Einzelne Zahlungen über 50 € gibt keine mir bekannte Bank ohne Pin frei. Mehr als 5 kleinere Zahlungen oder über 150 € insgesamt gehen eigentlich auch nicht. Wobei da wohl einige Banken von abweichen.

Aber: wieso sollte das Risiko bei dir liegen? Das ist eindeutig falsch. Grobe Fahrlässigkeit wird dir nur unterstellt, wenn derjenige auch die Pin nutzt oder z.B. keine Unterschrift auf dem entsprechenden Feld auf der Rückseite der Karte ist.

Andernfalls übernimmt die Bank das Risiko, denn die können vorgeben, welches Sicherheitsverfahren genommen wird. Aber natürlich muss dir die Karte entwendet worden sein. Du darfst sie nicht dem Nachbar geben um die kurz was mit zu bringen und dann kauft er halt noch mehr ein...

Und ein Betrag von 10€? Da kann ich ja gleich immer die Pin eingeben.

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Was machen denn die Leute in der Gastronomie oder an Tankstellen und Blaulichtorganisationen?

Also illegal ist Sonntagarbeit nicht.

Jedoch kannst du nicht 19 Tage am Stück arbeiten. Und darauf käme ich, wenn du zwei Wochenenden nacheinander nicht frei hast.

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Da dies falsch ist, wird es wohl schwer das Finanzamt zu überzeugen.

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Brauchst doch nur das Gestell neu. Sollte der Laden direkt erledigen können und auch nicht so teuer sein. Versicherung wird das eher nicht zahlen.

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Belangt werden natürlich. Also dass es zurückgezahlt werden muss. Strafrechtlich nicht.

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Du erklärst einfach die Einnahme für das richtige Jahr.

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Es ist halt ein Unternehmen. Wieso sollten die auf Gewinn verzichten. Aber die Schufa verdient nicht an den Personen sondern an den Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten.

Die kostenlose Auskunft erhält inzwischen doch jeder Problem.

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Es gibt nur vorgegebene Höchstgebühren in der EU. Deswegen gibt es hier auch keine extremen Punktesysteme wie in den USA.

Und die Gebühr ist nie nur für das Gerät. Gerät und Zahlungsdienstleister kommen eigentlich immer zusammen...

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Ist das die tatsächliche Formulierung im Vertrag? Dann kämest du vermutlich auch so raus. Der erste Teil liest sich eher als ob die Kündigung erst ab dem 1.11., also dann zum 31.1. möglich wäre. Der zweite Teil anders. Da kannst auch jetzt kündigen.

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Was hast du denn verdammt nochmal für einen Rechner angegeben? Denn wenn Hochleistung benötigt wird, stellt den fast jeder AG oder leistet eine finanzielle Entschädigung. Und ein Betrag, den ich mir gerade vorstelle, der noch wegen der Privatnutzung gekürzt wird, wäre mir den Stress nicht wert und ich würde das Finanzamt einfach den Betrag streichen lassen.

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Ein Eintrag ist normal, da bereits bei Bestellung die Schufa abgefragt wird. Das wirst du auch bestätigen haben. Das sollte eine neutrale Konditionsanfrage sein, die glaub nach 3 Monaten nicht mehr sichtbar ist.

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Wenn Miete gezahlt wird, kannst du nichts machen.

Falls keine Miete gezahlt wird, würde ich praktisch vorgehen und es wurde eben auch ohne Übergabeprotokoll die Wohnung abgenommen und du kannst sie jetzt jederzeit nutzen.

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Jetzt erzähl uns doch mal bei, was du von wem erwischt wurdest und wo dein Freund dabei war?! Ansonsten hat man keine Chance, dir das auch nur annähernd korrekt zu beantworten, denn bisher macht es alles keinen Sinn.

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Wie kam es dazu, dass der falsche angezeigt wurde? Das ist sehr relevant...

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