Hallo, ich habe eine knifflige Frage bezüglich Minijob bzw. Übungsleiterpauschale?

1 Antwort

Hallo,

wenn die Übungsleitertätigkeiten auf Honorarbasis (nicht als Arbeitnehmer) abgerechnet werden, gilt für den neuen Minijob folgendes:

- der Arbeitgeber zahlt für die Krankenversicherung einen Pauschalbeitrag (wird nicht vom Verdienst abgezogen)

- in der Rentenversicherung sind die normalen Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig zu zahlen. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen.

Nähere Infos: auf der Internetseite der Minijobzentrale

Gruß

RHW