Schau Dich bei Trustpilot um:

https://de.trustpilot.com/review/www.airbnb.com

Da melden sich auch Vermieter mit ihren Erfahrungen.

Zufrieden sind da eigentlich nur wenige.

Im Übrigen: Ist in Österreich denn Vermietung von Wohnraum per airbnb erlaubt? In den deutschen Großstädten wird das zum Teil als Zweckentfremdung von Wohnraum verboten.

Als ob das nicht schon Ärger genug wäre interessiert sich das deutsche Finanzamt dann auch noch dafür, ob die Einnahmen versteuert werden.

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Die sollten dort kleben, wo die Blockierer sitzen, in Bayern

Wenn jeder der meint ein gutes Ziel verfolgen zu können tun dürfte was er wollte würden wir in Chaos und Anarchie versinken.

Dann würde ich mich zum Beispiel befugt fühlen die Bundesbauministerin -Clara Durcheinander oder so- zu kidnappen um die 13te Monatsmiete und die Urlaubsmiete für Vermieter zu erzwingen. Nach der Logik, dass man jedes Mittel für den guten Zweck einsetzen darf müßte man mir dafür das Bundesverdienstkreuz verleihen.

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Bei dieser ganz speziellen Fragestellung erwartest Du von uns Sicherheit die wir Dir aber nicht geben können.

Es gibt ein Urteil nach dem die Reparaturkosten in diesem Fall vom Mieter zu tragen sind:

https://www.promietrecht.de/Blog/Reparaturen-Einbaukueche-im-Mietvertrag-kostenlose-Nutzung-vereinbart-E3179.htm

Denkbar wäre aber auch das genaue Gegenteil. Kommt zum Beispiel darauf an, wie die Miete kalkuliert ist. Wenn die von Anfang an in einer Höhe wäre die nur bei einer mit EBK ausgestatteten Wohnung überhaupt zulässig wäre, dann kann sich der Vermieter sicher nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen.

Außerdem gibt es in Deutschland 638 Amtsgerichte und mit Sicherheit welche, die anderer Ansicht sind. Genaueres kann Dir der Mietverein sagen.

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Wenn Du noch der Schulpflicht unterliegen solltest wird man Dich dem Amtsarzt vorführen um zu erkunden, wie krank Du wirklich bist.

Ohne amtliche Bestätigung einer solchen Krankheit wäre Verletzung der Schulpflicht nämlich eine Ordnungswidrigkeit.

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Das Tempo ist zu schnell und nicht finanzierbar

Alle großen Gewaltherrscher der Geschichte, sei es Robespierre, Stalin oder Pol Pot gewesen, haben sich im Besitz der einen, einzigen glücklichmachenden Wahrheit gesehen und sind über Leichen gegangen um sie durchzusetzen.

In diese Kerbe schlägt auch unser Bundeswirtschaftsvernichtungsminister:

Seine Partei ist gemessen am Zuspruch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten Splitterpartei. Und trotzdem meint er, seine wirren Weltverbesserungspläne mit der Brechstange durchsetzen zu müssen, gegen den Willen und die Interessen der Bevölkerungsmehrheit. Millionen Hauseigentümer werden wegen ihm verarmen und verelenden.

Hoffnung macht da die Entwicklung in den Niederlanden. Den dortigen Ökogewaltherrschern hat die Bevölkerung mit der Wahl der BBB eine Alternative entgegen gestellt. Damit kehrt Realpolitik wieder ein.

Hoffen wir, dass es bei uns bald heißt:

Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei.

Erst geht der Habeck und dann die grüne Partei.

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Ich antworte mal obwohl ich die eigentliche Frage nicht beantworten kann:

Wenn ich durchzähle habe ich 4 Kreditkarten, 3 Visa und eine Amex.

Auf Reiseversicherung lege ich keinen Wert und wenn ich darauf Wert legen würde, würde ich solche Versicherungen lieber separat abschließen. Da weiß ich dann nämlich, dass die Sicherheit nicht nur unter den in der Regel etwas hinterhältig formulierten Bedingungen des Kreditkartenunternehmens besteht.

Worauf ich Wert lege sind ganz andere Sachen. Zum Beispiel, ob es einfach ist, Bezahlung im Internet mit einer Kreditkarte zu tätigen. Bei Amex und meiner Visa von der ING ist das einfach und unkompliziert. Bei den beiden übrigen Karten müßte ich mich dafür einer bankeigenen App bedienen bei der Funktionsstörung offenbar entwicklerseits eingebaut ist.

Hast Du mal gegoogelt, was man im Internet über die beiden von Dir ins Auge gefaßte Kreditkarten so schreibt? Vielleicht hat sich das dann ohnehin erledigt.

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Gehört der Hof denn überhaupt zur Mietsache?

Wenn ja, darf der Mieter ihn nutzen.

Wenn nein, kann man ihn, ggf. klageweise, auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Die Kündigung der Gewerbeeinheit wäre ebenfalls eine Option.

Klar sein muss Dir, dass bei einem Sozialleistungsempfänger nichts zu holen ist. Die Kosten des Verfahrens trägst dann letztendlich Du, auch wenn Du gewinnst.

Noch höher als die Verfahrenskosten können die Kosten der Räumungsvollstreckung ausfallen. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Eingang des Kostenvorschusses tätig und den mußt Du als Antragsteller leisten. Je nach Umfang der Räumung können das Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich sein. Natürlich muss der Mieter als Vollstreckungsschuldner die erstatten. Aber bei dem ist ja nichts zu holen.

Insgesamt eine verfahrene Situation.

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Wenn das Bauernschläue sein sollte, dann ist das aber ein ziemlich dummer Bauer.

Die fristlose Kündigung wird nämlich unwirksam durch Zahlung der Außenstände:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html

Was man tun sollte?

Du hast eigentlich schon alles getan was möglich und zumutbar ist.

Gewiß wäre eine Hinterlegung beim Amtsgericht möglich. Nur sollte man die vorher per Einschreiben androhen. Dann erspart man sich hoffentlich den Verwaltungsaufwand.

Es fällt schwer, aus dem Verhalten des neuen Eigentümers schlau zu werden. Ob eine finstere Absicht dahinter steht wird man erst hinterher erfahren.

Sofern alles schriftlich dokumentiert ist hast Du auf jeden Fall alle Trümpfe in der Hand und kannst in der Sache nur obsiegen.

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Zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.

Vorsichtshalber sollte man sich nach besonderen Zuständigkeiten erkundigen um nicht beim falschen Gericht den Antrag zu stellen.

Der Antrag selber kommt meiner Erinnerung nach nur auf 50 Euro.

Allerdings wird die Endabrechnung dann nach Verkehrswert des Grundstücks erfolgen inklusive Auslagen für Bewertungssachverständige.

Ein Antragsteller sollte sich bewusst sein, dass er bei erfolgloser Versteigerung alle Kosten selber zahlen muss. Das können insbesondere wegen der Sachverständigenkosten selbst bei kleinsten Immobilien mehrere tausend Euro sein.

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In Deutschland würden die diversen Bankenverbände Personen bei der Suche helfen die sich als Erben legitimieren können.

Im Ausland sind die Regelungen sehr unterschiedlich.

Wenn gar Konten in exotischen Domizilen geführt werden hilft einem im Zweifel niemand.

Zunächst sollte man aber alle im Nachlass befindlichen Unterlagen durchstöbern. Die Suche kann ansonsten nämlich nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer werden. Ausländische Banken bestehen nämlich fast immer auf Vorlage des gebührenpflichtigen Erbscheins.

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Bist Du anwaltlich vertreten?

Dann veranlasse über den Rechtsanwalt, dass der von Dir zu zahlende Betrag bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wird unter Verzicht auf die Rücknahme und unter Angabe des Hinterlegungszwecks.

Dann gilt die Forderung als getilgt, was durch Vorlage der Hinterlegungsquittung nachweisbar ist.

Vorher sollte man dem Rechtsanwalt der Gegenseite dieses Vorgehen androhen um ihm Beine zu machen. Die Herausgabe des hinterlegten Betrags zu bewirken wäre nämlich mit erheblichem Nachweisaufwand für ihn verbunden.

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Wenn auf dem Boden steht "Made in Hongkong" sind die bestimmt echt.

Aber Scherz beiseite: Mingvasen sind mit blauen Ornamenten versehen und haben eine strenge Form. Die sehen völlig anders aus.

Die obere "Vase" dürfte aus Nordafrika sein.

Die untere Vase scheint mir eine Neuschöpfung aus Europa, so gestaltet, wie man sich chinesische Vasen hier vorgestellt hat.

Wert? Vielleicht 20 bis 100 Euro bei ebay, sofern sich überhaupt ein Käufer findet.

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Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt?

Falls nicht, kann man keine Etage "überschreiben ".

Dass man als Wohnungseigentümer keine eigenmächtigen Veränderungen am Grundstück vornehmen kann hat nichts mit einem Erbe zu tun, sondern ergibt sich aus dem Wesen des Wohnungseigentums.

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Schau Dir das einmal an:

https://verbund.edeka/karriere/edeka-als-arbeitgeber/kultur-werte/benefits/

Da steht etwas von Personalrabatt in vielen Märkten und nicht in allen.

Das macht es natürlich schwierig. Man muss sich vorher erkundigen, ob die Mitarbeiterkarte in dem Markt gilt in dem man einkaufen will.

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Witzige Vorstellung, man könne zum Amt gehen und einfach die Nutzungsart ändern.

Das wäre so etwas wie Geld drucken: Ackerland für 10 Euro den Quadratmeter kaufen und daraus Bauland zu 1.000 Euro den Quadratmeter machen.

Über die Nutzungsart entscheidet der Stadt- oder Gemeinderat durch Bebauungsplan. Bevor so ein Bebauungsplan verabschiedet wird, gibt es ein langes, mitunter über Jahrzehnte gehendes Entscheidungsverfahren. Unter anderem wird die Notwendigkeit neuer Baugebiete geprüft und geprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebene Erschließung organisatorisch und finanziell für die Gemeinde zu stemmen ist.

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Unsere geliebte Regierung hat auch das bedacht:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666

Schau in den letzten Punkt der "wichtigsten Fragen". Das muss der alte Anbieter in seiner Abschlußrechnung als Abzug berücksichtigen.

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Erbengemeinschaft: Wohnungsverkauf durch Zwangsversteigerung?

Folgende Situation:

In einer zerstrittenen Familie gibt es eine Immobilie, die ursprünglich einem Ehepaar mit drei Kindern gehörte. Nach dem Tod des einen Ehepartners wurde die Immobilie vom überlebenden Ehepartner weiter genutzt, allerdings stehen seitdem die Kinder mit ihren Pflichtanteilen im Grundbuch (je 1/6). Inzwischen ist der überlebende Ehepartner stark dement, kann die Immobilie nicht mehr nutzen und wird von einem der drei Kinder rechtlich bevormundet.

Das Kind, das die Vormundschaft für den überlebenden Ehepartner ausübt, möchte die Wohnung gerne verkaufen. Eines der Geschwister, ebenfalls 1/6 im Grundbuch, hat kein Vertrauen in eine redliche Auflösung der Erbsache bzw. des Besitzes, und möchte vorab einen Gutachter zur ungefähren Wertermittlung beauftragen. Dieser Vorschlag lehnt das Kind, das die Vormundschaft innehat, ab und droht mit einer Zwangsversteigerung der Besitzanteile.

Wie man schon raushört stehen dahinter jahrzehntelange Konflikte. Diese werden sich auch nicht mehr kitten lassen.

Es geht daher nur um formale Fragen:

  1. Kann man in einer Erbengemeinschaft eine Begutachtung erzwingen, wenn nicht alle Erben dieser zustimmen?
  2. Unter welchen Bedingungen kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden?
  3. Wie kann man Auskunft über die genauen Eigenschaften der Immobilie erhalten (Teilungserklärung, Grundrisse, Vermietungserträge, Ausstattung/Modernisierungen etc), die bislang durch das verwaltende Kind zurückgehalten wurden? Hat man darauf mit 1/6 Besitzt ein Anrecht?

Bin neugierig auf eure Anregungen.

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Die Kinder sind nicht Eigentümer aufgrund Pflichtteils geworden (dieser Anspruch geht nämlich nur auf Geldleistung), sondern, weil sie Miterbe geworden sind.

Jeder Miteigentümer kann Aufhebung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung beantragen.

Für den als Betreuer bestellten Miteigentümer ergibt sich insofern aber eine besondere Situation. Im Namen der von ihm betreuten Mutter darf er diesen Antrag nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts stellen. Er müßte also aus eigenem Recht tätig werden.

Den Unterschied macht dann der Kostenvorschuß für das Zwangsversteigerungsverfahren. Den muss er selber dann aus eigenem Vermögen aufbringen.

Im Teilungsversteigerungsverfahren wird ein Wertgutachten eingeholt, auch wenn die Miterben dem nicht zustimmen wollen.

Der geschäftsführend tätig werdende Miterbe ist der übrigen Erbengemeinschaft zu Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Das könnte gerichtlich erzwungen werden.

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Wer soll das bezahlen?

Das fragen sich derzeit Millionen, wenn nicht gar Milliarden Menschen.

Gibt es in Österreich keine staatlichen Hilfsprogramme?

Hier in Deutschland gibt es die. Natürlich unheimlich kompliziert und letztendlich auch nicht annähernd die Mehrkosten abdeckend.

Dafür, dass die Menschen das bezahlen können sorgen unter anderem die Gewerkschaften. Lohnaufschläge von 8, 10 oder noch mehr Prozent werden gefordert und auch durchgesetzt.

Dann dreht sich die Inflationsspirale immer weiter und das ist das Problem. Hoffentlich kommen wir nicht dahin, wo wir in Deutschland vor ziemlich genau 100 Jahren waren.

Witz aus dieser Zeit: Jemand läßt seine mit Bargeld randvoll gefüllte Aktenmappe für einen Moment unbeobachtet. Als er wieder hinschaut ist die Tasche weg, aber das Geld noch da.

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"Ausländische Unternehmen können in den DAX aufgenommen werden, wenn sie ihren juristischen Hauptsitz in einem EU- oder EFTA-Land oder einen operativen Hauptsitz in Deutschland haben."

Zitat aus den Aufnahmekriterien in den Dax.

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Bei unserem Kinderwagen im Hausflur wurde einer der Reifen mutwillig zerstört, wer zahlt bzw haftet für den Schaden?

Unser Kinderwagen steht nun seit knapp 6 Monaten im Hausflur bzw Treppenhaus. Bei uns trennt eine Zwischentüre die Privaträume (also auch Gemeinschaftsräume der Mieter) von den Geschäftsräumen eines Friseures. Vor ca 2 Wochen ist uns aufgefallen, daß einer der Reifen kontinuierlich Luft verliert, wir besorgten uns eine Autoreifenpumpe. Gesagt, getan. Gestern wollte mein Mann den Reifen aufpumpen. Dank Bar Anzeige konnten wir relativ schnell feststellen, dass was nicht mit dem Mantel stimmen kann. Von Außen hat der Reifen keine Beschädigung. Der Mantel allerdings hat mittig einen 5cm langen Schnitt. Eindeutig wurde der Mantel aufgeschnitten. Ein neuer Reifen kostet 45 Euro. Den Kinderwagen kann ich nicht in den Keller stellen, weil die Treppe zu steil und der Keller sehr feucht ist. Unser Kind würde auf Dauer krank werden. In die Wohnung kann er auch nicht, weil er zu schwer ist. Wir wohnen in der 2. Etage. Der Vermieter hat uns angewiesen, den Kinderwagen dort hinzustellen. Dementsprechend darf er dort stehen. Gegen geltende Verordnungen wie Brandschutz etc wird nicht verstoßen. Da das nicht der erste Vorfall ist, gehen wir stark davon aus, dass auch der neue Reifen wieder mutwillig zerstört wird. Wer kann für den Schaden verantwortlich gemacht werden, bzw wer übernimmt die Kosten? Alle paar Monate einen oder mehrere neue Reifen kaufen zu müssen, geht ins Portemonnaie und ist nicht tragbar.

Über Tipps und Anregungen freuen wir uns sehr, denn langsam sind wir mit unserem Latein am Ende.

Bitte keine Tipps wie Mietvertrag kündigen und neue Wohnung suchen, das ist mit Hund und Kind gar nicht so einfach. Dann hätten wir nicht unbedingt dieses Problem.

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Außer dem Täter haftet niemand.

Kennst Du den Täter? Vermutlich nicht. Ansonsten hättest Du den ja schon belangt.

Der Schaden bleibt also an Dir hängen, im Normalfall.

Wenn Du aber eine Hausratversicherung haben solltest die auch Vandalismusschäden abdeckt wäre es wenigstens den Versuch wert, eine Schadensregulierung darüber vornehmen zu lassen.

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