Was Passiert wenn man als Minderjährige mit einer Airsoft erwischt wird?
Hallo,ich hätte da eine frage,ich wurde gestern mit einer Airsoft erwischt mit 0,5 joul.Wahrscheinlich hat eine Person die Polizei angerufen weil die person bestimmt dachte es wäre ein echte waffe.Die Polizei hat mir die Waffe weg genommen und laut Polizei bekomme ich noch post und da ich noch 16 bin frag ich mich was für strafen mir Drohen,da ich noch nie bei der Polizei auffällig war.Laut Google kann sowas bis zur 10000€ Bußgeld sein und deswegen mache mir jetzt die ganze zeit sorgen.
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Sofern die Airsoft als Anscheinswaffe im Sinne des Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG einzustufen ist, darf sie zwar erlaubnisfrei und ohne Altersbeschränkung besessen werden (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG), das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Verstöße werden -wie du ja schon herausgefunden hast- als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a i.V.m. Abs. 2 WaffG). Bei einem Minderjährigen dürfte sich das Bußgeld faktisch im gehobenen zweistelligen Bereich bewegen. Über eine Umwandlung des Bußgelds in Sozialstunden o.ä. entscheidet der Jugendrichter auf Antrag der zuständigen Vollstreckungsbehörde (hier vermutlich die Polizei) nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 98 Abs. 1 OWiG).
Tatobjekte können ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG).