Wenn die Einnahmen geteilt werden, haben beide Parteien hierdurch ein Einkommen.
Und logischerweise müssen dann auch beide ihr Anteil in der Steuererklärung angeben!
Wenn die Einnahmen geteilt werden, haben beide Parteien hierdurch ein Einkommen.
Und logischerweise müssen dann auch beide ihr Anteil in der Steuererklärung angeben!
Was bitte ist eine Reformrente?!?!
Das was Du vorhast, nennt sich BETRUG!
Denn:
Die subventionierten Handys bleiben zunächst einmal bis zum Ende der ersten Vertragslaufzeit das Eigentum des Providers.
Und fremdes Eigentum darfst Du ohne Erlaubnis des Eigentümers überhaupt nicht verkaufen!
Also:
Schlechtes Geschäftsmodell, ein sehr, sehr schlechtes!
Nein, denn dann würden ja auch alle Kommentare und Antworten gelöscht werden, was überhaupt nicht OK wäre!
Mit der Einstellung einer Frage gehört diese dann finanzfrage.net, nur die werden dann entscheiden, ob eine Frage gelöscht wird oder nicht.
Ein Grund dafür, warum Du auch als aktives Mitglied keine Fragen löschen kannst, nur die Admins hier!
Und Du hast deren AGB bestätigt und angenomnen!
Und was kann die Hilfeeinrichtung dafür, dass Du 1000 Km entfernt wohnst?!?!
Ziehe doch nach Amerika, dann bekommst Du neben den Fahrkosten auch noch den Flug spendiert! 😜😁😎
Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig an verschiedenen Einsatzorten arbeiten und keine feste erste Tätigkeitsstätte haben. In diesem Fall können Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung zum Einsatzort steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro Kilometer ansetzen. Darüber hinaus lassen sich Verpflegungsmehraufwände und Übernachtungskosten nach gesetzlichen Pauschalen abrechnen. Bei der Nutzung eines Firmenwagens entfällt die 1-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzstelle, da diese als dienstlich gelten."
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/einsatzwechseltaetigkeit/
Auf Anhieb fällt mir dazu folgendes ein:
Für eine Fahrerfeststellung wollen die ein Blitzerfoto mit dir abgleichen.
Kann aber auch noch viele andere Gründe für deren Besuch geben.
Straffällige Zuwanderer würde ich persönlich generell ausweisen.
Zur Not meldet man diesen Umstand an entsprechenden höheren Instanzen weiter, wenn sich der AG uneinsichtig zeigt!
Es grenzt schon an Betrug, wenn der AG Pausenzeiten von den Arbeitszeiten abzieht, wenn der Arbeitnehmer keine Chance hat, die Pausen zu machen.
Und zur Not schaltet man einen Anwalt ein
PS:
Sorgen um Deinen Job würde ich mir nicht machen, es gibt genug freie Stellen in Deiner Branche, also lege dich ruhig mit dem AG an!!!
Sorry, was für eine Frage!
Stellt man einen Einbruch fest, richtig, man ruft die Polizei!
Und gleichzeitig informiert man den Chef.
Nicht wirklich schwer!
"Ich bin absolut zuverlässig und bereit, alles schriftlich abzusichern."
So, so, was sich aber hiermit total widerspricht:
Schufa schlechtDas können nur die Admins hier!
Schreibe die an oder melde Deine Frage bei denen, dort hast Du dann ja auch ein Textfeld!
Meiner Meinung nach erwarten die zunächst einmal nur die Zahlung der Pfandgebühr!
Nach der Kaufzusage findet doch innerhalb der nächsten 7 Tage der Notartermin statt, erst ab dem Moment, was dann notariell geregelt ist, werden die 10% erwartet und fällig.
So verstehe ich das zumindest!
Sofern alle gesetzl. Vorgaben eingehalten wurden und der Schornsteinfeger alles geprüft und freigegeben hat, sieht es für dich schlecht aus!
Wenn man alles richtig angeht, sind Deine Ängste meiner Meinung nach unbegründet.
Im Grundbuch kann und sollte man die Eigentumsverhältnisse nach dem eingebrachten Vermögen von Dir und deinem Mann entsprechend festlegen.
Gem. Deiner gemachten Angaben gehören Dir dann 75% und Deinem Mann 25% des Grundstückes/Hauses.
Was bei der Aufteilung noch zusätzlich berücksichtig werden sollte, kann man mangels fehlender Informationen nicht weiter sagen.
PS:
Dein Vertrauen in Richtung Deines Mannes ist ja nicht gerade groß!
Vermutlich hast Du versehentlich oder aber auf betrügerischer Weise ein In-Game Abonnement abgeschlossen!
Du zockst gerne?!
Na wenn das Geld bereit liegt, kann er dieses ja auch vor Verrtragsschluss, zumindest anteilig, überweisen.
Nichts anderes erwartet/fordert er von dir mit der vorzeitigen Schlüsselübergabe!
PS:
Ich würde mich ohne eine vorherige Zahlung nicht darauf einlassen!
Rein formell und um auf Nummer sicher zu gehen, fordert ihr unter einer wirksamen Fristsetzung nochmals zur Auszahlung auf.
Die Frist, die ich normalerweise mit 14 Tage angebe, würde ich in diesem Fall auf 7 Tage setzen.
Alle Erben sollten erneut unterschreiben.
Schreibt gleich rein, dass der Vorgang nach Fristablauf eurem Anwalt übergeben wird, was unnötige und zusätzliche Kosten verursacht, die der VM zu tragen hat
Der Mieter darf selbstverständlich die Kontaktdaten weitergeben, wenn diese Person seine Interessen vertreten soll. Nichts anderes als wenn man diese seinem Anwalt übergibt.
Was die Post angeht:
Der Vermieter kann und darf das annehmen, was er will. Da gibt es keine rechtliche Handhabe!
Wenn Deine älteste Tochter mit der Ausbildung fast fertig ist, gehe ich davon aus, dass diese volljährig ist oder wird.
Soweit ich informiert bin, verlierst Du die Steuerklasse 2, sobald Deine volljährige Tochter mit in Deinem Haushalt lebt.
Kann sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat, glaube aber eher nicht.