Zoll öffnet Paket UND zerstört Sammlerware in Wert von 3.500 €?

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Wie Dir schon geschrieben wurde entsteht in diesem Fall ein Amtshaftungsanspruch.

Bei der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gilt die öffentliche Hand als wenig kulant. Es ist nicht zu erwarten, dass der Schadensersatzanspruch freiwillig erfüllt wird.

Zuständig für Amtshaftungsansprüche ist unabhängig vom Streitwert das Landgericht:

https://dejure.org/gesetze/GVG/71.html

Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang. Am besten sollte baldmöglichst ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Kann mir schon vorstellen welchen "Zwischenstopp" Du meinst. Das ist nicht irgend ein kleines Zollbüro, sondern einer der zentralen Zollabwicklungsstellen in D, die vor allem Post und Pakete aus Osteuropa, Russland und China begutachtet.

Abfertigungsstelle und Ausfuhrzollstelle IFS Leipzig-Radefeld

Du schreibst, dass der Zoll "wissentlich den Wert zu nichte" gemacht hat. Das ist doch ein ziemlicher hohler Zahn, findest Du nicht auch? Du wirst niemals beweisen können, dass da jemand mutwillig Sammlergut zerstört hat, zumal das für Unkundige als Sammlerstück auch kaum als solches zu erkennen ist.


Dein Versender hätte ja problemlos einen Zettel auf die Ware heften können, in dem er erklärt, dass das Zerstören der Originalverpackung den Wert des Sammlerstückes vernichtet. Dann hätte der Zoll eine zestörungsfreie Prüfung vornehmen müssen. Aber aus der Zolldeklaration alleine kann niemand entnehmen, dass die ungeöffnete Schutzverpackung den Wert dargestellt hat. Ein typischer Fehler vom Versender.