Absolut nicht tragbar und Nötigung , rede mit dem Chef und lass es Dir nicht gefallen.

Bist Du Minderjährig ?

Dann sollen die Eltern handeln

Der Geselle gehört abgemahnt oder gekündigt

Umgekehrt ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildende zu schützen (Fürsorgepflicht). Gem. § 14 des Berufsbildungsgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert, sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. Für jugendliche Arbeitnehmer findet sich eine vergleichbare Regelung in § 28 Jugendarbeitsschutzgesetz. 
In dem vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass es der Geselle geradezu darauf abgesehen hat, die Auszubildenden zumindest psychisch zu schädigen. Es sind die Straftatbestände der Beleidigung, wenn nicht sogar der Nötigung erfüllt. Unter diesen Voraussetzungen (Erfüllung der Fürsorgepflicht) dürfte die fristlose Kündigung Bestand haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Koblenz wird im Mai 2020 erwartet. Wir werden hier berichten.

https://wengenroth-anwaelte.de/blog/geselle-schikaniert-lehrling-fristlose-kündigung

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An jedem Airport gibt es drei Kontrollstellen:

  1. die Passagier- und Gepäckkontrollen
  2. die Personal- und Warenkontrollen
  3. die Fracht- und Postkontrollen

Jede Kontrollstelle ist unterschiedlichen Bundesministerien unterstellt. Für die Passagier- und Gepäckkontrollen ist die Bundespolizei zuständig. Sie wird von privaten Sicherheitsunternehmen unterstützt. Die Personal- und Warenkontrollen werden von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde verantwortet und von den Flughäfen durchgeführt. Die Fracht- und Postkontrollen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes und werden von den Fluggesellschaften durchgeführt. Von den Personal-, Waren-, Fracht- und Postkontrollen bekommen die Fluggäste in der Regel nichts mit.

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Ich würde Dir raten , Deinen Eltern alles zu erzählen und Dein Vater schreibt ein Einschreiben, dass Du minderjährig bist , es gibt keinen anderen Weg

Eltern müssen tätig werden

Verbraucher:innen sollten sich auf keinen Fall von den drastisch klingenden Formulierungen in den Mahnungen einschüchtern lassen. „Grundsätzlich müssen die Betreiber der Dating-Plattformen beweisen, dass es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen ist“, erklärt Mathias Hufländer. Allein die Behauptung, dass Verbraucher:innen oder ihre Kinder sich auf der Seite angemeldet haben, reicht dafür jedenfalls nicht aus. Selbst wenn auf der Rechnung ein Profilfoto des Jugendlichen abgebildet ist, was er selbst hochgeladen hat, taugt das allein nicht als Nachweis für einen rechtswirksamen Vertragsabschluss. 

Lese hier

https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/datingplattform-teures-sexvergnuegen-auch-fuer-jugendliche-69655

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Wäre es nciht sinnvoll in Tunesienund AlgerienAsylprüfzentren zu errichten udn alle die im Mittelmeer gereettet werden dorthin gebracht werden,die Anträge geprüft und die genehmigten dann nach Schlüsselauf die EU Länder verteilt werden.Wer nicht anerkannt wird, gibt seine Fingerabdrücke ab, bekommt 200,- Euro in die Hand als Zehrgeld für die Rückreise udn fertig.Kommt er nochmal,wird er mit den Fingerabdrücken identifiziert und wird abgewiesen.

Es werden schon Stützpunkte in Tunesien errichtet und zwar außerhalb der Landesgrenze in der Wüste.

Die tunesische Regierung bekommt ein Kopfgeld pro Flüchtling , den sie zurücknehmen.

Auch gibt es jetzt eine neue Vereinbarung , dass die tunesische Regierung verschärft gegen Schlepper und abfahrende Boote vorgeht und es verhindert wird , dass die Boote überhaupt losfahren.

Das Land ist übersät von Schwarzafrikanern , die nach Europa ausreisen wollen .Alle ohne Papiere .

Polizei Patrouillen kontrollieren das Land und verhindern die Abfahrten der vor Ort zusammen geschweißten Boote ( keine Schlauchboote mehr )

Dafür gibt es 1 Milliarde Euro von der EU .

https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/migration-abkommen-tunesien-eu-100.html

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Ich würde mal mit meinen 3 kräftigsten Onkeln 💪💪und Deinem Vater als Zeuge dorthin fahren , um das Auto abzuholen und den Rest zu bezahlen

Schau mal

Den druckst Du Dir aus 2 x

Einmal für Dich und einmal für den Verkäufer

Alles unterschreiben lassen

Kilometerstand

Kaufpreis

Zahlung bestätigen lassen von Verkäufer

Das hättest Du alles schon beim letzten Mal machen müssen

https://www.adac.de › pdfPDF

ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten E-Fahrzeuges

Informationen rund ums Thema E-Fahrzeuge finden Sie hier adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/. ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf.

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Gericht: Vater hat nicht fahrlässig gehandelt

Das Gericht entschied allerdings, dass die Versicherung zahlen muss. Es sei kein vorsätz­liches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters erwiesen. Die Richter konnten keine Umstände erkennen, die nahelegten, dass der Sohn sich selbst hinter das Lenkrad setzen würde. Ein solcher Rückschluss lasse sich auch nicht aus der Tatsache ziehen, dass die Staats­an­walt­schaft bereits zweimal wegen Fahrens ohne Fahrer­laubnis ermittelt habe.

Dabei sei es um ein Mofa gegangen. „Zwischen der Benutzung eines möglicherweise ‚frisierten’ Mofas und dem Führen eines Pkw ohne die erforderliche Fahrer­laubnis besteht ein erheblicher qualitativer Unterschied“, so das Gericht. Hierfür sei in der Regel eine deutlich höhere Hemmschwelle zu überwinden.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/sohn-hat-unfall-mit-elterlichem-auto-zahlt-kaskoversicherung

Als Tip gibt es eine telefonische Rechtsberatung kostenfrei über den ADAC

Haltet Eure Mitgliedsnummer bereit

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ADAC

https://www.adac.de › rechtsberatung

ADAC Rechtsberatung: Ihr Kontakt zu den Clubjuristinnen und -juristen

04.11.2021 — Fast 40 beim ADAC angestellte Juristinnen und Juristen stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.

Bist Du das ?
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Braunschweig-19-Jaehriger-faehrt-Auto-seines-Vaters-zu-Schrott,aktuellbraunschweig11082.html

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Beim Telefonbanking zugesagtes Storno wurde nicht ausgeführt, ist die Bank haftbar?

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe. Ich habe beim Kauf eines gebrauchten Autos per Telefonbanking eine Überweisung getätigt, die als Echtzeit-Überweisung ausgeführt werden sollte. Noch im Gespräch wurde klar, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Echtzeit-Überweisungen können beim Telefonbanking gar nicht gemacht werden, und es wurde stattdessen eine normale Überweisung beantragt.

Ich habe sofort, also im gleichen Gespräch, die Service Mitarbeiterin gebeten die Überweisung zu stornieren und mir wurde das zugesagt. Ich habe das 3 mal wiederholt, es wurde mir 3 Mal zugesagt, und die Mitarbeiterin hat sogar die Notizen mitgelesen, die sie sich dazu gemacht hat. Da es also nicht möglich war eine Echtzeit-Überweisung zu tätigen, habe ich das Geld in Bar abgehoben und das Auto damit bezahlt.

Jetzt sehe ich, dass die Überweisung doch abgebucht wurde. Ich habe dazu die Bank angerufen, und erfahren, dass Überweisungen überhaupt nicht storniert werden können.

Falls der Verkäufer das Geld nicht zurückgibt, ist die Bank haftbar? Es gibt ja wohl Mitschnitte der Anrufe, so dass es beweisbar wäre. Aber die Aufnahmen hat die Bank, die wird das sicher nicht freiwillig machen.

Und ich will natürlich auch dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit geben, das Geld zurückzugeben, aber wie lange kann ich warten, ohne meine eventuellen Chancen auf Haftung der Bank zu beeinträchtigen?

Wenn irgendjemand auch nur ein paar Ideen dazu hat, wäre mir schon sehr geholfen.

Vielen Dank im Voraus!!

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Bank ist Sicherheitsstandards verpflichtet

Folglich muss sie für den Schaden aufkommen – nicht aus Kulanz, sondern von Rechts wegen. „Hat der Kunde eine Zahlung nicht autorisiert, haftet grundsätzlich die Bank“, erklärt Feck.10.11.2015

Bild zum Beitrag https://www.handelsblatt.com › risik...

Risiken im Telefonbanking: Bei Anruf Geld fort - Handelsblatt
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Versuche es beim Zoll

Leitsatz. 1. Eine allergische Krankheit der Atmungsorgane im Sinne von Nr 9.12 der PDV 300 Ausgabe 1988 (hier: allergisches Asthma), deren Anlage nicht beseitigt werden kann, schließt die Polizeidienstfähigkeit aus.

Bild zum Beitrag https://www.landesrecht-bw.de › jp...

4 S 533/93 | Urteil | Polizeidienstunfähigkeit wegen ...
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Wenn es sich um Dein Eigentum handelt, kann sie einfach einziehen .

Damit sie sich ummeldet , musst Du ein Meldeformular unterschreiben und ausfüllen.

Sollte sie Leistungen beziehen , benötigt sie einen Mietvertrag .

Das wäre vielleicht ein Grund sich zu erkundigen , sollte der Fall zB auf Grund von Bürgergeld eintreten.

Ansonsten finde ich es gut mit der Schwester zusammenzuleben

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Seid Ihr Eigentümer oder Mieter ?

Im Fall a. würde ich die Polizei informieren und den Abschleppwagen rufen , selbstverständlich wenn die Nachbarin anwesend ist und sich weigert , den Platz zu räumen

Im Fall b. Würde ich schriftlich den Vermieter kontaktieren mit Beweis Fotos , unternimmt er nichts, die Miete kürzen mit vorheriger Ankündigung.

( Mieterverein beitreten )

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Melde den Hund ab 2022 an und wecke keine schlafende Hunde

Er lebte bei Deinen Eltern im Ausland

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