Kann die Bank Ausnahmen bei Selbstauskunft für Anschlussdarlehen machen?

Wir beschäftigen uns derzeit intensiv mit unserer Anschlussfinanzierung für unser Haus. Heute habe ich mit unserem Finanzierungsberater der Bank telefoniert, dass er uns die Vertragsunterlagen zukommen lassen soll, damit wir diese unterschreiben können. Kurz darauf rief er uns nochmals an und teilte uns mit, dass er sich unsere Selbstauskunft (Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben) nochmals angesehen hat bzw. nochmal durchgerechnet hat und sich hierbei nun aufgrund von Rechtsänderungen per 01.04. die Lebenshaltungskosten pro Kopf so erhöht haben, dass sich bei uns insgesamt ein Negativbetrag von 200€ ergibt. Somit können die bereits zugesicherten Zinssätze doch nicht in dieser Höhe gewährt werden. Weitere Einkünfte können wir nicht vorweisen um den Minusbetrag auszugleichen. Es ist insofern nur so ärgerlich, da für die Lebenshaltungskosten ein so hoher Betrag angesetzt wird, den wir monatlich tatsächlich garnicht ausgeben. Weiter finde ich diesen Ansatz auch unsinnig, da wir unsere bisherigen Darlehen ja auch so finanziert haben, damit uns genügend Geld für die Unterhaltungskosten übrig bleibt. Kann eine Bank hier wirklich keine Ausnahme machen und die Werte herabsetzen? Müssen die sich wirklich so strikt daran halten? Bleibt uns nur die Möglichkeit, einen höheren Zinssatz zu akzeptieren? Rechnen alle Banken mit den gleichen Werten?

Bank, Darlehen, Finanzierung, Zinsen

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