Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Wann und wie werden Säumniszuschläge bei der Krankenkasse berechnet?

Guten Morgen, Wahrscheinlich kennen mich einige nun, wegen meiner merkwürdigen Fragen in letzter Zeit... Ich würde diesmal gerne wissen, wann und wie Säumniszuschläge von der Krankenkasse berechnet werden.

Folgender Fall: Student A ist 20 Jahre alt und Student. Mit 16 Jahren hat er angefangen im Internet Geld zu verdienen. Das hat er 3 Jahre lang gemacht. Das FA wurde nicht in Kenntnis gesetzt, aber das FA lassen wir hier mal aus. Die Krankenkasse ebenso nicht, denn im jährlichen Fragebogen der Familienversicherung wurde von Eltern kein Ja bei Selbstständigkeit angekreuzt. Student A hatte keine Ahnung, dass er überhaupt Beiträge hätte zahlen müssen, da er keine Ahnung von Krankenkassen und Ähnliches hat.

Der Student möchte sich nun mit einem Steuerberater zusammensetzen und Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben und auch selber aktiv auf die Krankenkasse zugehen und über die Einkünfte berichten für eine Nachzahlung der Beiträge.

Wird die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben?

Ist folgende Berechnung richtig? Nachzahlung 13000€ für letzten 3 Jahre. 1%*13.000 = 130€ Anschließend 130€ * 36 Monate = 4680€ + Zuschläge bis der Gesamtbetrag abgezahlt ist.

Errechnet sich der Zuschlag also aus den Gesamtschulden der Nachzahlung? Gilt der Säumniszuschlag dann auch rückwirkend oder erst ab Säumnis der Nachzahlung?

Zum Beispiel sagt die Krankenkasse "Zahlen Sie 13.000€ bis zum 31.10.2016". Und wenn man später zahlt werden es pro Monat 130€ mehr bis die Schulden bezahlt sind.

Könnte man in dem Fall §24 Abs. 2 SGB IV geltend machen? Der Student hatte wirklich keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht und da er auch Schüler war kann man ja nicht erwarten, dass er sich damit auskennt oder doch? Wie groß ist der Spielraum im Verhandeln mit der Krankenkasse?

Danke im Voraus!

-Casio

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Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

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