Paket wurde am "Wunschablageort" abgelegt - den habe Ich aber nie angegeben?

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Wenn PayPal sich nicht auf deine Seite stellt, wirst du da vermutlich nicht um ein Gerichtsverfahren herumkommen, wenn du nicht 300 € verschenken willst.

Außergerichtlich musst du in der Regel sehr viel Druck machen, damit sich bei den großen Firmen jemand bewegt und den Fall aufklärt. Dazu gehört auch, dass du keinen Zweifel daran lässt, dass du es im Zweifelsfalle auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt.

Wenn du willst, schick mir mal die bisherige Korrespondenz zu, dann entwerfe ich dir ein Anschreiben an Otto und Hermes.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich habe beiden immer nur wieder "Mein Paket ist nie angekommen. Laut ihnen liegt eine Abstellgenehmigung vor, diese würde ich gerne mal sehen, denn Ich habe nie etwas derartiges ausgefüllt geschweige denn unterschrieben." in leicht abgeänderter Version geschrieben.

Bis vor kurzem kam von beiden effektiv nur "in der Sendungsverfolgung ist ein Wunschablageort eingetragen, dort wurde das Paket hinterlegt" auch wenn ich dem in meiner Nachricht widersprochen habe.

Gestern kam dann von Hermes "es tut uns leid. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr Versender. Setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Seien Sie unbesorgt: Ihr Versender kümmert sich als unser Vertragspartner gemeinsam mit uns um die nächsten Schritte."

und von Otto kam "So leid es mir tut, aber hier können wir nichts für Sie tun. Bitte wenden Sie sich an Hermes."

War etwas sprachlos, hab dann gefragt wie oft die mich noch von A nach B schicken wollen. Bisher keine Antwort darauf.

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@IchHasseHermes

Der richtige ASP ist hier in der Tat Otto. Das ist dein Vertragspartner.

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass der gegenständliche Artikel ohne Probleme von Otto neu geliefert werden kann (also kein Unikat oder Artikel, den Otto selbst erst beschaffen muss).

Otto ist verpflichtet, die die gekaufte Ware zu übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB). Deinen Teil des Kaufvertrages hast du bereits erfüllt (Abs. 2). Also setzen wir Otto jetzt für die Erfüllung des Kaufvertrages eine Nachfrist. Das ist notwendig, damit du nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (§ 323 Abs. 1 BGB). Zwei Wochen dürften hier ausreichend sein.

Der nächste Schritt wäre dann der Rücktritt vom Vertrag und die Aufforderung an Otto, den Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen zu erstatten. Sollte Otto darauf tatsächlich nicht reagieren, beantragen wir eben einen Mahnbescheid gegen Otto. Spätestens da dürfte Bewegung in den Laden kommen.

Aber alles der Reihe nach. Du schreibst jetzt per Einschreiben Rückschein an Otto:

Deine Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Otto GmbH & Co KG
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg

[⟶rechtsbündig] 22.12.2020

Nachfrist gem. § 323 Abs. 1 BGB / Bestell-Nr. XXXXXX/ Knd.-Nr. XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.2020 habe ich unter obiger Bestellnummer den Artikel XYZ - Art.-Nr. XXXXX bestellt. Den Kaufpreis i.H.v. XXX,XX € inkl. Nebenkosten habe ich am XX.XX.2020 via PayPal bezahlt.

Leider haben Sie Ihren Teil des Kaufvertrages bisher nicht erfüllt. Bis zum heutigen Tage habe die bestellte Ware nicht erhalten, wie ich Ihnen bereits am XX.XX.2020 postalisch / telefonisch / per E-Mail [Unzutreffendes bitte streichen] mitgeteilt habe.

Entgegen der Angabe in der Sendungsverfolgung und möglichen gleichlautenden Aussagen von Hermes wurde die Sendung nicht zugestellt. Ebenso wurde kein "Wunschablageort" ausgewählt oder eine anderweitige Abstellerlaubnis erteilt. Entsprechende Aussagen von Hermes sind falsch. Hermes hat auch trotz meiner schriftlichen Aufforderung nie den Versuch unternommen, die angebliche Existenz einer Abstellerlaubnis zu belegen.

Damit ist keine Übergabe des Artikels im Sinne des § 446 BGB erfolgt, mit der Folge, dass Sie mir weiterhin die Erfüllung des Kaufvertrages schuldig sind. § 447 Abs. 1 BGB ist auf Verbraucher nicht anwendbar (§ 475 Abs. 2 BGB) und hat daher für meinen Fall keine Relevanz. Ein möglicher Verlust der Sendung durch Hermes fällt mangels Gefahrenübergang ebenfalls in Ihren Risikobereich und berührt Ihre Pflichten mir gegenüber nicht.

Ich fordere Sie daher höflichst auf, mir bis zum 06.01.2021 den bestellten Artikel oder hilfsweise einen neuen Artikel aus Ihrem Bestand zu liefern. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Sollten Sie nicht bereit oder in der Lage sein, die Lieferung innerhalb der genannten Frist vorzunehmen, bitte ich um Mitteilung bis spätestens 31.12.2020, damit ich mich um eine alternative Bezugsmöglichkeit kümmern kann. Eine Vermeidung zusätzlicher Kosten dürfte auch in Ihrem Interesse sein.

Ich bedanke mich im Voraus und wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Mit freundlichen Grüßen

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@Answer123

Okay, hab das Ding Montag abgeschickt, melde mich nochmal wenn sich was ergibt. Frohes Neues dir!

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@Answer123

Habe einen Brief bekommen. Ottos Antwort war wortwörtlich:

Das ist ja keine gute Nachricht.

Es ist ja nun auch schon eine ganze Weile her, dass der Gaming Monitor zugestellt worden ist.

Ich habe Hermes gebeten der Sache nachzugehen und sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.

Bitte haben sie ein wenig Geduld.

  • - - - -

Ich hab das Gefühl das wird wieder nix. Und dass ich denen einen Tag nach dem angeblichen Lieferdatum per Mail geschrieben habe juckt die auch nicht. "Ist ja schon ne Weile her", wie mich dieser Wortlaut aufregt!

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@IchHasseHermes

*Die von mir angegebenen Fristen waren übrigens Lieferung oder Erstattung bis zum 13.01, habe den Brief am 28.12 verschickt.

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@IchHasseHermes

Dann warten wir jetzt noch eine Woche. Wenn bis zum 15.01.2021 der Artikel weder geliefert noch zumindest angekündigt wurde, trittst du eben vom Vertrag zurück. Das reicht dann an Geduld.

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@Answer123

Und was genau mache ich dann?

Sorry falls das jetzt dumm klingt, aber es ist ja nicht so als würde ich eine Mail schreiben a la "ich trete hiermit von kaufvertrag X zurück" und 3 Tage später habe ich mein Geld zurück.

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@IchHasseHermes

Nein. Erst mal schreiben wir keine E-Mail, da gehen wir kein Risiko ein. Bei 300 € Warenwert sollte man schon die 5,50 € für ein weiteres Einschreiben Rückschein investieren.

Mit diesem zweiten Anschreiben trittst du vom Kaufvertrag zurück und setzt für die Rückzahlung eine Frist von zwei Wochen. Ggf. auch schon mit dem Hinweis auf eine darauf folgende gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs und inkl. Schadensersatzanspruch (d. h. wir werden versuchen, neben dem Kaufpreis auch die Kosten für die Einschreiben zurückzubekommen).

Und wenn Otto dann immer noch nicht reagiert und das Geld nicht innerhalb der genanten Frist auf deinem Konto ist, beantragen wir einen Mahnbescheid (kostet 36 €, brauchen wir erst mal keinen Anwalt für).

Wenn Otto dem MB widerspricht, gibt es ein Gerichtsverfahren ("streitiges Verfahren"). Zumindest für den Fall einer mündlichen Verhandlung solltest du dir dann tatsächlich einen Anwalt nehmen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Otto ein Gerichtsverfahren provoziert, das sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren.

Wenn Otto dem Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid (keine Gerichtskosten). Wenn Otto dagegen Einspruch einlegt, siehe oben.

Wenn Otto gegen den VB keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, wir lassen uns eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen. Und dann ... könnten wir mit dem Titel zum Gerichtsvollzieher gehen und bei Otto die Konten pfänden lassen.

Ich fürchte allerdings, dass uns dieser Spaß nicht vergönnt sein wird. Otto wird es wohl kaum so weit kommen lassen. Deren Rechtsabteilung dürfte im Gegensatz zum Kundenservice halbwegs wissen, was sinnvoll ist und was nicht.

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@Answer123

Könntest du mir das Einschreiben ausformulieren? Von Otto kommt seit dem Brief nichts mehr und Ich will da keinen Mist hinschicken. also den Teil, keine Ahnung wie ich das formulieren soll:

Mit diesem zweiten Anschreiben trittst du vom Kaufvertrag zurück und setzt für die Rückzahlung eine Frist von zwei Wochen. Ggf. auch schon mit dem Hinweis auf eine darauf folgende gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs und inkl. Schadensersatzanspruch

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@IchHasseHermes

Bitte sehr:

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Deine Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Otto GmbH & Co KG
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg

[⟶rechtsbündig] 16.01.2021

Bestell-Nr. XXXXXX/ Knd.-Nr. XXXX / Mein Schreiben vom 28.12.2020
hier: Rücktritt vom Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.2020 habe ich unter obiger Bestellnummer den Artikel XYZ - Art.-Nr. XXXXX bestellt. Den Kaufpreis i.H.v. XXX,XX € inkl. Nebenkosten habe ich am XX.XX.2020 via PayPal bezahlt.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 28.12.2020 ausgeführt, habe ich den bestellten Artikel bis zum heutigen Tage nicht erhalten. Die Ihnen gesetzte Frist zur Nachfüllung ist am 13.01.2021 fruchtlos abgelaufen.

Daher trete ich jetzt mit sofortiger Wirkung von oben genanntem Kaufvertrag zurück. Die Voraussetzung des § 323 Abs. 1 BGB liegen vor.

Hilfsweise widerrufe ich den abgeschlossene Vertrag nach den Regelungen des Fernabsatzrechtes. Die Widerrufsfrist beginnt gem. § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a BGB erst mit dem Erhalt der Waren. Eine Übergabe der Ware ist nicht erfolgt (siehe dazu auch die Ausführungen in meinem Schreiben vom 28.12.2020), dementsprechend ist Widerrufsfrist auch noch nicht abgelaufen.

Der Kaufpreis i.H.v. XXX,XX € inklusive Kaufnebenkosten (z. B. Versandkosten, PayPal-Gebühren o. ä.) ist mir unverzüglich zurückzuerstatten. Außerdem sind mir durch Ihre Pflichtverletzung folgende Kosten entstanden:

  • Kosten für Einschreiben Rückschein (Mein Schreiben vom 28.12.2020): 5,50 €
  • Kosten für Einschreiben Rückschein (Mein Schreiben vom 16.01.2021): 5,50 €

Auch diese Kosten sind mir als Schadensersatz zu erstatten (§ 280 / § 281 i.V.m § 288 BGB). Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen, bleiben unberührt.

Bitte erstatten Sie mir den Gesamtbetrag in Höhe von XXX,XX € auf folgendes PayPal-Konto: XXXXX

oder auf folgendes Bankkonto:

IBAN DE XX XXXX XXXX ...

Ich erwarte Ihre Zahlung bis zum 01.02.2021. Danach werde ich ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ich denke nicht, dass das in Ihrem Sinne wäre. Die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten würde ich Ihnen und mir gerne ersparen.

Mit freundlichen Grüßen

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@Answer123

Ich bin ja jetzt mal gespannt. Das Schreiben sollte eigentlich deutlich genug sein, um auch ohne Anwaltsbriefkopf eine Eskalation an eine übergeordnete Stelle auszulösen. Aber wenn nicht, gibt es halt mehr Spaß (für uns versteht sich, für Otto wohl eher weniger).

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@Answer123

Sorry ich war die letzten Tage beschäftigt und komme daher erst jetzt dazu, habe gestern eine Email von Otto erhalten:

Guten Tag Herr X,

wie versprochen haben wir nochmal Hermes bezüglich des fehlenden Monitors kontaktiert.

Die Kollegen bleiben dabei, dass es auf Ihren Namen eine Abstellgenehmigung gibt und die Sendung laut dieser zugestellt wurde. Eine Haftung lehnen Hermes und auch wir somit ab. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an Hermes wo Sie die Vereinbarung getroffen haben. Denn aus Datenschutzgründen erhalten wir keine weiteren Details. Danke für Ihr Verständnis.

soll ich das einschreiben trotzdem hinschicken? für mich sehe ich bisher eher weitere kosten und geringe chancen dass das ganze was bringt.

edit: Dickes danke für die Wall of Text, werde allein dafür sowieso den Brief schreiben^^

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@IchHasseHermes

Wenn du sicher bist, dass es keine Abstellerlaubnis gibt, schick es ab. Aufgrund der Informationen, die du mir gegeben hast (andere habe ich ja nicht), würde ich ohne Bedenken klagen. Und gewinnen.

Bitte passe noch die Daten entsprechend an, das Schreiben ist ja schon wieder eine Woche alt.

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@Answer123

Sorry für die späte Antwort, gucke hier nur hin wenn ich was neues habe nutze sonst kaum GF/FF.net

Ist abgeschickt, Frist ist der 08.02

Erstmal damit du dir das selber angucken kannst (auf das hier berufen sie sich bis heute) hier der Link - die Postleitzahl für mehr Informationen ist 30916

https://www.myhermes.de/empfangen/sendungsverfolgung/suchen/sendungsinformation/#50324218002287

Heute kam Post von Otto zurück:

Hallo Herr Plinke,

vielen Dank für die Informationen, bla bla bla

Nach Prüfung der Sendungsauskunft wurde mir der Carport als Ablageort mit einer durch Sie erstellten Abstellgenehmigung zwischen Ihrer Person und Hermes angezeigt. Es tut mir sehr leid, dass Ich aus diesen Gründen auf die von Ihnen gestellten Forderungen nicht eingehen kann.

Kann das nicht jeder Depp eintragen? Ich habe keinen Hermes Account o.ä. und soll das ja scheinbar gemacht haben. Was hindert den Postboten daran meine Adresse einzugeben, bei dem Wunschort "Carport" anzugeben, und es dann mit nach Hause zu nehmen?

Hermes hat übrigens drei weitere Mails von mir bekommen, darauf pochend mir zur erklären woher diese Ablagegenehmigung kommt. Ich werde seit Wochen stumpf ignoriert.

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@IchHasseHermes

Hermes wird schon darlegen müssen, dass du derjenige warst, der dort einen Wunschablageort eingetragen hat. Notfalls über die IP-Adresse.

Wir warten jetzt noch bis zum 08.02.2021. Mache dir inzwischen bitte mal Gedanken, ob du es notfalls auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würdest. Wenn Otto dem Mahnbescheid widerspricht, wird es möglicherweise darauf hinauslaufen. Ich würde es (mit den Informationen, die ich zu dem Fall habe) tun. Aber ich würde mir wenn nötig auch zutrauen, mich in der Sache selbst zu vertreten. Wenn du dir das nicht zutraust, solltest du dir einen Anwalt nehmen. Im Falle des schriftlichen Verfahrens könnte ich dir ggf. noch Tipps geben (wobei auch das schon höchst problematisch wäre hinsichtlich unerlaubter Rechtsberatung). In einer mündlichen Verhandlung (falls tatsächlich jemand auf die unsinnige Idee kommen sollte, in der aktuellen Station eine solche anzuberaumen), wärst du aber auf jeden Fall auf dich gestellt. Du solltest auch damit rechnen, dass sich die Gegenseite anwaltlich vertreten lässt.

Bis zum Mahnbescheid würde ich hier allerdings gehen. Damit hast du zumindest die Sicherheit, dass der Fall bei Otto's Rechtsabteilung auf dem Tisch landet. Die sind hoffentlich in der Lage, meine Ausführungen zu verstehen und entsprechend zu handeln.

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@Answer123

Hermes hat mir heute tatsächlich ein Formular zum ausfüllen zugeschickt (Titel: Eidesstattliche Versicherung), in dem Ich erkläre, dass ich das Paket nicht erhalten habe.

Zur weiteren Bearbeitung benötigt Ihr Versender eine schriftliche Erklärung, dass Sie die Sendung nicht erhalten haben. Senden Sie daher das beigefügte Dokument ausgefüllt per E-Mail an Ihren Versender.
Seien Sie unbesorgt: Ihr Versender kümmert sich gemeinsam mit uns um die nächsten Schritte.

Soll ich das einfach Ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per Email schicken?

Bzw. sind wir nicht schon 5 Schritte weiter und Hermes hat den Zug verpasst? Oder kann das noch was bringen?

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@IchHasseHermes

Kannst du mir das Dokument mal schicken? Ohne zu wissen, was da drin steht, kann ich dir nicht guten Gewissens raten, da deine Unterschrift drunter zu setzen.

Der Zug ist insofern abgefahren, als dass du bereits vom Kaufvertrag zurückgetreten bist. Eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich des nicht erhaltenen Pakets solltest du grundsätzlich trotzdem abgeben. Darauf hat Hermes bzw. Otto vermutlich auch einen Anspruch, weil die den Verlust sonst nicht bei deren Versicherung geltend machen kann. Inhalt der Erklärung sollten wir prüfen.

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@IchHasseHermes

Ja, das passt. Wollte nur sicher gehen, dass die da nicht irgendwelche Klauseln einbauen, die dir später zum Nachteil gereichen könnten.

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@IchHasseHermes

Hast du dir zu dem, was ich am 05.02. geschrieben habe, mal Gedanken gemacht?

Wenn bis heute keine Zusage zur Erstattung vorliegt, wäre es an der Zeit für einen Mahnbescheid. Otto hatte mehr als genug Zeit, jetzt läuft es eben auf die harte Tour.

Ausfüllen musst du das Formular selber, das kann ich nicht ohne deinen Namen und deine Adresse. Außerdem wäre mir das doch etwas sehr heiß hinsichtlich unerlaubter Rechtshilfe.

Der größte Teil ist relativ selbsterklärend. Bei Unklarheiten werde ich aber natürlich versuchen, dir zu helfen.

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@Answer123

Von Otto kam heute:

"danke für die Info. 

Das Schreiben benötigen Sie jedoch bei Hermes und nicht bei uns. Da es hier die Sondersituation der Abstellgenehmigung gibt, sind uns hier weiterhin die Hände gebunden. Sorry."

Hermes kann mir weiterhin nichts vorlegen und Otto meint es ist Hermes' Angelegenheit. Ich fühl mich hier von einem Kindergarten zum anderen herumgeschubst.

Der Mahnbescheid geht die Tage raus wenn Ich da durchsteige

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@IchHasseHermes

Die sind aber auch nicht ganz sauber. Hermes schreibt, du sollst den Wisch an Otto schicken, Otto schreibt du sollst den Wisch an Hermes schicken. Schick ihn zur Sicherheit auch nochmal an Hermes. Wir betreiben aber trotzdem die Eintreibung des Kaufpreises weiter.

Ich hatte gestern schon mal ein paar Daten zusammengesucht, der Kommentar ist tollerweise heute nicht mehr da.

Den MB-Antrag erstellen kannst du direkt auf online-mahnantrag.de. Dazu brauchst du nur einen PDF-Reader und einen Drucker Zuhause.

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@Answer123

Notizen:

  • Antragsgegner:
Otto (GmbH & Co KG)
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
  • Rechtsform: GmbH & Co KG
  • Gesetzlicher Vertreter:
Verwaltungsgesellschaft Otto mbH
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
  • gesetzlicher Vertreter der Verwaltungsgesellschaft ist der Vorstandsvorsitzende / Geschäftsführer:
Alexander Birken
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
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@Answer123

Otto (Gmbh & Co KG) hat Ihnen 284,00 EUR für Ihren Einkauf vom 18. November 2020 zurückgezahlt.

Vielen dank für das ganze. Kannste mir sagen wann ich ca. mein Geld für den Mahnbescheid bekomme? Fordert das Amt das von Otto ein und überweist mir das zurück? Oder muss ich mich darum auch noch kümmern?

Gib mal deine Paypal Adresse dann kriegste n 20er :D

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@Answer123

Habe mich nochmal durchgeklickt

Im Feld "Mahnkosten" geben Sie die Kosten ein, die für das vorgerichtlich Mahnverfahren angefallen sind. Dazu gehören nicht die Kosten für diesen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.

Da wurde mir also direkt gesagt die Kosten dort nicht einzutragen, oder habe ich das falsch verstanden?

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@IchHasseHermes

Die Kosten für das Mahnverfahren selbst werden von Amts wegen in den Mahnbescheid mit aufgenommen. Insofern alles richtig.

Von wem war der Brief im Briefkasten? Vom Amtsgericht? Kannst du mir mal das Schreiben zukommen lassen (im Wortlaut oder als Foto)?

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@Answer123

Das war eine Email von Paypal die ich Kopiert habe. Die haben mir einfach den gezahlten Betrag erstattet. Alles nennenswerte habe ich genannt.

Habe vom Amtsgericht Uelzen per Post einen "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" bekommen.

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@IchHasseHermes

Hattest du eigentlich auch die Kosten für die Einschreiben in den Mahnbescheid aufgenommen?

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@Answer123

Nein, keine Ahnung zu welchem der X Unterpunkte ich das hinzufügen sollte, dann gabs noch Zinsen etc. und das war mir zu doof. Bestelle ich halt ein mal auf der Arbeit kein Mittagessen sondern bringe was mit.

Geht mir auch hauptsächlich ums Prinzip, dass Otto nicht mein Geld hat ohne dass irgendwas ankommt, soll die Post ihr Geld haben.

Inwiefern bekomme ich denn meine 36€ für den Mahnbescheid zurück? Von Otto? Vom Gericht? Oder sollten die schon angekommen sein?

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@IchHasseHermes

Du hast aber keine Nachricht bekommen, dass Otto dem Mahnbescheid (teilweise) widersprochenen hätte, oder?

Normales Vorgehen wäre jetzt, einen Vollstreckungsbescheid über die Restsumme zu beantragen. Dazu trägst du in dem Antrag, den du vom Gericht bekommen hast (sollte ungefähr so aussehen) ein, dass und welche Zahlungen auf den MB geleistet wurden.

Alternativ könntest du auch Otto nochmal selbst zur Zahlung auffordern. Hätte ich nach deren bisherigen Verhalten aber ehrlich gesagt wenig Lust zu. Der VB kostest keine weiteren Gerichtsgebühren und Otto kann daraufhin immer noch eine Zahlung leisten.

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Wende Dich an Otto. Der Verkäufer ist für die Zustellung der Ware zuständig. Wenn Du diese nicht erhalten hast dann bekommst Du Dein Geld zurück.

Es ist auch nicht Deine Aufgabe, Unstimmigkeiten zwischen Versender und Spediteur zu klären.

Zitat Otto: ich habe gerade mit Hermes gesprochen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Abstellgenehmigung (dauerhaft, also nicht nur einmalig) von Ihnen erteilt wurde. Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung direkt an Hermes

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@IchHasseHermes

Ok, dann wirst Du das mit Hermes klären müssen. Du sagst ja auch:

Ich habe nie ein Hermes Formular ausgefüllt
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Wo soll denn der Wunschablageort sein ? Meines Wissens sind 300€ so viel Wert, dass man unterschreiben muss das man das Paket angenommen hat.

Im Carport. Dort legt auch so ziemlich jeder Lieferant immer alles hin (aber auch gerne hinters Haus, auf den Terassentisch etc. da es denen scheiß egal ist) und in den 22 Jahren die ich lebe ist noch nie etwas abhanden gekommen, daher glaube Ich auch dass der Lieferant sich das Paket gegönnt hat.

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Eine evtl. Lastschrift kannst du bei der Bank innerhalb acht Wochen zurück nehmen ‼️

du musst dich an hermes wenden. die sollen dir nachweisen, dass es einen wunschablageort gab, welcher das war und wo das paket ist. otto selbst kann als verkäufer nichts dafür. ich durfte auch schonmal einem paket hinterherlaufen bei hermes. war bei nem freund von einer im haus abgegeben worden, dessen namen aber keiner kannte. der hielt es auch nicht für nötig, mich zu informieren. ich glaub mein zusteller hat dafür richtig stress bekommen von hermes, kam nochmal an und hat sich sogar entschuldigt.

die nehmen das bei hermes schon ernst, man muss nur hartnäckig sein. gut, dass über hermes pakete versichert verschickt werden. im zweifel müssen die dir das geld erstatten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Paragraphen statt Kreuzworträtsel.

Für die Zustellung der Ware ist doch der Versender zuständig. Der kann sich dann an Hermes wenden.

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@Steinemann

Von Otto.de kam diese Antwort: ich habe gerade mit Hermes gesprochen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Abstellgenehmigung (dauerhaft, also nicht nur einmalig) von Ihnen erteilt wurde. Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung direkt an Hermes

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