Fahrkosten bei geringfügiger Beschäftigung
Meine Frau ist geringfügig beschäftigt, ich hingegen arbeite Vollzei. Wir nutzen beide den Bus um unsere jeweiligen Stellen zu erreichen. Kann ich die Fahrtkosten meiner Frau auch bei meiner Steuererklärung absetzen?
1 Antwort
Die geringfügige Beschäftigung der Ehefrau ist sozialversicherungsfrei und wird in der Einkommenssteuererklärung nicht aufgeführt.
Aus diesem Grund können auch keine Fahrtkosten der Frau geltend gemacht werden.
Das ist der eine Grund.
Der andere ist, dass es WK der Frau wären und nicht es Mannes. Wenn es welche wären.