Informiere Dich besser einmal darüber, welche Zugangsvoraussetzungen die von Dir gewünschten Berufe haben und Du erkennst, dass das keine Alternative zu sein braucht:
Fachanwalt für Steuerrecht kann nur werden wer die Fachanwaltsprüfung bestanden hat. Elementare Zugangsvoraussetzungen sind 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt und Nachweis der Bearbeitung einer bestimmten Anzahl einschlägiger Rechtsangelegenheiten.
Mit dem ersten juristischen Staatsexamen und 2 Jahren nachweisbarer Praxiserfahrung hat man auch den Zugang zur Steuerberaterprüfung.
Der Volljurist kann also sowohl Fachanwalt für Steuerrecht werden wie auch Steuerberater. Der Betriebswirt kann demnach nur Steuerberater werden.
Ein Bachelor of Law ist NICHT gleichwertig mit dem zweiten juristischen Staatsexamen und ermöglicht daher nicht (!) die Zulassung zum Rechtsanwalt.
Ich ziehe in Zweifel, dass dem Bachelor of Law viele Möglichkeiten offenstehen. Der ist immer nur zweite Wahl neben dem Volljuristen.
Ob sich die Doppelqualifikation lohnt? Darüber kann man sehr geteilter Ansicht sein. Zum Rechtsanwalt gehen die Leute erst wenn es zu Gericht geht. Deshalb könnten viele Mandanten einen solchen Berufsträger eher meiden.