Fälschung beweiserheblicher Daten?

Hallo allerseits,

mir wurde vorgeworfen, vor etwa zweieinhalb Jahren eine E-Mail mit falschem Namen versendet zu haben. Das ist auch nicht ganz falsch, jedoch hatte mitnichten eine kriminelle Motivation dahintergesteckt – es lag eher an den Behörden selbst. Ich interessiere mich sehr für Journalismus und betreibe diesen auch gerne in meiner Freizeit, allerdings nicht beruflich.

Daher würde mir bei Nachfragen/Anfragen (schriftlich, via E-Mail) lediglich die Angabe meines richtigen Namens übrig bleiben, was jedoch schon öfters dafür sorgte, dass die Nachrichten aufgrund des „Normalbürger“-Status erst gar nicht beantwortet wurden. Aus diesem Grund hatte ich mich dazu entschlossen, den Namen einer rein fiktiven Nachrichtenagentur („Europe Presse Agence“) zu verwenden - und es hatte auch tatsächlich zu einer höheren Auskunftsbereitschaft seitens deutscher Ministerien und Behörden geführt, nach einer Anfrage an die Berliner Polizei jedoch auch zu einer Strafanzeige.

Und das ganze zwei Jahre später … „Fälschung beweiserheblicher Daten“, lautete die Anklage. Die Folge waren 50 Sozialstunden – und nun auch die Auferlegung der Kosten des Rechtsanwalts.

Doch ist das korrekt? Ich wurde wegen Vorsatzes verurteilt, hatte jedoch nie kriminell handeln wollen - zumal ich zum Zeitpunkt der Tat gerade einmal vierzehn Jahre alt wurde. Zudem sagt die Versicherung, sie wolle aufgrund des Vorwurfs des Vorsatzes nicht bezahlen – für was hat man denn dann eine Versicherung?

PS: Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um die besagte Tat - denn es wurde keine Urkunde gefälscht, nicht gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen und auch nicht im Rechtsverkehr (z.B. Versicherung) getäuscht.

betrug, Gesetz, Recht, Versicherung
Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht

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