400 Eurojob- bekommt man auch vermögenswirksame Leistungen wenn Betrieb sowas zahlt?

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VWL sind eine freiwillige AG- Leistung die entweder durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Um in den Genuss von VWL zu kommen müssen bestimmte Bedingungen (z.B. steuerliche, sozialversicherungsrechliche) vorliegen. Die Förderung von VWL-Verträgen durch mit Sparzulage ist davon abhängig wie weit der Arbeitnehmer die Einnahmen auch versteuert. Der AN muß wenn er die AN-Sparzulage einkassieren will alle Einnahmen des 400-Euro-Jobs voll versteuern (üblich ist ja, daß Einkünfte aus Kurzfristbeschäftigungen nicht versteuert werden).