Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deinen Sachverhalt muss man erstmal sortiren.

  1. Scheidung der Eltern. Da geht es um den Zugewinnausgleich, also darum, was während der Ehe an Vermögenssteigerung erreicht wurde und was geregelt werden muss.
  2. Die Übergabe an Dich (Form ist noch zu ermitteln).
  3. Bedingungen, denn Dein Vater will ja darin wohnen bleiben.
  4. Es gibt einen weiteren Erbberechtigten bei Deinem Vater.

Da Deine Eltern gemeinsame Eigentümer sind, haben sie es wohl gemeinsam erworben. Wenn kein weitres Vermögen vorhanden ist, wäre der Wert Hauswert abzüglich Schulden. 1/2 davon steht Deine Mutter zu.Vermutlich sollen das die 90.000,- Euro sein.

Wenn ich das als Basis nehme und die 40.000,- Schulden, so käme ich auf einen Hauswert von 220.000,- Euro.

Zur Zahlung der 90.000,- wirst Du gebraucht.

Wenn ich das alles zusammen zähle, müsste man den Wert des Wohnrecht von Deinem Vater ermitteln. Wenn das Haus 220.000,- Wert ist, gehen wir mal von einer Nettokaltiete von 700,-Euro aus = 8.400,- pro Jahr. Dein Vater ist über 60, schätzen wir mal 63. Da wäre der Vervielfältiger 12.,081. Dann wäre schon das Wohnrecht 101.480,40 Euro wert.

Du würdest also ein Haus kaufen für 220.000,- euro udn bezahlen mit 40.000,- Übernahme Schulden, 90.000,- Zahlung an die Mutter und Einräumung des Wohnrechts für den Vater 101.480,40.

Somit 231.480,40 Euro für ein Haus zahlen, was 220.000,- wert ist.

Der Kauf bietet sich an, weil damit jeder Erbanspruch des Halbbruder raus ist, auch wenn Dein Vater 10 Tage nach der Übertragung verunglückt.

Die Frage ist also, ob Du 130.000,- Schulden bedienen kannst.

Es wäre aber auch eine Mischform möglich, also Das Dein Vater noch etwas zahlt, also das Wohnrecht nicht völlig unentgeltlich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
EPFan97 
Fragesteller
 21.07.2023, 20:45

Guten Abend und schon mal vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort, welche mir schon mal etwas weiterhilft :-)

Es stimmt soweit alles, was Sie schreiben:
Eltern sind gemeinsame Eigentümer (Bezahlt hat wie meist alles mein Vater).
Hauswert ca. 220.000,- (Kaufpreis waren um die 300.000 Mark meines Wissens. Dazu recht hohe Zinsen damals um die 8-9%). Der Restkredit in Höhe von 40k würde die nächsten 5 Jahre abbezahlt sein (Das Alter meines Vaters ist auch fast korrekt, er geht nächstes Jahr in Pension). Abzgl. eines ersparten Anteils müsste mein Vater weitere 70k aufnehmen, sodass wir bei 110.000,- gesamt wären.

Mein Vater würde solange er lebt diesen Kredit tilgen, hier müsste ich vorerst nichts abbezahlen (Ich habe aktuell kein Vermögen und wohne zur Miete, knapp 1.000,- /Monat). Ich wäre also nur die "Sicherheit" der Bank für den Kredit.

Angenommen ich würde das so machen und mein Vater mir das Haus überschreiben, hätte dann mein Halbbruder einen Erbanspruch? Und ist dieser Anspruch abhängig vom Wohnrecht? (Mein Vater hat es mir so erklärt, wenn er lebenslanges Wohnrecht hätte, würden diese 10 Jahre Frist gelten, innerhalb derer noch ein Erbanspruch am Haus besteht - Wenn er auf das Wohnrecht verzichtet ist dem nicht so) - Stimmt das wirklich?
Diese Thematik mit meinem Halbbruder ist nämlich durchaus ein entscheidender Punkt bei uns.
Aktuell würde er ja die Hälfte meines Vaters, also ein 1/4 erben vom Haus. Wenn nun mein Vater meine Mutter ausbezahlt und meinem Vater das ganze Haus gehört, wäre dann ja die Hälfte, korrekt?
Aber dann käme halt die Schenkung an mich.

Was mir vielleicht noch wichtig ist, was meine Zielsetzung ist:
Ich möchte, Stand jetzt, nicht in dem Haus wohnen.
Mein Traum wäre es, sollte das in 10-15 Jahren noch möglich sein, mir ein eigenes Haus zu bauen. Das jetzige Haus sollte mit ein Startkapital geben.
Wenn wir das Haus nun verkaufen und die 90k zu beiden Seiten aufteilen, würde das Geld vermutlich verpuffen die nächsten Jahre.
Im anderen Fall hätte ich halt noch das Haus, das dann hoffentlich doch immer einen Wert behält (Sollte es mir wirklich alleine gehören).

Was denken Sie?

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wfwbinder  21.07.2023, 20:58
@EPFan97
Und ist dieser Anspruch abhängig vom Wohnrecht? (Mein Vater hat es mir so erklärt, wenn er lebenslanges Wohnrecht hätte, würden diese 10 Jahre Frist gelten, innerhalb derer noch ein Erbanspruch am Haus besteht - Wenn er auf das Wohnrecht verzichtet ist dem nicht so) - Stimmt das wirklich?

Nicht so.

Die 10 Jahresfrist gilt bei Schenkung immer. Es geht da um den "Pflichtteilergänzungsanspruch."

Was Dein Vater meint ist, dass die 10-Jahresfrist mancmal erst später zu laufen beginnt.

Deshalb schlage ich ja einen Kauf vor. Gekauft ist gekauft und das Wohnrecht nur ein Teil des Kaufpreises. Damit hat das dann keine Bedeutung.

Man müsste die Summen aus meinem Beispiel nur an die wirklichen Verhältnisse anpassen. Die 70.000,- würdest Du aufnehmen (ggf. mit Hilfe Deines Vaters) und er könnte ja auch bei der Tilgung helfen.

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EPFan97 
Fragesteller
 21.07.2023, 22:18
@wfwbinder

Danke, ich habe mich gerade auch etwas belesen zum Thema Pflichtteilergänzungsanspruch.

Also wäre 1 Option, wenn ich das Haus geschenkt bekomme ohne Rechte meines Vaters, diese 10 Jahre "abzusitzen". Wenn mein Vater z.B. nach 5 Jahren stirbt, würde mein Halbbruder noch 50% des Hauses als Nachlasswert x seiner Pflichtteilsqote (1/4) bekommen. Würde das Haus noch meinen beiden Eltern gehören und ich bekäme es von beiden "geschenkt", wären es 1/4 von der Hälfte meines Vaters, also nur 1/8 vom Gesamtwert, richtig?

Oder ich bekomme das Haus mit lebenslangem Wohnrecht meines Vaters geschenkt, dann beginnt diese 10-Jahres Abschmelzung NICHT, so habe ich das verstanden. Dann wäre im Fall der Fälle vom Hauswert der von Ihnen genannte Wert des Wohnrechts abzuziehen und darauf die Pflichtteilsqoute anzusetzen.
Das würde aber auch bedeuten, nach dieser Option erbt mein Halbbruder immer etwas?

Sie schlagen einen Kauf vor, wie genau meinen Sie das? Dass ich das Haus meinem Vater abkaufe mit Wohnrecht für ihn?
Was bedeuten würde: 220.000€ - Restschuld - Wert des Wohnrechtes = Kaufpreis?
Und vom Kaufpreis würde mein Vater meine Mutter ausbezahlen.

Verstehe ich das so richtig? In diese Richtung habe ich bislang gar nicht gedacht.

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wfwbinder  21.07.2023, 22:47
@EPFan97
Sie schlagen einen Kauf vor, wie genau meinen Sie das? Dass ich das Haus meinem Vater abkaufe mit Wohnrecht für ihn?
Was bedeuten würde: 220.000€ - Restschuld - Wert des Wohnrechtes = Kaufpreis?
Und vom Kaufpreis würde mein Vater meine Mutter ausbezahlen.

Fast.

Kaufpreis wären die 220.000,-. Das andere sind Elemente der Kaufpreiszahlung.

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Andri123  21.07.2023, 23:03
@EPFan97

Wenn Du Verbindlichkeiten in Höhe von 130.000,-€ übernimmst, ist das insofern ein Kauf und keine Schenkung.

Zudem ist vom Übertragungswert noch der Kapitalwert des Wohnrechts abzuziehen, das hast Du quasi auch bezahlt.

Der Kapitalwert berechnet sich per Jahreskaltmiete mal Faktor aus der Bewertungstabelle.

Also Wert der Schenkung = Wert 220.000 minus 90.000 minus 40.000 minus Wohnrechtswert. Geht also gegen Null.

Trotzdem sehe ich keinen Grund, mit Mitte 20 solche Verbindlichkeiten auf sich zu nehmen. In dem Alter muss man nicht einem erwachsenen Vater finanziell helfen und ich sehe Deinen Vorteil nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwivg6zZ1aCAAxUyi_0HHT80DskQFnoECBAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FDownloads%2FBMF_Schreiben%2FSteuerarten%2FErbschaft_Schenkungsteuerrecht%2F2022-11-14-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2023.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3&usg=AOvVaw0uS8ka2ZRWbd_Qz5JwLyAc&opi=89978449

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EPFan97 
Fragesteller
 21.07.2023, 23:34
@Andri123

Im Grunde geht es darum:
Mein Vater kann meine Mutter nur mit einem weiteren Kredit ausbezahlen, er hat keine 90.000€ verfügbar, um sie nach der Scheidung auszubezahlen.
Und den Kredit wird er in seinem Alter nicht mehr bekommen.

Bedeutet, es bleibt für ihn nur der Verkauf des Hauses, um das bezahlen zu können.
Und was dann letztlich irgendwann vielleicht mal für mich übrig bleibt, steht in den Sternen. Aber ich schätze mal nichts mehr.
Mein Papa bekommt 90k, meine Mutter auch.
Was sind 90.000€ schon heutzutage in 10-20 Jahren.
Stattdessen würden beide das Geld in Mieten für Wohnungen anlegen.

Anders habe ich doch dann das Haus zumindest mal als Wertanlage.

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wfwbinder  22.07.2023, 07:14
@EPFan97

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du nicht verstehst.

Du verwechselst die Problemkreise und die Lösung.

Dein Vater und Du braucht 70.000,- Euro Kredit, um die Mutter auszuzahlen.

Und den Kredit wird er in seinem Alter nicht mehr bekommen.

Also wirst Du dort einspringen müssen.

Und da ist die beste Lösung der Kauf durch Dich.

Du kaufst und die Bank gibt Dir das Geld,weil die Geseamtverschuldung (als Bankschulden) im erstrangigen Bereich liegt.

Der Restkaufkaufpreis ist das Wohnrecht für Deinen Vater.

Und weil Du gekauft hast, gibt es keine 10 Jahresfrist usw.zu beachten.

Da Du von den Eltern kaufst, ist es grunderwerbsteuerfrei.

Eine Variante wäre nur, wenn das Wohnrecht eben nciht kostenlos wäre, sondern Du an den Vater vermietest und dann sogar steuerliche eventuell einen Vorteil hast,was zu berechnen wäre.

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EPFan97 
Fragesteller
 22.07.2023, 12:04
@wfwbinder

Das kann natürlich sehr gut sein, dass ich nicht alles auf Anhieb verstehe.
Ich habe mich vor 2 Tagen schließlich zum ersten Mal mit dem Thema jetzt befasst und mich da etwas reingelesen - Zuvor waren diese Themen für mich gänzlich unbekannt.

Das Thema Erbe und 10 Jahre ist für mich geklärt, im Falle eines Kaufes ist das nicht mehr relevant.
Auch das Ausbleiben von Grunderwerbssteuer und Erb- bzw. Schenkungssteuer (Wobei das Haus hier eh weit unter den Freibeträgen bleibt) ist klar.

Für mich bleiben jetzt nur noch die Details in der Finanzierung offen.
Was passiert mit den 40.000,- Restschuld (Gehen die auf mich über? Bzw. der Kredit).
Den Kaufpreis kann man ja etwas niedriger ansetzen, da es innerhalb der Famile verkauft wird.
Das Wohnrecht muss noch genau bemessen werden.
Ändert ein niedrigerer Kaufpreis etwas an dem Anteil, den meine Mutter einfordern kann? Vermutlich nicht, der orientiert sich ja am Hauswert?
Wie viel Kredit muss und kann ich letztlich aufnehmen (Ich hab kein nennenswertes Eigenkapital aber ein solides Gehalt würde ich sagen).
Die monatliche Kredittilgung würde ja mein Vater übernehmen, muss er mir dann monatlich überweisen.

Ein Verkauf ohne Wohnrecht würde aber bedeuten, dass ich deutlich mehr Kredit aufnehmen müsste, was auch wieder so eine Sache ist ohne entsprechendes Eigenkapital.

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wfwbinder  22.07.2023, 13:16
@EPFan97

Natürlich musst Du mit der Bank sprechen, ob sie Dich als Schuldner akzeptieren (für die 40.000,-) und dir eben noch 70.000,-, oder was auch immer benötigt wird, dazu geben. Ggf. würde Dein Vater eventuell bürgen.

Wenn die 220.000,- als Hauswert unbestritten sind, wären wohl auch die 90.000,- unbestritten. Was unklar ist, ist der Wert des Wohnrechts, denn Du hast ja nur gesagt, das meine Schätzung nahe dran ist, aber das Alter DeinesVaters nicht genannt udn auch nciht, ob ich mit der Schätzung der Nettokaltmiete richtig liege.

Aus beidem Wird der Wert des Wohnrechts berechnet. Aber wenn Ihr Euch einig seid, ist es sowieso relativ egal.

Also kaufst du einfach für die Summe aus Schuldübernahme + 70.000,-die Dein Vater für die Auszahlung braucht, bzw. Deine Mutter aus dem Kaufpreis bekommt + Wohnrecht. Ende.Es istb egal, ob dabei ein Kaufpreis von 211.351,, von 220.000,-,oder 231.734,- herauskommt. Es hat steeurlich, oder sonstwie keine Bedeutung. Ihr müsst Euch nur einig sein.

Beim Wohnrecht müsst Ihr an die Punkte denken: Wohnrechtsberechtigter trägt die Nebenkosten, Wohnrecht erlischt, falls er auf Dauer in eine Pflegeeinrichtugn umzieht.

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EPFan97 
Fragesteller
 22.07.2023, 19:44
@wfwbinder

Das habe ich verstanden, vielen Dank für die Auflistung.

Mein Vater ist 61 und der Hauswert von einer Maklerin geschätzt. Bleibt die Frage, ob meine Mutter noch ein richtiges Gutachten haben möchte (was natürlich auch gleich wieder kostet).

Die Nettokaltmiete ist somit auch erstmal nur geschätzt.

Und beim Kredit bleibt noch offen, wie der Ablauf ist, wenn ich den Kredit nehme und mein Vater diesen bezahlt. Ich könnte diesen vermutlich nicht längere Zeit neben meiner Wohnungs-Miete (knapp 1.000€) bezahlen und mein Vater würde diesen ja zumindest finanziell übernehmen. Aber dass er mir jeden Monat den Betrag überweist funktioniert schätze ich auch nicht. Man könnte es ohne Wohnrecht und mit Mietzahlungen meines Vaters regeln, dann wäre jedoch der Kredit höher. Oder ein guter Freund meinte, ob man eine Mischung macht aus Wohnrecht für einen Teilbereich und Miete für einen anderen Bereich macht.

Sie haben mir jedenfalls schon sehr weitergeholfen, dafür möchte ich mich nochmal bedanken!

Das Thema Kauf werde ich mit meinen Eltern nochmal in Ruhe durchgehen.

P.S. Vorhin meinte mein Vater tatsächlich nochmal, dass sein Anwalt behauptet hätte, die 10 Jahre Frist bei Schenkung gilt nicht, wenn kein Wohnrecht besteht. Für mich einfach falsch, die 10 Jahre gelten immer, nur wann sie beginnen kann das Wohnrecht beeinflussen... Entweder erzählt hier der Anwalt meines Vaters etwas falsches oder er hat es falsch verstanden...

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40k Schulden derzeit. Die Ehefrau will 90k? Wenn das dann die 50% ihres Anteils sind

ist das Haus 220k Wert derzeit.

Denke da sucht jemand einen Dummen, der das alles finanziert, weil man selbst keinen Ausweg weis.

Was bekommst Du dafür dann? Ein Haus das bewohnt wird die nächsten Jahrzehnte und für das Du zahlen darfst für die 40K + 90K-Kredit. Die Umschuldung der 40K Kostet auch Geld, ist nicht für lau.

Einziehen kannst Du da die nächsten 20-30 Jahre nicht, aber zahlen.

Wer kommt eigentlich da für die laufenden Kosten und Sanierungen auf? Das darfst Du auch stemmen.

Ich würde die Finger davon lassen, zumal man mit 20 meist nicht weis, wo man bleiben wird und wie es sich beruflich entwickelt.

Auch wenn Du die 130k Schulden bediehnen könntest, Du bekommst ein Objekt was für Dich fast wertlos ist.

EPFan97 
Fragesteller
 21.07.2023, 20:50

Hi, auch Dir danke für Deine Meinung.

Der Kredit würde 40K + 70K sein (20K hat mein Vater angespart).
Und mein Vater würde den Kredit tilgen, solange er lebt (Ich bin quasi nur eine Art Sicherheit der Bank).
Ich müsste also vorerst nichts bezahlen für das Haus und instandhalten würde es soweit mein Vater, der ab nächstem Jahr in Pension geht.

Einziehen möchte ich, Stand jetzt, nicht mehr in das Haus, sondern mir etwas eigenes aufbauen (Sollte das in Zukunft noch möglich sein).
Das Haus sollte mir irgendwann ein Startkapital geben.

Wenn wir das Haus nun verkaufen und aufteilen, glaube ich nicht, dass ich in 20 Jahren dann überhaupt etwas von dem Verkauf haben werde.
Im anderen Fall hätte ich zumindest das Haus und kann es im Notfall verkaufen und die Restschulden tilgen (Was übrigt bleibt, wäre halt dann mein Kapital).

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Dein Vater kann sich ruhig das Wohnrecht vorbehalten, das ist unschädlich für die 10-jährige Abschmelzung, die Schenkung gilt trotzdem als vollzogen.

Was er meint ist die Wirkung eines Niessbrauchsrechtes. Das bewirkt nämlich, dass die Schenkung noch nicht als vollzogen gewertet wird und dann erst am Todestag gilt.

Das Wohnrecht mindert den Wert der Schenkung, also falls der Erbfall innerhalb der nächsten 10 Jahre eintritt, ist dadurch der Anteil für den Halbbruder geringer.

EPFan97 
Fragesteller
 21.07.2023, 22:28

Hi,

ich habe mich soeben ausführlich zum Pflichtteilergänzungsanspruch belesen.

Das interessante ist, zum Wohnrecht finde ich sehr unterschiedliche Auffassungen. Mal lese ich, dass das Wohnrecht keinen Einfluss auf die 10-Jahres-Abschmelzung hat, woanders aber, dass das Wohnrecht wie euch das Niessbrauchsrecht die 10-Jahres-Frist nicht lostritt.

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