Darf ich das als Student?

1 Antwort

zur gewerblichen. Tätigkeit (you Tube) sagt die KI von Google:

Mit einem Studentenvisum ist eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland in der Regel als Nebentätigkeit erlaubt, aber die Ausländerbehörde muss zustimmen. Die selbstständige Tätigkeit darf den Studienfortschritt nicht gefährden. Eine gewerbliche Tätigkeit erfordert eine separate Genehmigung und sollte im Rahmen der erlaubten Arbeitszeit von 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr gehalten werden

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Wenn Du eine Festanstellung eingehst, muss Du den Arbeitgeber informieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986