Fälschung beweiserheblicher Daten?

2 Antworten

Zunächst mal ist "Europe Presse Agence" ein übles Französisch, denn das würde man nicht so schreiben. Wem das nicht bereits seltsam vorkommt, der könnte ja mal, versuchen, diese Agentur zu finden - nicht mit Erfolg. Damit ist die Fälschung offensichtlich.

Du sagst nichts über die Art und den Inhalt der "Anfragen", die an verschiedene Behörden geschickt wurden. Ich habe den Eindruck, es handelte sich dabei nicht nur um eine Frage im Sinne von "Finden Sie, Ihre Behörde hat genügend Finanzmittel zur Verfügung", sondern um etwas im kontroversen Bereich.

Daher geriet wahrscheinlich aus den oben genannten Gründen die "Anfrage" bei der Berliner Polizei in die Ermittlungsschiene, um den Absender dieser E-Mail zu bestimmen. Die Identität einer Person, die Anfragen stellt, ist immer ein wesentlicher Aspekt. Abhängig von der Art der Fragen und Statements in einer E-Mail in Kombination mit der Identität läßt sich einiges vermuten bzw. ableiten. Der Anklagepunkt ist in der Tat einer, der bei solchen Sachverhalten verwendet werden kann, und Du hattest Glück, dass diese harmlose Variante gewählt wurde und Du erst 14 warst.

Es ist immer schlecht, mit Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten solche Spielchen abzuziehen, denn dort sind in der Tat genau die Leute, die auf solche Details Wert legen, aber auch die Mittel haben, um genauer nachzuforschen.

§269 StGB wird übrigens auch auf die Versender von SPAM- und Phishing-E-Mails angewandt, sofern man sich deren bemächtigen kann. Es geht dabei also nicht mehr im ursprünglichen Sinne nur um Urkunden, sondern im weiteren Sinne um Datenfälschung.

Der korrekte Weg wäre gewesen, Deine Identität nicht zu verheimlichen, jedoch beispielsweise in Zusammenarbeit mit einer Zeitung oder anderen Presseeinrichtung ganz offiziell diese Anfragen zu stellen, wenn Du nicht nur als der kleine, harmlose Fragesteller erscheinen möchtest.

Dankeschön für die Antwort!

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Doch ist das korrekt?

Wenn du ein Verfahren verlierst, zahlst du die Zeche. Die eigene, die der Gegenseite und das Gericht (Ausnahme: Arbeitsrecht 1. Instanz).

Zudem sagt die Versicherung, sie wolle aufgrund des Vorwurfs des Vorsatzes nicht bezahlen – für was hat man denn dann eine Versicherung?

Vorsatz ist nie versichert, nirgendwo in keiner Sparte.

Auch gibt es nicht "eine Versicherung", es gibt verschiedene Sparten und Zweige und wenn man sich schon rühmt Journalist sein zu wollen, sollte man auch korrekte Terminologie verwenden können, die keine Rückfragen offen lässt:

Meinst du den erweiterten Strafrechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung?

Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um die besagte Tat - denn es wurde keine Urkunde gefälscht, nicht gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen und auch nicht im Rechtsverkehr (z.B. Versicherung) getäuscht.

Und diese Plattform kann jetzt wie Einfluss auf das Verfahren nehmen? Wenn man einer Straftat beschuldigt wird, mandatiert man einen Rechtsanwalt und lässt sich beraten auch was die Aussichten des Verfahrens angeht.

Deine Argumentation musst du aber vor Gericht vortragen, nicht vor uns und wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist, so lege Berufung ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung