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Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

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Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen

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