Was Passiert wenn man als Minderjährige mit einer Airsoft erwischt wird?

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Sofern die Airsoft als Anscheinswaffe im Sinne des Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG einzustufen ist, darf sie zwar erlaubnisfrei und ohne Altersbeschränkung besessen werden (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG), das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Verstöße werden -wie du ja schon herausgefunden hast- als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a i.V.m. Abs. 2 WaffG). Bei einem Minderjährigen dürfte sich das Bußgeld faktisch im gehobenen zweistelligen Bereich bewegen. Über eine Umwandlung des Bußgelds in Sozialstunden o.ä. entscheidet der Jugendrichter auf Antrag der zuständigen Vollstreckungsbehörde (hier vermutlich die Polizei) nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 98 Abs. 1 OWiG).

Tatobjekte können ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG).

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