in Deutschland und gleichzeitig Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH?
Dann kann in die Geschäftsanteile der GmbH reingepfändet werden. Die Gesellschaftsanteile können verkauft bzw. zwangsversteigert werden, aus den Erlösen können dann die Insolvenzforderungen bedient werden. Grundsätzlich ist auch eine Liquidation (Auflösung / Zerschlagung) der GmbH denkbar, wobei dann die einzelnen Vermögensbestandteile der GmbH verwertet werden. Das ist aber in der Regel nicht das vorrangige Ziel, da eine Zerschlagung in der Regel nur einen Bruchteil des Verkaufswertes einbringt, jedenfalls wenn es sich um ein gesundes und intaktes Unternehmen handelt.
Genau deshalb verlasse ich mich -soweit möglich- nicht auf ausfallträchtige Elektronik. Weil ich genau weiß, wie viele Faktoren nötig sind, damit alles reibungslos funktioniert und wie schnell ein einzelner davon mal ausfällt. Es mag Menschen geben, die es mögen, wenn jemand anderes sich um alles kümmert, die gerne jegliche Kontrolle abgeben - meine Sache ist das nicht.
Wenn schon digital, dann zumindest offline in meinem eigenen digitalen Zugriffsbereich, sprich: lokal auf meinem ausreichend geladenen Handy.
Im Portemonnaie habe ich immer eine mittlere dreistellige Summe, mit weniger gehe ich eigentlich nur aus dem Haus, wenn ich gar kein Portemonnaie mitnehmen (und das beschränkt sich unter der Woche in der Regel auf den Abendspaziergang im Wald). Und selbst da stecke in der Regel einen Schein ein, falls man sich auf dem Rückweg doch mal spontan entscheidet, bei der Pizzeria o.ä. vorbeizufahren - eine Karten brauche ich dafür nicht einstecken, wird dort eh nicht akzeptiert.
Durchaus möglich. Amazon ist in der Regel sehr kundenfreundlich, aber wenn die nicht bezahlt werden, finden die das nicht gut. Und wenn du es nicht einmal schaffst, 13 € zu bezahlen, deutet das darauf hin, dass du dir die Sache gar nicht hättest leisten können, vielleicht gar nicht die Absicht hattest, zu bezahlen. Dann sind wir ganz schnell im Strafrecht...