Ich bin Student und arbeite 19 Stunden als studentische Hilfskraft für eine Universität, möchte jetzt aber eine Zweitstelle annehmen, wie sieht das dann aus?

2 Antworten

Eigentlich ist Dein ganzer Plan nicht so vorteilhaft.

Zur Zeit scheinst Du ca. 10,- Euro brutto die Stunde zu bekommen, denn bei Studenten wird ja nur Rentenversicherung als Sozialabgabe abgezogen, weil bei diesen geringen Beträge noch keineSteuer anfällt.

Würdest Du nun im Semester die 20 Stundengrenze überschreiten, müsstest Du auch auf dein Haupteinkommen plötzlich Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Suche Dir entweder einen besser bezahlten 19 Stunden job, oder verlege Deinen Zuverdienst komplett in die Semesterferien, weil da die 20 Stundenregel nicht gilt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

wenn die wöchentliche Arbeitszeit aus beiden Beschäftigungen zusammen mehr als 20 Stunden beträgt, gilt die Werkstudentenregelung nicht mehr. Wenn der Bruttoverdienst aus beiden Beschäftigungen zusammen mehr als 850 Euro beträgt, gilt die Gleitzone auch nicht mehr.

Konkrete Beträge in einem Nettolohnrechner im Internet erfassen - dann hat man die konkreten Werte.

Gruß

RHW