Abgeltungssteuer für Zinsen bei Bankwechsel?

4 Antworten

Falls etwas schief geht, und Du doch Steuern zahlen musst, kannst Du sie dir ja, sofern Dein Freibetrag nicht ausgelastet ist, bei der Steuererklärung spätestens zurück holen.

Alle Zinsen sind von der Abgeltungssteuer betroffen.

Hast Du Tagesgeld bei Bank A und löst Du das Konto bei Bank A auf, so werden zu diesem Zeitpunkt die anteiligen Zinsen für das erste Quartal gutgeschrieben, nicht erst zum Jahresende. Über diesen Betrag solltest Du den Freistellungsauftrag bei Bank A belassen.

Dann wird das Guthaben auf Bank B übertragen und ein Freistellungsauftrag über noch freien Betrag (801 EUR abzüglich der Zinsen bei Bank A) erteilt. Die Zinsen zum Jahresende bei Bank B sind dann Gegenstand des neuen Freistellungsauftrags dort.

Freistellungsantrag auf Null setzen geht z.B. nicht, wenn schon Zinsen gezahlt wurden, die vom Steuerabzug freigestellt waren. Oft zahlen Direktbanken monatlich oder quartalsweise, manche auch jährlich.

Ansonsten kann man auch die gesamten 801,- Euro bei der neuen Bank freistellen lassen und die anderen werden eben versteuert. Falls sie noch nicht gezahlt und freigestellt sind.

Freistellungsaufträge gelten immer für ein Jahr.

Allerdings kannst du jeden Freistellungsauftrag bis kurz vor Jahresende ändern /anpassen. Solltest du bei der Bank A schon Zinsen bekommen haben, kannst du ihn dort jedoch nicht auf Null setzen, sondern lediglich auf die Summe der erhaltenen Zinsen reduzieren.

Den Rest kannst du dann bei Bank B freistellen lassen.

Bekommst du dann, oder überhaupt, zum Jahresende noch Zinsen bei Bank A, werden diese mit Abgeltungsteuer usw. belegt.