Fahrkosten bei geringfügiger Beschäftigung

1 Antwort

Die geringfügige Beschäftigung der Ehefrau ist sozialversicherungsfrei und wird in der Einkommenssteuererklärung nicht aufgeführt.

Aus diesem Grund können auch keine Fahrtkosten der Frau geltend gemacht werden.

Das ist der eine Grund.

Der andere ist, dass es WK der Frau wären und nicht es Mannes. Wenn es welche wären.

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