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Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
HUK COBURG Allgemeine Versicherung reagiert nicht auf Widerspruch?

Hallo zusammen,

Bei mir wurde im Mai eingebrochen. Den Schaden habe ich der Polizei sowie der Versicherung gemeldet. Beim Einbruch wurden 2 Fahrräder beschädigt (eins zerkratzt sowie etliche Verkabelung des Lichts gezogen, beim anderen Fahrrad wurde das Hinterrad + Kassette gestohlen). Ich habe der Versicherung Kostenvoranschläge sowie bilder eingereicht, ebenso im weiteren Verlauf den Bescheid der StA dass, das Verfahren eingestellt wurde. Die HUK hatte am 19.06. Die Schadensregulierung beendet und erläutert das nur Diebstahl Schäden keine Vandalismus Schäden geleistet werden. Somit wurde erläutert dass folgendes geleistet wird:

Hinterrad, Schlauch, Kassette, Kosten KV.

Hier kam die Versicherung auf eine Schadenssumme von 125€ welche ich bereits erhalten habe.

Aber das kam mir komisch vor da sich die Kosten des KVs bereits auf 65€/KV belaufen. Ich habe den KV nochmals geprüft und bin auf eine Schadenssumme gem. KV für die o.g. Teile von ca. 350€ gekommen. Ich habe darauf hin einen Widerspruch geschrieben und per Einschreiben Rückschein dem Beschwerdemanagement der HUK zukommen lassen. Laut Rückschein wurde dieser am 23.06 entgegengenommen.

Nur leider habe ich bis heute (13.07) nichts von der Huk gehört weder eine Eingangsbestätigung oder ähnliches.

Was soll ich noch tun? Einen Anwalt würde ich ungern nehmen da ich eine Klage für die "kleine" Summe für zu Kostspielige und Zeit intensiv halte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen und Tipps geben?

Recht, Verbraucherschutz, Versicherungsrecht, widerspruch, Rechtslage, Schadensregulierung
Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

Strom, Gewährleistung, Heizung, Rechte, stromkosten, Verbraucher, Verbraucherschutz, Eigenheim, Kostenerstattung, Stromrechnung
Zoll öffnet Paket UND zerstört Sammlerware in Wert von 3.500 €?

Liebe Community,

ein guter Sammlerkollege von mir ist am Boden zerstört. Er hat aus dem Ausland nach jahrelanger Suche ein extremst seltenes PS1 Spiel gekauft, welches noch original verschweißt und mit Sicherheitsstreifen versehen war.

Als das Paket einen Zwischenstopp in Deutschland, Leipzig machte, öffnete der Zoll nicht nur das Paket, sondern riss auch die komplette Folie inkl. Sicherheitsstreifen ab. Das Spiel gilt damit bei uns Sammlern als gebraucht und ist nur noch 20 € wert.

Als ich das hörte, konnte ich es nicht glauben...
Das der Zoll Pakete öffnen kann / darf ist mir bewusst, aber darf er Neuware bzw. solche extrem wertvollen Sammlerstücke so einfach öffnen und damit auch wissentlich den Wert zu nichte machen?

Der Betrag wurde auch auf der Zollerklärung angegeben, die Beamten müssten also gewusst haben, dass wenn sie das Spiel öffnen, hier vermutlich ein immenser Schaden entsteht. Außerdem frage ich mich, warum man das Spiel bei Verdacht nicht einfach geröntgt hat.

Vielleicht kenn sich ja jemand mit Zollrecht / Verbraucherrecht aus, und kann mir zu dem Fall was sagen - auch in Bezug welche Möglichkeiten man bezüglich Schadensersatz hat und wer für den Schaden überhaupt aufkommen muss (Käufer, Verkäufer, Zoll, DHL) ?

Würde mich über jede Info freuen,

Vielen Dank!

Paketversand, Recht, Rechtsanwalt, Verbraucherschutz, zoll, Zollkontrolle
Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

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Recht, Verbraucherschutz, Mangel, Rücktritt

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