Eine Mietwohnung wurde verkauft. Der neue Eigentümer würde gerne den übernommenen Mietvertrag loswerden und schön teurer neu vermieten. Kann er sich ja gerne so wünschen.
Obwohl ich ja nicht ganz blöd bin, beunruhigt mich nun Folgendes:
Laut schriftlicher Mitteilung der vorherigem Eigentümerin stehe ihm seit Januar die Miete zu. Die Mieten für Januar und Februar habe sie an ihn weitergeleitet.
Der neue Eigentümer teilt uns aber keine Kontoverbindung mit. Auch nicht auf schriftliche (18.1.) und telefonische (30.1.) Nachfrage meinerseits.
Ich sehe mich da eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite.
Ein paar Restzweifel bleiben aber: Will man so eine unbezahlte Mietschuld von mehr als 2 Monaten konstruieren als Kündigungsgrund? Bauernschläue?
Möglicherweise wurde er auch von der "konstruktiv" denkenden Maklerin beraten, die mir schon früher unangenehm aufgefallen war.
Ich habe nun nochmals ein Schreiben aufgesetzt, das ich per Einwurfeinschreiben versenden werde.
Die bisherige Eigentümerin möchte ich nicht um die Kontoverbindung bitten, da eine von ihr angegebene Kontoverbindung nicht unbedingt schuldbefreiend sein muss. Oder sollte ich?