Guten Morgen, bin ich als Begleitperson während der Reha meines Sohnes über die Rentenversicherung auch nach 4 Wochen noch kranken- und sozialversichert?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für eine Antwort braucht man nähere Infos zu der Krankenversicherung vor dem unbezahlten Urlaub:

gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Familienversichert über Angehörige?

Pflichtversicherung als Arbeitnehmer? Oder freiwillige Krankenversicherung als Arbeitnehmer (bei höherem Bruttoverdienst)?

Gruß

RHW

Eemia 
Fragesteller
 03.06.2016, 05:30

Hallo RHW. Danke für deine Rückmeldung. Die Krankenversicherung vor dem unbezahlten Urlaub wäre gesetzlich (Barmer GEK) und zwar als pflichtversicherter Arbeitnehmer. Alleinerziehendes Mitglied, Kinder auch darüber versichert und daher nicht familienversichert. - Was passiert dann bei einer Rehaverlängerung nach mehr als 4 Wochen?

0
RHWWW  03.06.2016, 20:37
@Eemia

Das alleinerziehende Mitglied ist dann einen Monat lang weiter über den Arbeitgeber versichert. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer dann zum Ende dieses Zeitmonats ab. 

Danach besteht noch ein weiterer Monat ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V. Voraussetzung ist aber, dass spätestens zum Ende dieses 2. Monats die bisherige Beschäftigung tatsächlich wieder bezahlt aufgenommen wird (Verheiratete können in die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V wechseln). 

Alleinerziehendes Mitglied, Kinder auch darüber versichert und daher nicht familienversichert.

Die Aussage zu den Kindern verstehe ich nicht. Bitte erläutern.

1
Eemia 
Fragesteller
 03.06.2016, 20:49
@RHWWW

Heißt, dass die Kinder bei mir krankenversichert sind, ich aber alleinerziehend bin und die Möglichkeit zur Familienversicherung somit nicht gegeben wäre. 

0
RHWWW  03.06.2016, 21:30
@Eemia

Dann sind die Kinder in der kostenlosen Familienversicherung der Mutter versichert (§ 10 SGB V). Der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V gilt auch ggf. auch für die Kinder.

0