Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Ich hoffe ihr hatte ein paar ruhige und angenehme Feiertage winking smiley

Kurz zu meiner persönlichen Situation: - seit Oktober 2014 Vollzeitstudium - Semesterferien 2015, kurzfristige Beschäftigung: Einnahmen 3000 € - geringfügige Beschäftigung 450 € pro Monat - Aufstiegsstipendium 750 € pro Monat - Nebenbei werden ich noch freiberuflich kleinere Jobs ausführen: ca. 1000 €

Ich möchte am Ende des Jahres immer eine Steuererklärung abgeben und meine Studienkosten ansetzen um für diese Jahre einen Verlustvortrag zu erstellen.

Für mich ist noch nicht ganz klar ob ich die Einnahmen aus dem Stipendium sowie die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung mit den anfallenden Kosten aufrechnen muss. Sowiet ich das richtig verstanden habe muss ich die Einnahmen aus der gerrigfügigen Beschäftigung gar nicht angeben in der Steuererklärung sofern der Arbeitgeber es mit 2 % pauschal versteuert. Wie ist es dann mit dem Stipendium?

Somit würde ein Verlustvortrag nicht wirklich Sinn machen da die Einnahmen ja deutlich höher sind als die Ausgaben.

In den unterlagen zum Stipendium steht folgendes:

2.7 Steuerliche Behandlung des Aufstiegsstipendiums Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben. Eine Bescheinigung der Steuerfreiheit für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bei unserem zuständigen Finanzamt.

ich kann allerdings damit gerade noch nichts anfangen, kann es mir vielleicht jemand ganz simpel erklären?

Danke und Gruß Luckyslevin

geringfügige Beschäftigung, Steuererklärung, stipendium, Verlustvortrag
Bafög + Minijob + Selbstständig?

Guten Mittag liebe Mitglieder von Finanzfrage,

ich habe eine (wichtige) Frage zu der Bafög Anrechnung, Näheres siehe unten:

Mein Bafög Zeitraum ist 10/2020 bis 09/2021.

Ich habe bis jetzt auf geringfügiger Basis gearbeitet und vom 01.10.2020 bis einschließlich 30.04.21 2089€ verdient.

Nun habe ich den Job gekündigt und fange zum 01.05. einen neuen Job (ebenfalls geringfügig) an und verdiene da 200€ monatlich (stud. Hilfskraft). Kurzfristig wurde mir eine neue Stelle in der Lernförderung an einer Schule angeboten, allerdings auf Honorarbasis, ich wäre also selbstständig und würde hier 20€/h verdienen, also 640€ im Monat. Da diese schon allein für die Erfahrung und den Lebenslauf sehr sinnvoll ist, habe ich natürlich zugesagt.

Nun ist die Frage, inwiefern mir das Gehalt der beiden Jobs beim Bafög angerechnet wird, da es ja einerseits eine selbstständige Tätigkeit, als auch ein Job auf geringfügiger Basis ist.

Insgesamt arbeite ich 13std/Woche (5 als Hilfskraft, 8 in der Lernförderung) und wäre immer noch hauptsächlich Student.

Ich kriege momentan 744€ Bafög (ohne Kranken- u. Pflegeversicherung). Da ich mich als selbstständiger demnächst studentisch krankenversichern lasse, bekomme ich noch ca. 100€ mehr Bafög, also ca. 850€.

Über den Bafög Zeitraum würde ich Folgendes verdienen:

01.10 - 30.04.21 = 2089€

01.05. - 30.09 = 4200€ (5x 640 + 5x 200€)

Also insgesamt 6289€, eventuell auch nur 5649€, also 524€ oder 470€ pro Monat, wenn man dass durch 12 nimmt.

Wie viel würde mir da vom Bafög abgezogen werden? Ich bedanke mich schon mal für jede hilfreiche Antwort und jeden hilfreichen Tipp :)

Liebe Grüße

Yoshi

Studium, Student, BAföG, gehalt, geringfügige Beschäftigung, Minijob, selbstständig, Selbstständigkeit, Steuern, Lehrer, Bafög-Amt
Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung
Steuererklärung: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Jahr. Was muss ich angeben?

Hallo!

Wie verhält es sich, wenn man in einem Jahr zuerst eine geringfügige Beschäftigung (6 Monate neben dem Studium) und später eine Vollzeittätigkeit hatte (3 Monate ab Ende des Studiums)?

Das Problem liegt hier: Es ist nicht klar, ob bei der geringfügigen Beschäftigung (400 Euro mtl.) Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Im Anschluss an die geringfügige Beschäftigung hat der AG eine Lohnsteuerbescheinigung versandt, was darauf hindeutet, dass noch keine Lohnsteuer abgeführt wurde (Es steht auch drauf, dass 0 Euro LSt einbehalten wurden). Muss diese Beschäftigung jetzt in der Steuererklärung mit angegeben werden? Und was hat das für Konsequenzen? Soweit ich das beim Durchforsten des Internets verstanden habe, keine. Zumindest solange der Lohn unter einem Wert von 8xxx Euro jährlich liegt.

Durch die dreimonatige Vollzeitbeschäftigung am Ende des Jahres wird dieser Wert jedoch überschritten, wenn man alle Einkünfte aus den beiden Beschäftigungen zusammenrechnet. Muss man jetzt damit rechnen, dass man Lohnsteuer für die geringfügige Beschäftigung nachzahlen muss? Oder kann man das so nicht zusammenrechnen? Für die Vollzeittätigkeit wird ja ordnungsgemäß Lst. einbehalten.

Der Grund für die Steuererklärung ist eigentlich nur, Fahrtkosten für die Vollzeitbeschäftigung geltend zu machen. Bzw. wird einem ja überall geraten eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur einen Teil des Jahres einer Tätigkeit nachgegangen ist. Kann die Angabe über die geringfügige Beschäftigung einfach weggelassen werden?

Vielen Dank für die Mithilfe an der Lösung des Problems!

einkommensteuer, geringfügige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung, Vollzeit