Mehrfachbeschäftigung oder nicht?
Hallo zusammen,
seit Mai arbeite ich als studentische Aushilfe 18 Stunden pro Woche. Bei dieser Arbeit wird mir lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen (Werkstudentenprivileg).
Nun habe ich noch einen Minijob angenommen, den ich jedoch lediglich in den Semesterferien habe. Für diesen Job habe ich heute die Meldung zur Sozialversicherung erhalten. Auf dieser Bescheinigung ist ein Feld zu finden, in dem 'Mehrfachbeschäftigung' steht, jedoch ist dieses nicht angekreuzt.
Soweit ich weiß handelt es sich jedoch um eine Mehrfachbeschäftigung, oder? Oder ist es egal, da man neben einem 'normalen' Job noch einen sozialversicherungsfreien Minijob haben darf?
Beide Arbeitgeber wissen über den jeweils anderen Job natürlich Bescheid. Nun frage ich mich eben, ob der Arbeitgeber des Minijobs mich falsch angemeldet hat und ich ihn darauf aufmerksam machen sollte..
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Das ist ja gerade die Besonderheit des Minijobs. Beim Minijob entrichtet der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal mit 30,99 %.
Es ist also alles OK.
Übrigens, dass dem Studenten nur der Rentenversicherungsbeitrag abgezogen wird ist kein Privileg.
In den anderen Bereichen ist er entweder über die Studenten KV selbst versichert, oder in der Arbeitslosenversicherung nicht anspruchsberechtigt.
Hallo,
die Sonderregelung für Werkstudenten bedeutet, dass für den Werkstudentenjob weder Kranken- noch Pflege- noch Arbeitslosenversicherung zu zahlen ist.
Wenn der Minijob nur in den Semesterferien ausgeübt wird, ergibt sich bei den Beiträgen keine Änderung.
Wenn der Minijob auch danach ausgeübt wird, ist es wichtig, dass die Arbeitszeit beider Jobs zusammen 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt.
Korrekt wäre es, wenn der Arbeitgeber auf das Ankreuzen bei "Mehrfachbeschäftigung" hingewiesen würde. Unter den o.g. Bedingungen führt es aber zu keinerlei Veränderungen.
Bei den genauen arbeitsrechtlichen Regelungen und einer evtl. Verpflichtung, auf einen Zweitjob hinzuweisen, kenne ich mich nicht aus. Durch das Kreuzchen auf der Meldung ist dann auch nachgewiesen, dass beide Arbeitgeber voneinander Bescheid wussten (wenn man es nicht auf andere Art beweisen kann).
Gruß
RHW