Wenn die Einnahmen geteilt werden, haben beide Parteien hierdurch ein Einkommen.

Und logischerweise müssen dann auch beide ihr Anteil in der Steuererklärung angeben!

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Das was Du vorhast, nennt sich BETRUG!

Denn:

Die subventionierten Handys bleiben zunächst einmal bis zum Ende der ersten Vertragslaufzeit das Eigentum des Providers.

Und fremdes Eigentum darfst Du ohne Erlaubnis des Eigentümers überhaupt nicht verkaufen!

Also:

Schlechtes Geschäftsmodell, ein sehr, sehr schlechtes!

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Nein, denn dann würden ja auch alle Kommentare und Antworten gelöscht werden, was überhaupt nicht OK wäre!

Mit der Einstellung einer Frage gehört diese dann finanzfrage.net, nur die werden dann entscheiden, ob eine Frage gelöscht wird oder nicht.

Ein Grund dafür, warum Du auch als aktives Mitglied keine Fragen löschen kannst, nur die Admins hier!

Und Du hast deren AGB bestätigt und angenomnen!

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Und was kann die Hilfeeinrichtung dafür, dass Du 1000 Km entfernt wohnst?!?!

Ziehe doch nach Amerika, dann bekommst Du neben den Fahrkosten auch noch den Flug spendiert! 😜😁😎

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"Einsatzwechseltätigkeit

Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig an verschiedenen Einsatzorten arbeiten und keine feste erste Tätigkeitsstätte haben. In diesem Fall können Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung zum Einsatzort steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro Kilometer ansetzen. Darüber hinaus lassen sich Verpflegungsmehraufwände und Übernachtungskosten nach gesetzlichen Pauschalen abrechnen. Bei der Nutzung eines Firmenwagens entfällt die 1-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzstelle, da diese als dienstlich gelten."

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/einsatzwechseltaetigkeit/

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Auf Anhieb fällt mir dazu folgendes ein:

Für eine Fahrerfeststellung wollen die ein Blitzerfoto mit dir abgleichen.

Kann aber auch noch viele andere Gründe für deren Besuch geben.

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Straffällige Zuwanderer würde ich persönlich generell ausweisen.

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Zur Not meldet man diesen Umstand an entsprechenden höheren Instanzen weiter, wenn sich der AG uneinsichtig zeigt!

Es grenzt schon an Betrug, wenn der AG Pausenzeiten von den Arbeitszeiten abzieht, wenn der Arbeitnehmer keine Chance hat, die Pausen zu machen.

Und zur Not schaltet man einen Anwalt ein

PS:

Sorgen um Deinen Job würde ich mir nicht machen, es gibt genug freie Stellen in Deiner Branche, also lege dich ruhig mit dem AG an!!!

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Sorry, was für eine Frage!

Stellt man einen Einbruch fest, richtig, man ruft die Polizei!

Und gleichzeitig informiert man den Chef.

Nicht wirklich schwer!

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"Ich bin absolut zuverlässig und bereit, alles schriftlich abzusichern."

So, so, was sich aber hiermit total widerspricht:

Schufa schlecht
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Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung beim Immobilienkauf?

Hallo liebe ForumMitglieder,

 ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben.

Bisher keinerlei Erfahrung in den Abläufen, wie ein Verkauf

notariell beurkundet abläuft.

Der Makler hat mir nun untenstehende KaufZusage

zur Unterschrift vorgelegt.

Soweit ich recherchiert habe ist die Pfandgebühr rechtens.

Allerdings stört mich der Abschnitt, dass

für die Auflassungsvormerkung 10% der Kaufsumme an den Verkäufer 

zu zahlen ist.

Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht in dem notariellen Kaufvertrag festgelegt sein?

Ich meine die in dieser Zusage gemachten Zahlungsmodalitäten haben ja 

letztendlich keine Rechtssicherheit wie der notarieller Kaufvertrag?

Warum sollte ich als Käufer eine Teilsumme bereits vor Übergabe der Immobilie zahlen?

Ein Freund meinte, ich solle einfach der Zusage folg.

hinzufügen: 

Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer, [B]sofern dies

im notariellen Kaufvertrag genauso vorgesehen ist.[/B]

Die 10% müsste ich ja dann aus dem Eigenkapital zahlen!

Gruß

grandiso

#############################################################################

Verbindliche Kauf-Zusage

Ich möchte die Immobilie -------

Straße -----------

für -------------------------

kaufen und möchte, dass die XXX Immobilien e.K. diese Kauf-Zusage dem Eigentümer vorlegt.

Voraussetzung zur Wirksamkeit dieser Kauf-Zusage sind folgende drei Punkte

1. meine Bestätigung, dass alle für mich kaufrelevanten Fragen geklärt sind

2. Hinterlegung einer PfandGebühr (siehe unten)

3. Objektbezogene Finanzierungszusage

In dem Moment, in dem die oben genannten Punkte der XXX Immobilien e.K schriftlich und zusammen als Bestätigung per Fax, Mail oa vorliegen, tritt diese Kauf-Zusage in Kraft.

Nach Annahme durch den Eigentümer soll ein Beurkundungstermin (maximal 7 Tage später) vereinhart und ein Kaufvertragsentwurf als Vorbereitung für die Beurkundung von einem Notar auf meine Rechnung angefertigt und mir schnellstmöglich zur Ansicht vorgelegt werden.

Die Beurkundung soll stattfinden

am ----- um ---------Uhr beim Notariat YYY.

e

Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer. Die RestKauf PreisSumme von 90% ist fällig zum vereinbarten Übergabestichtag.

Die Übergabe der Immobilie beziehungsweise der Einzugstermin soll sein am -------------------

Die PfandGebühr an die XXX Immobilien e.K. beträgt 2.000,-€ (inkl. MwSt.). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto

IBAN

Kontolnhaber

DE 12 4555 5555 5555 555

XXX Immobilien e.K.

Den Überweisungsbeleg schicke ich an [email]zzz@mail.com[/email] Ich erhalte umgehend eine Bestätigung des Geldeinganges.

HINWEIS: Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam

Diese PfandGebühr wird zurückgezahlt: erstens bei Beurkundung und zweitens, falls der Verkäufer seine Verkaufsabsichten einstellen sollte bzw. diese verbindliche Kauf-Zusage nicht annimmt.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Einsetzen der Wirksamkeit dieser verbindlichen Kauf-Zusage Kosten z.B. für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes o.a. entstehen können. Diese gehen dann zu meinen Lasten.

Sollte ich nach Wirksamwerden der Kauf-Zusage meine Kaufabsicht einstellen oder meine Finanzierung nicht darstellbar ist, wird die Gebühr nicht mehr zurückerstattet. Eine Käuferprovision fällt nicht an.

Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt.

Der Entschluss zum Verkauf obliegt dem Eigentümer.

Name:

Vorname:

Name:

Geburtsname:

Vorname:

Geburtstag:

Geburtsname:

Adresse

Geburtstag:

############################################################################

...zum Beitrag

Meiner Meinung nach erwarten die zunächst einmal nur die Zahlung der Pfandgebühr!

Nach der Kaufzusage findet doch innerhalb der nächsten 7 Tage der Notartermin statt, erst ab dem Moment, was dann notariell geregelt ist, werden die 10% erwartet und fällig.

So verstehe ich das zumindest!

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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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Wenn man alles richtig angeht, sind Deine Ängste meiner Meinung nach unbegründet.

Im Grundbuch kann und sollte man die Eigentumsverhältnisse nach dem eingebrachten Vermögen von Dir und deinem Mann entsprechend festlegen.

Gem. Deiner gemachten Angaben gehören Dir dann 75% und Deinem Mann 25% des Grundstückes/Hauses.

Was bei der Aufteilung noch zusätzlich berücksichtig werden sollte, kann man mangels fehlender Informationen nicht weiter sagen.

PS:

Dein Vertrauen in Richtung Deines Mannes ist ja nicht gerade groß!

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Vermutlich hast Du versehentlich oder aber auf betrügerischer Weise ein In-Game Abonnement abgeschlossen!

Du zockst gerne?!

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Na wenn das Geld bereit liegt, kann er dieses ja auch vor Verrtragsschluss, zumindest anteilig, überweisen.

Nichts anderes erwartet/fordert er von dir mit der vorzeitigen Schlüsselübergabe!

PS:

Ich würde mich ohne eine vorherige Zahlung nicht darauf einlassen!

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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Rein formell und um auf Nummer sicher zu gehen, fordert ihr unter einer wirksamen Fristsetzung nochmals zur Auszahlung auf.

Die Frist, die ich normalerweise mit 14 Tage angebe, würde ich in diesem Fall auf 7 Tage setzen.

Alle Erben sollten erneut unterschreiben.

Schreibt gleich rein, dass der Vorgang nach Fristablauf eurem Anwalt übergeben wird, was unnötige und zusätzliche Kosten verursacht, die der VM zu tragen hat

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Der Mieter darf selbstverständlich die Kontaktdaten weitergeben, wenn diese Person seine Interessen vertreten soll. Nichts anderes als wenn man diese seinem Anwalt übergibt.

Was die Post angeht:

Der Vermieter kann und darf das annehmen, was er will. Da gibt es keine rechtliche Handhabe!

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Wenn Deine älteste Tochter mit der Ausbildung fast fertig ist, gehe ich davon aus, dass diese volljährig ist oder wird.

Soweit ich informiert bin, verlierst Du die Steuerklasse 2, sobald Deine volljährige Tochter mit in Deinem Haushalt lebt.

Kann sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat, glaube aber eher nicht.

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