

Ob es sich um ein gefälschtes Produkt handelt, wirst Du vom Zoll erfahren, fallst Du die Ware dort bestellst. Sie wird nämlich eingezogen und vernichtet. Aber das weißt Du erst, wenn Du die Ware bestellt hast. Vorher wird Dir niemand Auskunft geben.
Ob es sich um ein gefälschtes Produkt handelt, wirst Du vom Zoll erfahren, fallst Du die Ware dort bestellst. Sie wird nämlich eingezogen und vernichtet. Aber das weißt Du erst, wenn Du die Ware bestellt hast. Vorher wird Dir niemand Auskunft geben.
Dies ist zumindest ein Tötungsdelikt, das auch in Italien verfolgt wird. Wenn es Mord war, wirst Du mit Sicherheit an Italien ausgeliefert, denn dort gibt es keine Todesstrafe mehr. Mit Sicherheit wirst Du an Italien ausgeliefert und für die Tat zur Rechenschaft gezogen.
Es ist dies erlaubt, wenn Deine Eltern dem zustimmen, da Du ja selbst keine sexuellen Gefühle erlebst. Da Du sicher "Kuscheln" meinst, aber "kuschen" geschrieben hast, gehe ich davon aus, daß Du einen Migrationshintergrund hast, denn im Deutschen hat dieses Wort eine negative Bedeutung und bedeutet "sich unterordnen".
Die Restmenge Öl kann auf jeden Fall berechnet werden. da es eine Ölstandsanzeige gibt. Wenn man noch weiß, wann die letzte Tankreinigung vorgenommen wurde, kann man auf das Abpumpen des Öls wahrscheinlich verzichten. Ebenso hätte der Vermieter schon längst eine Verbrauchsmessung einführen müssen! Deshalb auszuziehen halte ich für unnötig, denn es gibt viele Möglichkeiten den Vermieter zu seiner Verantwortung zu zwingen, Du mußt nur den Klageweg einschreiten!
Du wirst neben Deinem Fühereschein abgeben auch noch für die anderen Kosten aufkommen müssen. Dies sind neben dem Versicherer, deren Kosten Du schon weißt, auch noch die Verfahrenskosten. Nachdem niemand hier weiß, wie oft Du schon erwischt wurdest, können die Kosten stark variieren. Wenn Du beispielsweise eine MPU machen mußt, bevor Du den Führerschein wieder erhälst, kommen zusätzliche Kosten auf Dich zu.
Zu Besichtigungszwecken darf der mögliche Nachmieter in jedem Fall die Wohnung besichtigen, das kannst Du nicht verhindern! Dann hättet Ihr keine Wohnung mieten dürfen, wenn Ihr Euch so anstellt! Dann hättet Ihr die Wohnung kaufen müssen! Der Vermieter hat das Recht zum Zweck der Nachvermietung die Wohnung für mögliche Nachmieter die Wohnung zu betreten.
Die Schuldgefühle kann Dir niemand nehmen, damit wirst Du leben müssen. Hast Du Schulden beim FA, dann gelten längere Verjährungsfristen.
Der langen Rede kurzer Sinn, Du wurdest beim Ladendiebstahl erwischt! Da helfen Dir auch Deine Aussagen nicht weiter, daß Du die Ware ja bezahlen wolltest. Die Antworten hier sind eindeutig!
Da das Geld auf das "falsche" Konto überwiesen wurde, wird es nun zumindest in Teilen an die Gläubiger überwiesen. Nur wenn Ihr nachweisen könnt, daß das Geld ohne Eure Mitwirkung auf das "falsche" Konto überwiesen wurde, könnt Ihr den Verantwortlichen dafür haftbar machen. Aber das wird darauf hinauslaufen, daß Ihr vorerst die Gerichtskosten vorstrecken müßt. Mit dem Erbe ausschlagen ist es alleine nicht getan!
Natürlich der Mieter, bzw seine Haftpflichtversicherung, falls er eine solche abgeschlossen hat.
Du glaubst, mit Deinen dürftigen Angaben würdest Du eine vernünftige Antwort erhalten? So fonktioniert das nicht, Denn in diesem Forum wissen die wenigsten, um was es sich hier handelt. Daß Du Geld erhälst wurde schon beschlossen, aber die Höhe des Betrages wurde noch nicht festgelegt. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Das Erstellen von einem Account selbst ist nicht strafbar, es sei denn, daß es Vorschriften gibt, die dies nicht zulassen!
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als den Zaun zu dulden; es sei denn, er hat den Zaun nicht nach den örtlichen Vorschriften erstellt.
Nichts; und welches Auto Deine Mutter jetzt fährt, das spielt überhaupt keine Rolle denn Du weißt ja überhaupt nicht, zu welchen Konditionen sie das damals neue Auto erhalten hat (z.B. ein Leasingfahrzeug). Das selbe gilt für den Unterhalt, den Sie Dir zahlt. Da geht auch noch die Hälfte des Kindergeldes ab. Stelle ruhig Deine Nachforderung, Du wirst sehr schnell erkennen, warum Deine Forderung abgelehnt wird. (wielees) hat all Deine Fragen schon ausreichend beantwortet.
Natürlich ist es erlaubt auch 2 Zeitungen auszutragen. Dies dürfte vor allem für Schüler interessant sein, wenn sie dadurch nicht die Arbeitsbedingungen verletzen!
Der Käufer handelt in betrügerischer Absicht! Da bleibt Dir nur der Weg, beim Verkaufsportal zu reklamieren! Das kann aber dauern.
Nach 8 Monaten erhälst Du vom Arbeitsamt überhaupt kein ALG 1 mehr. Was ist an der Antwort vom Arbeitsamt denn nicht verständlich?
Wenn es sich mit Sicherheit um einen Minijob gehandelt hat, wirst Du aus diesem Arbeitsverhältnis nichts vom FA zurückbekommen. Anders ist es mit dem Arbeitsverhältnis aus dem anderen Job, hier wirst Du alles an abgeführtem Geld zurück erhalten, was die Steuern angeht, falls Du die Freigrenzen nicht überschritten hast.
In der Sprache, in der Du Dich auch mit Deinem Arbeitgeber unterhälst!
Du hast mit der Bundeswehr einen Vertrag unterschrieben, diesen kannst Du auch auf ordentlichem Weg wieder kündigen. Da Du Dich weder über die Kündigungsfristen noch die AGB's ausläßt, kann man nur spekulieren. Daran beteilige ich mich nicht!