Muss ich mich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben?

4 Antworten

Du willst einen neuen Arbeitsplatz und Du willst Arbeitslosengeld. Nur wenn Du nachweisen kannst, dass die Angebote der Agentur für arbeit ungeeignet für Dich sind, dann kannst Du eine Bewerbung bei diesen Unternehmen unterlassen. Ansonsten solltest Du Dich auf Kürzungen beim Arbeitslosengeld einstellen.

Ob Dich später eine Firma auch wirklich nimmt, das hängt dann ja vom Vorstellungsgespräch ab. Dabei kann man ja durchaus beiderseitig zu dem Schluß kommen, dass die Stelle nichts für einen ist.

Arbeit suchen und dann Rosinen picken wollen - das fünktioniert derzeit am Arbeistmarkt nur selten.

Hallo,

ich würde diese Vermittlungsvorschläge zumindest nicht ignorieren. Du hast eine "Mitwirkungspflicht" die du zwar offensichtlich erfüllst, die jedoch bisher erfolglos waren. Man kann sich über die vermeintlichen Vorschläge doch unverbindlich nebenbei informieren, es wird zumindest positiv vom AA bewertet. 

Allerdings musst du auch nicht gleich die ersten Angebote annehmen ( wie oft man ablehnen darf ? ) dennoch sollte man zu den Terminen gut vorbereitet sein und eigene Bewerbungen vorweisen können. Auch Vorstellungen über Lohnuntergrenzen werden nach einiger Zeit nicht mehr toleriert. 

Das ganze Prozedere dient u.a. auch der Statistikbereinigung, man will dich so schnell wie möglich in Lohn und Brot bringen ob diese Angebote nun deinen individuellen Vorstellungen entsprechen, ist sekundär.

Du hast doch eine Ansprechperson. Mit der kann man in der Tat reden und ihr auch diese Frage stellen.

Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass es nichts ausmacht, wenn man entsprechende Aktivitäten belegen kann. Allerdings habe ich auch Kontakt mit der Ansprechperson gehabt.

Auch sind viele der Vermittlungsvorschläge Arbeitnehmerüberlassung, doppelt oder sonstwie nicht passend, da kann es Dir nicht übelgenommen werden, wenn Du selbst gefundene Angebote priorisierst.

Das Amt kann dir die Leistungen sperren, wenn du dich nicht auf ein Angebot mit Rechtsfolgenbelehrung bewirbst. Steht keine Rechtsfolgenbelehrung dabei, dann nicht.

Und du kannst davon ausgehen, dass dein Arbeitsvermittler auch seine Arbeitsanweisungen hat, nach denen er handelt. Wird es zu einer Sperre kommen, bringt es von daher nichts, mit ihm zu diskutieren.

Wenn du allerdings eine superschlechte Bewerbung abschickst, kann dir keiner was...