Wenn das Landratsamt dann die Bekämpfung übernimmt macht das Sinn.

Oder um sich die elendige Langeweile zu bekämpfen.

Oder um die flotte Amtssekretärin herum zu schawenzeln.

Ich sage mir: Erst schießen, dann fragen. Mit mir hat die Hornisse einen Problemkunden. Habe sogar noch E605 im Bestand. Das hält kein Brummer aus.

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Deine Kenntnisse zu den Steuerbescheinigungen für Kapitaleinkünfte sind nicht mehr aktuell. Die dürfen sowohl dem Bankkunden wie auch dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

Daran würde ich mich auch halten. Es ist nämlich ansonsten nicht sicher, ob diese Unterlagen den Sachbearbeiter erreichen. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass Steuererklärungen längst nicht mehr nur vom zuständigen Finanzamt bearbeitet werden, sondern von dem FA bei dem freie Kapazitäten sind. Meinem in Köln lebenden Bruder ist passiert, dass sich ein Finanzbeamter aus Aachen telefonisch als zuständiger Sachbearbeiter vorgestellt hat. Nur bei elektronischer Übermittlung ist wirklich gesichert, dass alle Belege vom zuständigen Sachbearbeiter eingesehen werden können.

Man kann mit Elster Belege einreichen. Ich mache das immer per separater Mitteilung. Dabei gibt es so einige Überraschungen. Die Größe des Anhangs darf 10 MB nicht überschreiten. Es dürfen pro Anhang nicht mehr als 100 Seiten übermittelt werden.

Der Grundsatz, man brauche Anlagen nur auf Nachfrage zu übermitteln ist im übrigen graue Theorie. Bei Anlage KAP hat bei mir das FA noch immer nachgefragt.

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Nicht alle Wespenarten stehen unter Naturschutz.

Muß ich wissen, welche Art das ist?

Oder darf ich zur Abwendung von Gefahren an Leib und Leben selber Hand anlegen?

Die Antwort ist da wohl eindeutig.

Allerdings ist das mit dem Spaten eine schlechte Idee weil diese Tiere sehr rachsüchtig sind.

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Das vorsätzliche Verschweigen eines Unfallschadens wäre arglistige Täuschung und würde zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen.

Du hast weder positive Kenntnis von einem Unfallschaden noch gibt es Anhaltspunkte die einen Rückschluss darauf zulassen.

Ich sehe daher für den Käufer keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen.

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Wäre schon verführerisch die Reste des Physikbaukastens "Wir bauen uns ein Atomkraftwerk" dezent pulverisieren zu können. Die Abfallbetriebe nörgeln ja immer rum vonwegen Plutonium sei Sondermüll.

Dummerweise gibt es hier in weitem Umkreis kein einziges Sonnenwendfeuer und deshalb bis nach Schweden zu fahren habe ich keinen Bock.

Da greife ich lieber zu Plan B:

Unser Nachbar ist so leichtsinnig, seine Mülltonne für die Montagsleerung schon am Samstag herauszustellen. Im Schutze der Dunkelheit schleiche ich mich ran und vollende meinen finsteren Plan. Hat ja beim Chemiebaukasten "Giftgas leicht gemacht " auch funktioniert.

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Mieter ist eingezogen, Vermieterin hat jedoch keine Unterschrift?

Ich vermiete ein Ferienhaus an Urlauber und auch "für vorübergehenden Gebrauch", was nur bis 6 Monate erlaubt ist nach deutschem Gesetz. Das Haus ist komfortabel eingerichtet für Feriengäste.

Ich habe per Mail einen 5-seitigen Mietvertrag alle Seiten mit meiner Unterschrift in PDF versendet und der Mieter hat ein Whats app gesendet mit der Unterschrift auf der letzten Seite, die Frau hat nicht unterschrieben obwohl der Vertrag auf beide Namen lautet. In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Handy, dort wo das Foto mit der letzten Seite mit Unterschrift des Mieters ist, finde ich im Moment nicht. SIM Karte ist im neuen Handy.

Bei KI lese ich, bitte Antworten ob das stimmt:

"Ja, der Mieter akzeptiert den Mietvertrag mit dem Einzug in die Wohnung. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Räumlichkeiten bestätigt der Mieter stillschweigend die Gültigkeit des Mietvertrags.

Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit der Unterschrift beider Parteien, also Mieter und Vermieter, rechtskräftig. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er den Mietvertrag akzeptiert und sich an die darin vereinbarten Bedingungen hält. Auch wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wurde, aber der Mieter die Wohnung bezieht und Miete zahlt, gilt das Mietverhältnis als rechtswirksam."

Der Mieter hat meine Unterschrift, er kann nichts anderes vorweisen oder behaupten, ich habe die Seiten in PDF per Mail versendet. Das Mietverhältnis endet Ende August 2025, bei Mietverträgen für vorübergehenden Gebrauch, wenn sie bis Maximum 6 Monate dauern, haben die Mieter keinen Mieterschutz. Die Mieter haben mich jetzt vertröstet und bezahlen den Mietzins für Juni verspätet nachdem der Lohn auf dem Konto ist nächste Woche, ich merke sie haben Zahlungsschwierigkeiten. Falls es Probleme geben sollte und die Mieter nicht ausziehen nach Ende des Vertrages (Mietgrund für vorübergehenden Gebrauch kann ich beweisen, die Mieter haben kurzfristig gebucht 3 Wochen vor Einzug, sie mussten aus ihrer Wohnung und haben mir wahrscheinlich eine Lüge angegeben, jetzt vermute ich es waren  Zahlungsschwierigkeiten.)

Habe ich Nachteile? ich vermute beim Vertrag wurden extra nicht alle Seiten unterschrieben. Feriengäste haben mir immer alle Seiten unterschrieben in PDF per Mail gesendet. Ich hätte die Schlüssel nicht geben sollen, ich habe gelernt.

 

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Welche Nachteile?

Ohne schriftlichen Mietvertrag gelten für ein Mietverhältnis die gesetzlichen Vorschriften. Ein Vertrag abgeschlossen ist also. Die vereinbarte Miethöhe läßt sich durch die erfolgten Zahlungen urkundlich belegen.

Bleibt als Risikoposition die Befristung. Nur gibt es ja eine Unterschrift der Mieter. Da können die schlecht leugnen, einen befristeten Mietvertrag geschlossen zu haben.

Allerdings: In Deutschland kann man Räumungsansprüche nur gerichtlich durchsetzen. Wenn die Mieter nicht ausziehen bleibt Dir nichts anderes, als eine Klage vor Gericht zu erheben.

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Beim Königlich Bayerischen Amtsgericht wußte man nie, ob man nun einer Strafsache oder Zivilsache zuschaut.

Im realen Leben ist das anders.

Der Angeklagte einer Strafsache kann nicht verurteilt werden wenn er im Wachkoma liegt.

In Zivilsachen und allen anderen Verfahren außerhalb des Strafrechts wird ein Verfahrenspfleger bestellt und dann kann der Beklagte auch verurteilt werden.

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Die Benachteiligung von Blinden ist genauso unzulässig wie die von Tauben und Doofen.Und Schwarzfahren ist wegen des bösen N-Worts auch nicht erlaubt.

Nicht die Reederei ist es die Ansprüche hat, sondern der diskriminierte Passagier!

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Man könnte Hunde anschreiben. Da sie aber keine Lesebrille besitzen werden sie nicht antworten.

Anschreien wäre da sinnvoller. Bei einem Rottweiler oder Dobermann sollte dann aber besser vorab die Fluchtroute planen.

Wenn Wauzi über den Jordan ist wird der trauernde Hinterbliebene den Zeitwert bekommen, bei einem Wauzi-Opa also 0 Euro.

Ob man bei einer schweren Verletzung Wauzis die Tierarztkosten in unsäglicher Höhe erstattet bekommt hängt davon ab, ob der Richter Tierfreund ist.

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Wo spielt sich das denn ab? In Afghanistan, in Pakistan oder irgendeinem anderen Stan?

In Deutschland gibt es Wartungspläne für alles und jedes, auch für Bahnanlagen.

Aaaaaber: Das ist im Prinzip egal. Ganz düster kann ich mich daran erinnern, dass die Bahn eine Gefährdungshaftung trifft, genauso wie den Autofahrer im übrigen. Es kommt somit auf Verschulden nicht an.

Wenn ich nicht so träge wäre würde ich mal danach googlen, ob bei Haustieren und ihrer Behandlung dieselben Grundsätze gelten wie bei anderen Sachen.

Stichwort ist da der wirtschaftliche Totalschaden. Mehr als den Zeitwert der Sache gibt es nicht. Das wäre das Todesurteil für Wauzi oder der Ruin für Wauzis Herrchen.

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Widerspruch bringt bei Amex überhaupt nichts. Den Grund für die Ablehnung wird man nicht offenlegen.

An der Einkommenshöhe kann es m.E. nicht liegen. Wie sieht es denn mit der Bonität aus? Wie ist die Einstufung bei der Schufa?

Ich habe selber die Payback-Amex. Einerseits ist die Zahl der Akzeptanzstellen in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Andererseits aber hinkt sie noch weit hinter Visa und Mastercard her.

Wer mit seiner Amex-Karte Geld am Automaten ziehen will, den packt angesichts von 4% Gebühr das blanke Grauen. Ich bin froh, noch Visa-Karten in Reserve zu haben und das auch von Anbietern die kostenfreie Abhebung ermöglichen.

Deine Mutter sollte wegen dieser vielen Nachteile das Thema Payback-Amex abhaken.

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Du schreibst nichts dazu, ob die Überweisung per Internet oder klassisch mit Überweisungsschein erfolgt ist und auch nichts zur Uhrzeit bei einer Internetüberweisung.

Die klassische Überweisung geht an eine Zentrale und würde dort erst heute bearbeitet. Auf Deinem Konto wäre das Geld frühestens heute Abend.

Wenn Deine Mutter eine Onlineüberweisung veranlasst hat hängt es davon ab, ob die vor Buchungsschluß oder danach erfolgt ist. Eine vor Buchungsschluß erfolgte Überweisung müßte schon heute nach dem ersten Buchungsschnitt auf Deinem Konto sein. Frag mich nicht nach der Uhrzeit. Jede Bank hat andere Zeiten für ihre Buchungsschnitte.

Nur Echtzeitüberweisungen werden sofort und ohne Beachtung von Buchungsschnitten ausgeführt.

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Als Du noch im Quark gelegen hast habe ich schon in Aktien des Neuen Markts angelegt.

War ein verdammter Scheixx gewesen:

https://www.google.com/search?q=neuer+markt+kursverlauf&client=tablet-android-samsung-ss&sca_esv=9c007220e9a9c47a&sxsrf=AE3TifMzcZJcMtsmlL-04sBRReq1HVDAbg%3A1749150433980&ei=4epBaPHCO_qA9u8P947-yAY&oq=neuer+markt&gs_lp=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&sclient=mobile-gws-wiz-serp#vhid=S4CXaCxE2JspNM&vssid=_5-pBaNafCISUlQfY3PzoAg_30

Zum Glück war ich schlau genug dem Grundsatz "Divide et impera" zu huldigen. Hab zeitgleich auch in stinklangweile Pfandbriefe angelegt und bin nur zeitweilig rasiert worden.

Auf so einen Mist wie Gentex falle ich nicht herein.

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Nach § 35 a Abs.3 Einkommensteuergesetz können die Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden für Baumaßnahmen für die es eine steuerfreie öffentliche Förderung gibt:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Deshalb kannst Du die verbleibenden 12.000 Euro nicht mehr steuersparend einsetzen.

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Das BGB verwendet den Begriff des alleinigen Erben zwar, benennt aber keinen Grund dazu, wie es zu dieser Erbenstellung gekommen ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html

Was Du da benennst ist keine Definition, sondern eine der Möglichkeiten für eine Erbschaft an nur eine einzige Person.

Rein theoretisch könnte das alles Mögliche sein. Wenn ein Asteriod in die Erde rast und die ganze Menschheit bis auf ein Exemplar ausgelöscht wird, wäre der auch alleiniger Erbe. Mangels Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung könnte der aufgrund übergesetzlichen Notstands sogar berechtigt sein, sich selber einen Erbschein auszustellen. Da bekanntlich alle Menschen von Adam und Eva abstammen, wäre er alleiniger Erbe und Nutznießer eines Vermögens in vielfacher Billionenhöhe. Das Schönste daran wäre, dass keine Staat ihm davon durch Erbschaftsteuer etwas stehlen könnte.

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