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Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung

Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

Finanzamt, Nebenverdienst, Steuern, Schüler

An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer

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