Wann und wie werden Säumniszuschläge bei der Krankenkasse berechnet?
Guten Morgen, Wahrscheinlich kennen mich einige nun, wegen meiner merkwürdigen Fragen in letzter Zeit... Ich würde diesmal gerne wissen, wann und wie Säumniszuschläge von der Krankenkasse berechnet werden.
Folgender Fall: Student A ist 20 Jahre alt und Student. Mit 16 Jahren hat er angefangen im Internet Geld zu verdienen. Das hat er 3 Jahre lang gemacht. Das FA wurde nicht in Kenntnis gesetzt, aber das FA lassen wir hier mal aus. Die Krankenkasse ebenso nicht, denn im jährlichen Fragebogen der Familienversicherung wurde von Eltern kein Ja bei Selbstständigkeit angekreuzt. Student A hatte keine Ahnung, dass er überhaupt Beiträge hätte zahlen müssen, da er keine Ahnung von Krankenkassen und Ähnliches hat.
Der Student möchte sich nun mit einem Steuerberater zusammensetzen und Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben und auch selber aktiv auf die Krankenkasse zugehen und über die Einkünfte berichten für eine Nachzahlung der Beiträge.
Wird die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben?
Ist folgende Berechnung richtig? Nachzahlung 13000€ für letzten 3 Jahre. 1%*13.000 = 130€ Anschließend 130€ * 36 Monate = 4680€ + Zuschläge bis der Gesamtbetrag abgezahlt ist.
Errechnet sich der Zuschlag also aus den Gesamtschulden der Nachzahlung? Gilt der Säumniszuschlag dann auch rückwirkend oder erst ab Säumnis der Nachzahlung?
Zum Beispiel sagt die Krankenkasse "Zahlen Sie 13.000€ bis zum 31.10.2016". Und wenn man später zahlt werden es pro Monat 130€ mehr bis die Schulden bezahlt sind.
Könnte man in dem Fall §24 Abs. 2 SGB IV geltend machen? Der Student hatte wirklich keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht und da er auch Schüler war kann man ja nicht erwarten, dass er sich damit auskennt oder doch? Wie groß ist der Spielraum im Verhandeln mit der Krankenkasse?
Danke im Voraus!
-Casio
4 Antworten
Ein Säumniszuschlag wird immer rückwirkend erhoben, weil man ja für die Zukunft nicht weiß, ob unpünktlich gezahlt werden wird udn wenn ja in welcher Höhe.
Ein Säumniszuschlag wird so berechnet, wie die Qulle, die @blackleather genannt hat, es aussagt.
Nehmen wir an für Januar 2013 waren 120,- Euro fällig. Dann wird auf volle 50 Euro, somit auf 100,- abgerundet. davon 1 % pro Monat. in 2013 11 Monate + 12 aus 2014 + 12 aus 2015 und 7 aus 2016, also 32 % somit 32,- Euro. So für jeden Monat.
Aber das ganze ist nach 3 Jahren reines Trockentraining.
Wenn erstmal der Gewinn ermittelt ist udn damit feststeht was überhaupt zu zahlen ist, dann kann man sich mit denen auch eventuell etwas unterhalten und einigen. Bei den Gesprächen hilft auch der Steuerberater.
Ich fürchte, der Steuerberater wird dir da zwar helfen können, aber wenn es dumm kommt, wird die Krankenkasse ihn nicht als deinen Bevollmächtigten akzeptieren und sich dabei darauf berufen, dass Krankenkassenbeiträge eben keine Steuern sind und er deshalb zu deiner Vertretung nicht berechtigt ist:
Hmm echt schade :/
Dürfte ich ihn dann nicht mal mitbringen, wenn die Krankenkasse das nicht will? Wie würde es mit meinen Eltern aussehen. Glauben Sie, sie dürften dabei sein? Ich bin ja schon volljährig. Geht in meinem Fall aber ja auch um die Familienversicherung.
Genau das habe ich gemeint, natürlich kannst Du ihn als "Rückerstärkung" bzw. Verhandlungspartner mitnehmen. Ausserdem habe ich es noch nie erlebt, dass der Steuerberater als Verhandlungspartner abgelehnt wird.
Rein juristisch hat @blackleather natürlich recht.
Ich denke auch, dass es keinen Grund gibt, wieso die Krankenkasse einen Steuerberater nicht dabei haben will. Würde doch nur zeigen, dass die Krankenkasse unser Unwissen ausnutzen und uns ausquetschen will.
Hallo,
vielleicht hilft das:
Wenn eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbart wurde, gilt ein wesentlich niedrigerer Zinssatz (nicht 1% pro Monat = 12% pro Jahr).
Gruß
RHW
Ja , das wird sie !
Aber Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber der KK wäre ein gutes Verhalten .
Auch dein Steuerberater kann in dieser Richtung helfen.
Nimm die Ratschläge aus den Antworten deiner vorherigen Fragen ernst.
Hast du denn überhaupt schon etwas unternommen ?
http://www.krankenkasse-vergleich.de/artikel/beitragsrueckstand-gkv-auswirkungen-versicherungschutz/
Gruß Z... .
Ich bin derzeit in einem Schockzustand. Die letzten Tage kaum etwas produktives gemacht. Werden uns demnächst aber einen Steuerberater holen. Leider seit Tagen unter Depressionen. Hauptsächtlich, weil ich Angst vor Schulden habe, die nicht abbezahlbar sind.
Tut mir leid .
Aber nichts tun verschlimmert doch deine Lage nur .
Kopf hoch, es wird schon.
Ich verstehe vor allem nicht, wieso die offenbar 6-stelligen Einnahmen schon weg sind, ohne dass ein bißchen Geld für die Krankenkasse übriggeblieben ist.
Einen Teil habe ich ausgegeben (nichts großes). Einen Teil durch Investitionen verloren, also normale geschäftliche Verluste. Zu blöd ist hier, dass ich keine Belege habe für das FA. Sonst wären die Einnahmen niedriger. Und einen großen Teil habe ich für einen guten Zweck ausgegeben. Und der Teil ist der größte Teil. Kann euch natürlich jetzt nicht im Internet darüber aufklären, aber es war tatsächtlich für einen guten Zweck. Damals habe ich mir gedacht, ich bin erst 18 und brauche so viel Geld gar nicht. Außerdem verdiene ich ja weiter Kohle. Tja, dem war wohl nicht so.
Im Endeffekt habe ich den Mist selber gebaut. Angst vor den Schulden habe ich nicht direkt. Aber z.b habe ich Anst, dass die Säumniszuschläge immer weiter und weiter laufen, solange ich die Nachzahlung nicht bezahlt habe. Meine mal gelesen zu haben, dass auch wenn man eine Ratenzahlung vereinbart, der Säumniszuschlag weiterläuft. Keine Ahnung ob das stimmt, aber wenn so wäre, wächst das alles doch über den Kopf...
Übrigens bin ich in der Anfangsphase meines Studiums und habe keinen festen Gehalt.
Dann kommen noch Kosten für Anwälte und Steuerberater dazu (Vermutlich um die 15.000€) und noch eine saftige Geldstrafe vom Gericht.
Eine Strafe vom Gericht sehe ich nicht. Bisher ist nichts passiert, ausser das Du zu spät dran bist. Nichts sagen bedeutet auch immer automatisch "nichts falsches gesagt."
Also es könnte ja trotzdem Steuerhinterziehung sein..
Beispiel:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/21/auch-straftaeter-muessen-steuern-zahlen/
Klar, er hat was illegales gemacht, aber er hat ja auch keine falsche Erklärung oder sowas abgegeben. Bestraft wurde er für Steuerhinterziehung trotzdem (Gesamtstrafe mit dem Diebstahl)
Guckst du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__24.htmltml
Die Sache ist ja, dass der Student ja nie Zahlungsforderungen von der Krankenkasse erhalten habe, weil sie nicht wusste, dass er selbstständig ist. Daher weiß er jetzt nicht, ob der Säumniszuschlag rückwirkend erhoben wird. Die Paragraphen sagen mir leider nicht viel.
Die Fälligkeit, in der in § 24 Abs. 1 SGB IV die Rede ist, ergibt sich nicht aus irgendeiner Zahlungsaufforderung der Krankenkasse (Wenn das so wäre, würde ja niemand je irgendeinen Beitrag anmelden, sondern auf die Zahlungsaufforderung warten, die ja nicht kommen kann, weil die Krankenkasse nichts von seiner Beitragspflicht weiß.), sondern aus dem Gesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V).
Auf § 24 Abs. 2 SGB IV kannst du dich deshalb nicht berufen; der gilt nur für die seltenen Fälle, in denen eine Beitragspflicht tatsächlich erst durch Bescheid entsteht.
Aber dir wird § 256a SGB V helfen:
Hallo,
Beziehen Sie sich auf den 1. Absatz?
(1) Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 erst nach einem der in § 186 Absatz 11 Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkte an, soll die Krankenkasse die für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen; darauf entfallende Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches sind vollständig zu erlassen.
Ich kenn mich leider kaum mit dieser juristischen Ausdrucksweise aus. Was bedeutet der Absatz konkret? Bedeutet das, dass wenn ich zur Krankenkasse hingehe und so meine Versicherungspflicht für die Vergangenheit anzeige, der Säumniszsuchlag evtl. vollständig erlassen wird?
Alles klar. Danke. Klingt ja schonmal gut, dass ein Steuerberater da mithelfen kann. Alleine mich mit der Krankenkasse zu unterhalten.. da käme ich mir schon sehr hilflos vor.