Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?

1 Antwort

Ich würde das auf einfachere Weise berechnen:

+ Abarbeiten des Tilgungsplans, wie er ursprünglich vorgesehen war (Abruf der Summen und Beginn der Kreditraten zu den vorgesehenen Terminen)

+ Abarbeiten des Tilgungsplan, wie er sich nach der Verzögerung gestaltet.

= Aus beiden Rechnungen ergibt sich jeweils die Summe der Raten und der Restschuld. Das lässt sich vergleichen.

Ein paar Anmerkungen:

Bereitstellungszinsen entstehen m.W. erst ein Jahr nach Abschluss des Kreditvertrags, die dürften als wegen des halben Jahrs nicht anfallen.

Warum beginnt Eure Tilgung ein halbes Jahr später? Von den Wohnkosten, die in dieser Zeit anfallen solltet Ihr doch über den Ersatz vom Bauträger entlastet werden.