Hallo allerseits,
mir wurde vorgeworfen, vor etwa zweieinhalb Jahren eine E-Mail mit falschem Namen versendet zu haben. Das ist auch nicht ganz falsch, jedoch hatte mitnichten eine kriminelle Motivation dahintergesteckt – es lag eher an den Behörden selbst. Ich interessiere mich sehr für Journalismus und betreibe diesen auch gerne in meiner Freizeit, allerdings nicht beruflich.
Daher würde mir bei Nachfragen/Anfragen (schriftlich, via E-Mail) lediglich die Angabe meines richtigen Namens übrig bleiben, was jedoch schon öfters dafür sorgte, dass die Nachrichten aufgrund des „Normalbürger“-Status erst gar nicht beantwortet wurden. Aus diesem Grund hatte ich mich dazu entschlossen, den Namen einer rein fiktiven Nachrichtenagentur („Europe Presse Agence“) zu verwenden - und es hatte auch tatsächlich zu einer höheren Auskunftsbereitschaft seitens deutscher Ministerien und Behörden geführt, nach einer Anfrage an die Berliner Polizei jedoch auch zu einer Strafanzeige.
Und das ganze zwei Jahre später … „Fälschung beweiserheblicher Daten“, lautete die Anklage. Die Folge waren 50 Sozialstunden – und nun auch die Auferlegung der Kosten des Rechtsanwalts.
Doch ist das korrekt? Ich wurde wegen Vorsatzes verurteilt, hatte jedoch nie kriminell handeln wollen - zumal ich zum Zeitpunkt der Tat gerade einmal vierzehn Jahre alt wurde. Zudem sagt die Versicherung, sie wolle aufgrund des Vorwurfs des Vorsatzes nicht bezahlen – für was hat man denn dann eine Versicherung?
PS: Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um die besagte Tat - denn es wurde keine Urkunde gefälscht, nicht gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen und auch nicht im Rechtsverkehr (z.B. Versicherung) getäuscht.