Zoll öffnet Paket UND zerstört Sammlerware in Wert von 3.500 €?
Liebe Community,
ein guter Sammlerkollege von mir ist am Boden zerstört. Er hat aus dem Ausland nach jahrelanger Suche ein extremst seltenes PS1 Spiel gekauft, welches noch original verschweißt und mit Sicherheitsstreifen versehen war.
Als das Paket einen Zwischenstopp in Deutschland, Leipzig machte, öffnete der Zoll nicht nur das Paket, sondern riss auch die komplette Folie inkl. Sicherheitsstreifen ab. Das Spiel gilt damit bei uns Sammlern als gebraucht und ist nur noch 20 € wert.
Als ich das hörte, konnte ich es nicht glauben...
Das der Zoll Pakete öffnen kann / darf ist mir bewusst, aber darf er Neuware bzw. solche extrem wertvollen Sammlerstücke so einfach öffnen und damit auch wissentlich den Wert zu nichte machen?
Der Betrag wurde auch auf der Zollerklärung angegeben, die Beamten müssten also gewusst haben, dass wenn sie das Spiel öffnen, hier vermutlich ein immenser Schaden entsteht. Außerdem frage ich mich, warum man das Spiel bei Verdacht nicht einfach geröntgt hat.
Vielleicht kenn sich ja jemand mit Zollrecht / Verbraucherrecht aus, und kann mir zu dem Fall was sagen - auch in Bezug welche Möglichkeiten man bezüglich Schadensersatz hat und wer für den Schaden überhaupt aufkommen muss (Käufer, Verkäufer, Zoll, DHL) ?
Würde mich über jede Info freuen,
Vielen Dank!
3 Antworten
Wie Dir schon geschrieben wurde entsteht in diesem Fall ein Amtshaftungsanspruch.
Bei der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gilt die öffentliche Hand als wenig kulant. Es ist nicht zu erwarten, dass der Schadensersatzanspruch freiwillig erfüllt wird.
Zuständig für Amtshaftungsansprüche ist unabhängig vom Streitwert das Landgericht:
https://dejure.org/gesetze/GVG/71.html
Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang. Am besten sollte baldmöglichst ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Kann mir schon vorstellen welchen "Zwischenstopp" Du meinst. Das ist nicht irgend ein kleines Zollbüro, sondern einer der zentralen Zollabwicklungsstellen in D, die vor allem Post und Pakete aus Osteuropa, Russland und China begutachtet.
Abfertigungsstelle und Ausfuhrzollstelle IFS Leipzig-Radefeld
Du schreibst, dass der Zoll "wissentlich den Wert zu nichte" gemacht hat. Das ist doch ein ziemlicher hohler Zahn, findest Du nicht auch? Du wirst niemals beweisen können, dass da jemand mutwillig Sammlergut zerstört hat, zumal das für Unkundige als Sammlerstück auch kaum als solches zu erkennen ist.
Dein Versender hätte ja problemlos einen Zettel auf die Ware heften können, in dem er erklärt, dass das Zerstören der Originalverpackung den Wert des Sammlerstückes vernichtet. Dann hätte der Zoll eine zestörungsfreie Prüfung vornehmen müssen. Aber aus der Zolldeklaration alleine kann niemand entnehmen, dass die ungeöffnete Schutzverpackung den Wert dargestellt hat. Ein typischer Fehler vom Versender.