11 Tage Lücke zwischen 2 Jobs. Muss ich mich arbeitslos melden um versichert zu sein?

2 Antworten

sehr ich auch so. Wichtig ist nur drauf zu achten, dass es keine Lücke zwischen den beiden Verträgen für die Rentenkasse gibt, einfaches nachfragen bei der Krankenkasse oder Rendenkasse die können dir schon besser helfen

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§19 Abs. 2 SGB5:

Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Ein Monatswechsel wäre also ohnehin unschädlich.