Wir sind in Freistunden verbotenerweise immer zur benachbarten Tankstelle gegangen. Da gab es Eis, Kaffee und Süssigkeiten. In der Sitzecke durfte man damals möglicherweise sogar rauchen.

Mein Abitur konnte ich trotzdem machen.

Das Verbot hat ja in erster Linie mit versicherungsrechtlichen Regelungen zu tun. Bei einem Unfall auf dem Schulgelände zahlt der Staat die Behandlungskosten, nicht die Krankenversicherung Deiner Eltern.

Ein Bußgeld kann es wohl kaum geben, eher eine Eintragung ins Klassenbuch.

Den Eltern solltest Du die Wahrheit erzählen. Also "brauchte dringend Nagellack von Rossmann", "mein Dealer hat sich nicht aufs Schulgelände getraut" oder "ich hatte Hunger und musste zur Dönerbude".

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Bei einem Betriebsübergang bleiben die alten Arbeitsverträge eigentlich erhalten.

Nach Gehaltserhöhung fragen kann man immer. Sind 1.800,- für 28 Wochenstunden denn unterdurchschnittlich? Bist Du ein Jahr nach Ausbildungsende schon eine überdurchschnittlich wichtige Stütze der Praxis? Oder ist Personal schwer zu finden?

Daneben stellt sich die Frage nach Inflationsausgleich. Die Vergütungen der Praxis haben sich daher um wieviel Prozent erhöht? Oder gar nicht?

Für Dich wären 90 Euro 5%. Nach mehr als 10% würde ich nicht fragen.

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Es kann schon sein, dass solche Buchungen zur Postbank erst einen Tag später auftauchen als bei der Sparkasse. Die Frage ist, ob Du damit leben kannst. Vermutlich wird die Buchung doch bis zum Tagesende des Montags aufgetaucht sein und der neue Monat fängt erst morgen an.

Das generelle Postbankbashing kann ich nicht unterschreiben. Ich hab selbst seit 40 Jahren mein Girokonto bei der Postbank, und wenn es keine Probleme gibt und das Online-Banking funktioniert, ist das auch völlig in Ordnung. Ein Tag Verzögerung gegenüber der Sparkasse würde mich auch nicht stören. Dafür ist die Gebühr mit 2,90 doch recht günstig.

Die Postbank ist halt nicht wirklich eine Filialbank. Insbesondere Pfändung und Postbank geht nicht zusammen. Okay, wenn meine Karte kaputt ist, kommt erst nach drei Wochen die neue Karte (ich konnte aber am Schalter abheben). Für alle Fälle habe ich genügend Bargeld zuhause und eröffne im Notfall ein neues Konto bei der Sparkasse.

Erstaunlicherweise hat mir die Postbank neulich sogar sehr schnell auf eine berufliche Email geantwortet. Inhaltlich war zwar wohl nur ein Stichwort gelesen worden, aber immerhin. Bei einer Sparkasse hätte ich vermutlich mehr erreicht.

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Was steht denn dazu auf der Homepage der Bank unter FAQ?

Vielleicht gibt es ja einen Kontowechselservice wie sonst, wenn man die Bank wechselt.

Bei dieser Bank werden Hilfestellungen und Begleitung durch die Bank angekündigt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjekri0_OeIAxX86wIHHT74CtQQFnoECBYQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.vr-li.de%2Fwir-fuer-sie%2Fpresse%2Fpressemitteilung%2F2024%2F05-07-2024---Bankenfusion.html%23%3A~%3Atext%3DLeutkirch%2520im%2520Allg%25C3%25A4u%252C%25205.%2520Juli%2CBanken%2520haben%2520dem%2520Vorhaben%2520zugestimmt.&usg=AOvVaw06ph32ciulz94rA7eSHehi&opi=89978449

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Die Formel zur Ermittlung des Zugewinns lautet

Endvermögen minus Anfangsvermögen.

Die Differenz ist der Zugewinn, wird für beide Partner berechnet. Und natürlich gehört auch ein Aktiendepot zu den Vermögenswerten für Endvermögen und Anfangsvermögen.

Zugewinnausgleich bedeutet, es sollen beide einen Zugewinn in gleicher Höhe erzielt haben, die Differenz wird ausgeglichen. Wenn er also 90.000 Zugewinn hatte, und sie nur 50.000, dann hat sie Anspruch auf 20.000. Wenn sie einen Zugewinn von 150.000 hatte, hat er Anspruch auf 30.000.

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Möglich sein soll das ja, aber nicht unbedingt bei den billigsten online-Anbietern.

Ich würde es vielleicht bei einer Versicherung probieren, die eine Büro-Vertretung hat, z.B. DEVK, HUK, AXA. Nach einem Jahr kannst Du ja wieder wechseln, dann freiwillig und ungekündigt.

Mir wurde gerade die private Haftpflicht gekündigt, offenbar meiner gesamten Berufsgruppe. Der Makler schreibt, er habe (obwohl schwierig bis unmöglich) für uns bereits eine neue Versicherung gefunden. Ja, meine Berufshaftpflicht habe ich vor 30 Jahren tatsächlich über einen berufsspezifischen Versicherungsmakler abgeschlossen, was mich nichts kostet. Für andere Versicherungen mache ich das aber nicht.

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Du möchtest das Problem angehen, ohne mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu sprechen? Dazu habe ich keinen Rat.

Was schwebt Dir denn vor als Lösung?

1. Nachbarn ansprechen, die suchen sich dann eine Haushaltshilfe.

2. Vermieter ansprechen, dann wird evtl. für das gesamte Treppenhaus eine Putzkraft gesucht, also auch für Dich.

3. Ich habe einen ungewöhnlichen Fall, da werden der gesunden Mieterin 20,-€ monatlich erlassen und über die Nebenkostenabrechnung der kranken Mieterin abgerechnet.

4. Einfach die fehlende Reinigung hinnehmen, die ja evtl. auch bei nur 14-tägiger Reinigung nicht zu unhaltbaren Zuständen führt.

5. Nachbarschaftshilfe leisten, 10 Minuten fegen tun vielleicht auch nicht weh.

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Das ist wohl eher zusätzlich neben der normalen Absicherung gedacht. Z.B. für ein behindertengerechtes Auto oder Badumbau (wofür es ja nur Zuschüsse gibt), Treppenlifter. Kosmetische Ops, die nicht medizinisch notwendig sind (Narben lasern o.ä.), Kurbeihilfe vielleicht damit die Ehefrau mitkommen kann.

Also lauter Schmankerl, die man wahrscheinlich nie brauchen wird. Falls doch, waren die 20,-€ gut investiert (aber trotzdem nicht zwingend notwendig) und man kann ja von dem ersparten Geld nicht mal essen gehen. Eine übliche Standardversicherung ist das sicher nicht.

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Ein nachträglicher Bonus wird nicht als Einkommen gewertet, so steht das in diesem Artikel.

Ein Sofortbonus/Wechselbonus schon. Das wusstest Du offenbar schon. Was für eine Unverschämtheit!

Ich habe beispielsweise letztes Jahr einen Wechselbonus auf mein Konto überwiesen bekommen, sogar bevor ich diesen Betrag durch die ungeminderten Beiträge bezahlt hatte. Wäre ich Leistungsbezieherin, so wäre mir das als Einkommen angerechnet worden. Das finde ich unmöglich.

Du fragst ja nach der Rechtslage. Eine Verpflichtung, die Jahresabrechnung für den Strom vorzulegen, besteht jedenfalls nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZhbOf3N6IAxV6ywIHHeNmGTsQFnoECBYQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.buergergeld.org%2Fnews%2Fbuergergeld-bonus-fuer-stromanbieter-wechsel-anrechnung%2F%23%3A~%3Atext%3DZwar%2520stellte%2520das%2520Gericht%2520klar%2CStromverbrauchs%2520und%2520ohne%2520Zweckbestimmung%2520erfolgt.&usg=AOvVaw0Y549EPBIyuZpfTHo5uA3T&opi=89978449

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Ich glaube eher nicht, dass die erhöhten Müllgebühren der Dame auferlegt werden können, wenn sie damit nicht einverstanden ist.

Der Mann unterhält eine eigene Wohnung und zahlt bereits dort Müllgebühren. Wie soll also der Nachweis geführt werden, dass er "eigentlich" in dieser Wohnung lebt?

Ausserdem gibt es immer Ungerechtigkeiten bei gemeinsamer Mülltonnennutzung. Der eine trennt den Müll nicht, der andere verreist monatelang und der Dritte hat Windeln für ein Baby oder einen Pflegebedürftigen.

Ich hab eine eigene Mülltonne und der Auszug meines Kindes hat eine Ersparnis von ca. 30,-€ pro Jahr gebracht (hiesige Gebührensatzung mit Standardleerungen). Aktuell wäre hier die Gebühr für 3 Personen 160,-€ bei 10 Leerungen, und bei 4 Personen 30,-€ mehr bei 13 Leerungen.

Für 30,-€ pro Jahr kann man natürlich ein Fass aufmachen, insbesondere wird es sich lohnen, das Ein- und Ausgehen des Freundes der Nachbarin zu protokollieren. Am besten noch den Inhalt der Mülltonne täglich fotografieren. Also ehrlich...

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjLyYD-4d2IAxXehf0HHVDxHdUQFnoECCQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.abendblatt.de%2Fratgeber%2Fwohnen%2Farticle216061687%2FWer-zahlt-den-Motor-fuer-den-Rollladen.html&usg=AOvVaw3fYG9LcOxhFe7YQcwySVH4&opi=89978449

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Das glaub ich kaum, dass das geht. Es ist nunmal das Bruttoeinkommen gefordert und davon gibt es pauschale Abschläge.

Ich würde allerdings nicht nur das Steuerhäkchen 26a setzen, sondern auch 26d, da es ja auch Abschläge für Sozialversicherungen gibt.

Im Übrigen gehe ich immer davon aus, dass sich die Behörden die richtigen Zahlen aus den beigelegten Bescheiden selbst raussuchen, wenn ich etwas falsch eingetragen habe.

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Unabhängig von der Frage, ob man Steuerhinterziehung vielleicht mal versuchen sollte (natürlich nicht), werfe ich doch mal die Frage ein:

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung sind i.d.R. nicht steuerlich absetzbar, da zumeist der Höchstbetrag durch übliche Sozialabgaben bereits erreicht wurde.

Die Erstattung eben jener privaten Versicherung mindert dann aber die selbst erbrachten Leistungen. Obwohl ja die Versicherungsleistungen eigentlich selbst verursacht wurden.

Angenommen ich zahle 3 Jahre monatlich 30,-€ und bekomme dann einen Zuschuss von 1.000,-€. Dann habe ich steuerneutral 1.080 bezahlt, und bekomme steuerschädlich 1.000,-. Das passt doch nicht.

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Sind vielleicht noch Verfahrenskosten / Gebühren des Insolvenzverwalters offen?

Ich glaube, ich hörte mal, dass diese vor Abschluss des Verfahrens beglichen sein müssen, also die Kosten des IV (das waren damals über 6 Jahre 10,-€ monatlich, die überwiesen wurden).

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Ein paar Daten zu Deiner Frage.

1. Bierpreise Oktoberfest seit 1971.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjVy72x8NaIAxXCgP0HHTAaHOIQFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Fde.statista.com%2Fstatistik%2Fdaten%2Fstudie%2F272209%2Fumfrage%2Fbierpreisentwicklung-auf-dem-oktoberfest-in-muenchen%2F&usg=AOvVaw1nw8jH4aiUYwIj5vFJy4TM&opi=89978449

2. Inflationsrate ab 1971.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiV-fyR9taIAxVPhP0HHSu7OuYQFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Fde.statista.com%2Fstatistik%2Fdaten%2Fstudie%2F4917%2Fumfrage%2Finflationsrate-in-deutschland-seit-1948%2F&usg=AOvVaw02Y1OAQiaIyGEYIpGWVhBl&opi=89978449

Nun kannst Du ein Diagramm erstellen und beide Kurven übereinanderlegen, es sind ja nur gut 50 Zahlen zweimals.

Gegenüber dem Vorjahr sehe ich eine überdurchschnittliche Divergenz.

Das ist wirklich traurig, denn möglicherweise kann sich der eine oder andere gar keine 8 l Bier plus Schweinshaxe mehr leisten. Dabei soll das doch ein Volksfest sein.

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Gemäss Nr. 3 im Artikel wärst Du nur verpflichtet, die Arbeitsmittel zur Abholung bereit zu halten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwif1s7rmNKIAxUb-gIHHa8PA9UQFnoECCQQAQ&url=https%3A%2F%2Fcommunity.beck.de%2F2022%2F04%2F12%2Fhome-office-beendigungsregelung-empfehlenswert&usg=AOvVaw10J5v3UwGuKyjTOpMtklC5&opi=89978449

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Sinn von 2-Jährigen Ausbildungen?

Guten Tag,

da ich momentan auf momentan auf Jobsuche bin und ich vor 1-jahr meine Helferausbildung gemacht hab und ich am am zweifeln bin hab ich eine Frage.

Bei Ausbildungen gibt´s 2 Formen einmal

2-Jährige Helferausbildung die nur 2-Jahre gehen

Beispiel

Verkäufer

Fachlagerist

oder

Maschinenführer ,was ich gelernt hab

und einmal die

leicht besseren Fachhelfer-Ausbildungen

von 3-Jahren wie

Zerspanungsmechaniker

Industriemechaniker oder

Fachkraft für Lagersysteme.

Meine Frage is

wozu es

2-Jährige Ausbildungen gibt wenn man als angelernte Hilfskraft eingestuft wird und man genau so viel Lohn bekommt wie davor.

Ich habe vor meiner Ausbildung 3-4 jahre ungelernt bei zeitfirmen gearbeitet und

immer den igz-tarif bekommen wo ich mit Lohngruppe 1 bezahlt wurde.

Nach der Ausbildung hab ich mich bei Zeitfirmen beworben und

hätte bzw habe Lohngruppe 1 bekommen - also gleihe wie vor der Ausbildung - da man nur Hilfskraft ist .

Momentan bewerbe ich mich bei Zeitfirmen und leider ist es auch so das viele

zwar mich bei Firmen vorschlagen oft kommt aber keine Rückmeldung oder

es wird gesagt sie haben zu wenig Erfahrung oder eine Hilfsausbildung reicht nicht aus ...

Vor 2 Wochen hab ich mich bei einer Zeitfirma beworben und ein Probetag in ein Logistikzentrum als Lagerhelfer gehabt - da ich aber nicht im Lagerbereich gehen wollte und ich abgesagt hab hat die zeitfirma übelst unfreundlich reagiert und gemeint

dann können wir ihnen auch nicht weiterhelfen wenn Sie jedes Angebot ablehnen -dann tun Sie uns den Gefallen und bewerben sich zukünftig nicht mehr bei uns - obwohl ich davor gesagt hab ich suche was in der Produktion und nicht im Lager.

Hättet Ihr vllt Tipps

Das ist mein Zeugnis von der Hilfsausbildung

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Du solltest Dich vielleicht um ein Upgrade bemühen. Also darauf aufbauende dreijährige Ausbildung, wobei die zweijährige angerechnet wird.

Vielleicht dazu mal eine Beratung beim Arbeitsamt oder bei der Handwerkskammer in Anspruch nehmen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjL7pmdidGIAxW2wQIHHYa5AMkQFnoECBoQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.ausbildung.de%2Fberufe%2Fmaschinen-und-anlagenfuehrer%2Fkarriere%2F%23%3A~%3Atext%3DNach%2520deiner%2520Ausbildung%2520kannst%2520du%2C%252C%2520Werkzeugmechaniker%252C%2520Zerspanungsmechaniker%2520oder%2520Feinwerkmechaniker.&usg=AOvVaw3roD_pURN9HEvoMBjrD_2r&opi=89978449

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Die Frage zielt möglicherweise auf die Besonderheiten bei kinderlosen Ehepaaren ab. Dort erben die Erben zweiter Ordnung ja ein Viertel, ohne Testament. Die Frage wäre, was Du mit Erbverzicht meinst.

1. Allenfalls bei einer offiziellen Erbausschlagung des Kindes könnte ich mir vorstellen, dass dies gleichgesetzt wird.

2. Bei Erbzicht durch Erbvertrag nicht.

3. Und wenn man einfach gar nichts unternimmt als Kind (so habe ich das gemacht), ist das Kind ja eigentlich Miterbe geworden, auch wenn man nichts bekommen hat. Also dann jedenfalls nicht, denke ich.

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"Ich habe eine Versicherung und sie bekommen ihr Geld".

Sowas hab ich neulich einem Abschleppunternehmen auch gesagt. Das hat die nicht interessiert und wir mussten die Rechnung dann erstmal bezahlen. Zwei Wochen später hat die Versicherung dann den Betrag an uns erstattet.

Und den Dienstleister muss es ja wirklich nicht interessieren, ob wie und wann eine Versicherung eintritt. Du bist der Vertragspartner.

Gerade bei Tierärzten tauchen bestimmt sehr viele Menschen auf, die alles für ihr geliebtes Tier geben würden (also vor der Behandlung), dann aber hinterher doch nicht zahlen. Trotzdem muss der Betrieb laufen.

Ich persönlich würde da kein großes Ding draus machen, sondern mich kurz ärgern über die zu kurzfristige Information, dann unterschreiben, erste Rate bezahlen und Rechnung bei der Versicherung einreichen. Der Kater muss ja vermutlich immer noch operiert werden.

Die eigentliche Frage war aber, ob diese kurzfristige Informierung Dich von der Frist zur Terminsabsage entbindet. Das weiss ich nicht, möglicherweise ja.

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