Schadensersatz – die besten Beiträge

Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?

Hallo zusammen!

Ich habe vor Kurzem eine Immobilie gekauft - diese wird vstl. ein halbes Jahr später fertig gestellt sein, als ursprünglich geplant (in dem mit dem Bauträger geschlossenen Kaufvertrag ist der Fertigstellungstermin eindeutig fixiert).

Eine pauschale Schadensersatzregelung, die ursprünglich Bestandteil des Kaufvertrags war, haben wir vor Unterzeichnung des Vertrags beim Notar bewusst streichen lassen, da sie uns zu niedrig schien. Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist.

Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne.

Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise:

• Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. • Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Wir fangen allerdings ein halbes Jahr später mit der Tilgung an, als ursprünglich geplant. Wir profitieren am Ende nur 19,5 Jahre von der Zinsbindung. Die Restschuld ist bei 19,5 Jahren Tilgung natürlich höher als bei 20 Jahren. Meiner Meinung nach müsste der Bauträger für die Differenz der Restschuld (20 Jahre vs. 19,5 Jahre) aufkommen. • Von den oben aufgeführten Kosten (Bauzeit-/Bereitstellungszinsen; Differenz Restschuld), die wir ggü. dem Bauträger geltend machen wollen, müssten, so würde ich annehmen, die Sollzinsen abgezogen werden, die wir in den ersten sechs Monaten hätten zahlen müssen, wäre die Wohnung fristgerecht und nicht mit sechs Monaten fertig gestellt wurden.

Ich wäre Euch / Ihnen für spontane Unterstützung sehr dankbar. Ein konkretes Rechenbeispiel würde unter Umständen helfen.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!

Schadensersatz, Bauträger

Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz

DPD Paket wurde bei Abwesenheit angeblich an mich zugestellt?

Guten Tag Community,

ich sehe mich momentan mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket bei dem Händler Gorillasport bestellt.

Dieses wurde diesen Freitag durch die DPD an mich zugestellt - oder sollte vielmehr an mich zugestellt worden sein. Denn ich bin bereits am Vortag zu meiner Familie in eine andere Stadt abgereist.

Da mir bewusst war, dass ich das Paket nicht entgegen nehmen können würde, wählte ich im online-Tracking zum einen die Option aus, das Paket nächsten Montag, den 13.12 zuzustellen, zum anderen besprach ich zur Absicherung mit einem guten Nachbarn, das Paket, falls es doch zugestellt wird, für mich abzuholen und in der Wohnung zu sichern.

Kurz um, wider Erwarten erhielt ich letzten Freitag per Mail die Mitteilung, dass das Paket an mich erfolgreich zugestellt wurde. Sobald ich diese Mail las, rief ich direkt bei dem Nachbarn an, dieses Paket so schnell wie möglich aus dem Treppenhaus (einzig möglicher Ablageort) abzuholen. Nur musste dieser mir leider mitteilen, dass kein Paket im Treppenhaus, Balkon oder so aufzufinden sei.

Schon bei der letzten Bestellung durch die DPD wurde das Paket ohne klingeln einfach im Treppenhaus abgeworfen und nur durch Zufall sah ich den Fahrer und konnte das Paket dann nehmen.

Das Problem dieses Mal ist, dass es sich um eine große Bestellung handelt (Artikelgewicht von 27kg) und unser Wohnhaus von jederman ohne Schlüssel einfach zugänglich ist. Ein so großes Paket ist durch die Glastüre sehr leicht zu sehen und binnen 5 Sekunden zu entwenden.

Ich habe mich bereits bei der DPD gemeldet und es wird nun eine Fahrerbefragung angefordert.

Gorillasport habe ich auch geschrieben, erhielt allerdings die Antwort, dass das Paket laut DPD zugestellt wurde, sowie: "Da man bei uns keine Liefertermine angeben kann muss der Fall weiter von DPD bearbeitet werden."

Wie soll ich in diesem Fall handeln? Ab wann sollte ich meinen Anwalt hinzuführen?

Grüße

Diebstahl, Recht, Schadensersatz

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