Mutter bezieht Hartz IV, Sohn geht arbeiten und darf bezahlen - ist das rechtens?
Hallöchen zusammen
Und zwar habe ich ein Anliegen und suche nach Antworten bin jedoch noch nicht fündig geworden.
Mein Freund 18 Jahre alt lebt noch bei seiner Mutter, seine Mutter ist Alleinerziehend und bezieht Hartz IV. Kindergeld bekommt sie keines mehr, da er fest arbeitet und keine Lehre macht. Er bekommt brutto 1014€ und arbeitet in der Teilzeit. Das heißt netto Ca 600-800€ (Kommt drauf an weil er Wochenende meistens Nachtschichten macht. (Nachtzuschlag 15%)
Das Amt verlangt jetzt von ihm, von der Miete sprich komplett (700€) 250€ zu übernehmen, dazu noch 350€ für seine Mutter ihren Regelsatz! Und den halben Strom (100€) 50€ zu übernehmen und seiner Mutter etwas noch an Essensgeld zu geben sprich 50€ Ist das gerechtfertigt ?
Schließlich bleibt ihn ja sogut wie nichts mehr übrig und ich frage mich ob das wirklich so ist das er sogar den Regelsatz seiner Mutter bezahlen soll. Dazu wohnt noch seine Schwester dort 20 ist dort aber nicht gemeldet und bekommt 277€ da sie ins BVB geht, die Mutter hat dem Amt davon aber nichts gesagt.
Meine Frage ist hierbei einfach ist das alles so gerechtfertigt oder was kann man dagegen tun? Da er noch nicht ausziehen möchte weil der Arbeitsvertrag noch auf 3monate Probezeit läuft...
3 Antworten
Ergänzend zur Antwort von Gaenseliesel lest dies:
Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft
Lest den Text genau, denn nur wenn Dein Freund so viel Einkommen hat, dass er sich davon vollständig finanzieren kann, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Klar, den Anteil der Miete muss er dann bezahlen, denn wenn er alleinw wohnen würde, müsste er ja auch Miete zahlen. Auch andere Ausgaben hätte er. Der Regelsatz für ihn würde dann wegfallen, weil er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören würde.
.
Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich Deinem Freund eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge seinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Euch werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Wohnt er in Hamburg, ist die sehr gute Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73)
zu empfehlen. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).
.
Gib Deinem Freund auch dies zu lesen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Hallo,
www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=25690#
Lies dir das mal durch und geht unbedingt in Widerspruch !
Sobald der Sohn für seinen Unterhalt selbst sorgen kann, ist er nicht mehr auf staatl. Hilfe angewiesen und fällt aus der BG heraus.
In diesem Fall ist der Sohn auch nicht zum Unterhalt der Mutter verpflichtet !
Lediglich einen Anteil an Miet- und Heizkosten sind zu zahlen aber die Kosten hätte er mit eigener Wohnung auch.
Dein Freund muß seinen Anteil der Wohnung (Miete + Nebenkosten + Strom) tragen und seinen Teil des Lebensunterhaltes (das ist mehr wie 50€).
Er muß nicht für seine Mutter aufkommen, das kann formlos abgelehnt werden.
Also, Bescheide genau prüfen und ggf. Einspruch einlegen.
Desweiteren, zum Kindergeld, wie stellt dein Freund sich sein weiteres Leben vor? Möchte er eine Ausbildung machen und bewirbt sich auch auf Ausbildungen?
Denn, für ausbildungssuchende Kinder (nachweislich) würde auch Kindergeld gezahlt werden. Allerdings wird das Kindergeld ggf. voll auf den Bedarf der Mutter oder des Sohnes angerechnet. Für Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft, Einkommen ist aber kein Kriterium.
Der Link zu diesem Thema ist ja auch klasse, ich kannte bisher "nur" den von gegen-hartz.de.
.
@Simsalabim212, Dein Freund muss unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten, findet er am Ende des Bescheides.
Vorerst kann er einen unbegründeten einreichen, in etwa so:
A n f a n g
Absender, Datum
Adresse
Betreff: Aktenzeichen, Bescheid vom ...
Gegen obigen Bescheid lege ich hiermit
W i d e r s p r u c h
ein. Begründung folgt.
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)
E n d e
.
Oder er begründet seinen Widerspruch und stützt sich dabei auf die im Forum gemachten Angaben, da steht ja alles drin.
Einreichen sollte er den Widerspruch so, wie ich in meiner Antwort erklärt habe, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch nicht "verloren" geht. - Am besten geht er mit einem Beistand (siehe meine Antwort) hin und gibt das ab. Der Beistand kann ihn tatkräftig im Gespräch unterstützen.
Der Widerspruch unbegründet abgegeben wird, muss dann zeitnah begründet werden, damit er gültig bleibt.