Wie Andri ja schon gesagt hat, die Vorsteuer gehört in Zeile 40 der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Nicht natürlich ohne den Umsatz selber und die Steuer daraus in Zeile 29 einzutragen.

Was die Jahreserklärungen betrifft, sind natürlich auch die entsprechenden Zeilen in der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

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Grundsätzlich weiß ich, das die Bezüge in dem Fall zurückbezahlt werden müssen. Ob teilweise oder vollständig weiß ich aber nicht.

Ich geh allerdings davon aus, dass das auch stark vom Arbeitgeber (also in diesem Fall vom Bundesland) abhängig ist.

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Du kannst sowas evtl. auch versuchen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu klären.

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Paypal-Gebühren sind meiner Meinung nach Gebühren. Und Serverkosten könnten natürlich zum Zweck der Werbung bezahlt werden. Das wäre allerdings nicht meine erste Wahl.

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Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden, also ist es auch ein Gewerbe.

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Renovierungskosten für vermietete Wohnungen - auch wenn die Renovierung zum Zweck einer späteren Vermietung erfolgt - können natürlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Kosten fürs Dach.

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Warum sollte da Reverse Charge keine Anwendung finden? Die Leistung gilt als im Inland erbracht und muss natürlich von Dir versteuert werden.

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Die Freigrenze liegt bei 600 Euro, nicht bei 2.000! Hast Du denn wirklich 600 Euro Gewinn (=Einnahmen minus Ausgaben, ggf. Verkaufspreis minus Einkaufspreis) gemacht?

Oder hast Du die Artikel extra zum Wiederverkauf erworben? Dann wären es keine Gegenstände des täglichen Bedarfs.

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Kinderfreibetrag abschaffen ist eine schöne Vereinfachung

Wie manch andere bin auch ich der Meinung, dass Besserverdienende hier nicht extra gefördert werden müssen. Ein einheitliches Kindergeld für alle ist gerecht, weniger gut verdienenden hilft es, besser verdienende haben das gleiche Zubrot, das sie selber 'aufstocken' können.

Da das Bundesverfassungsgericht der Meinung ist, dass das Existenzminimum für Kinder steuerfrei bleiben muss, ist da aber offenbar die nächsten Jahre nichts zu machen. Diese Begründung finde ich allerdings ziemlich abenteuerlich. Schließlich ist das Kindergeld steuerfrei, und wer einen hohen Steuersatz hat, bei dem sollte es für die Kinder auch noch langen.

Das Existenzminimum der Kinder führt jedenfalls bei Arbeitslosen z. Bsp. zu einer Steuerersparnis in Höhe von Null! Damit ist die Existenz nicht mehr gesichert.

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Die Rechnung wird vom Handwerker erstellt, doch nicht von Dir. Und der Handwerker wird die Rechnung an den Auftraggeber stellen.

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da ich noch nix ausgezahlt habe

An wen wolltest Du das denn auszahlen?

Ach so, Du meinst, Du hast das Geld noch nicht ausgezahlt bekommen? Wenn Du Einnahmen hattest, dann musst Du die natürlich auch versteuern. Egal, ob das Geld in Deiner linken oder rechten Tasche ist, oder auf einem Konto, oder gerade von jemand anderem verwahrt wird.

Falls ich es versteuern muss, dann wie?

Bei Aufnahme der Tätigkeit musst Du das Gewerbe anmelden und dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln. Die Einkommensteuer wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt. Evtl. kann das Finanzamt auch schon vierteljährliche Vorauszahlungen fordern. Die Umsatzsteuer kann monatlich oder vierteljährlich oder auch jährlich zu zahlen sein.

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Strenggenommen könnte man das Gesetz vielleicht so auslegen. Es wird aber keine Konsequenzen haben, wenn Du dann keine Steuererklärung abgibst. Voraussetzung ist natürlich, dass sonst keine Kapitaleinkünfte vorhanden sind.

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Hmm, in der Überschrift schreibst Du dass die Freundin keine Miete zahlt. Im Text schreibst Du dass Du keine Betriebskosten zahlst. Dann fragst Du wegen Lebensmitteln und Einrichtung. Ich geh mal davon aus, dass Du die Freundin bist, und dass Du weder Miete noch Betriebskosten zahlst.

Aber am Ende müsst ihr Euch halt irgendwie einigen. Das kann man schon so machen, einer kümmert sich um den Haushalt und kauft die Lebensmittel, der andere zahlt Miete und Nebenkosten.

Mann kann sich auch einigen dass einer einen Staubsauger kauft, der ihm dann auch gehört. Wenn man sich natürlich jetzt schon darum streitet, dann sollte man die Eigentumsverhältnisse vielleicht doch schriftlich festlegen.

Wenn Du irgendwann doch mal ausziehst, dann brauchst Du ja wahrscheinlich den Staubsauger, aber egal, einer von Euch muss sich dann vielleicht einen kaufen.

Es gibt hier meiner Meinung nach kein richtig oder falsch. Ihr müsst Euch einig sein.

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es ist extrem dringend

Ach, deswegen keine Zeit mehr für einen Sachverhalt.

Nicht mal, ob Du ihr das verbieten möchtest, oder ob die Polizei dagegen ist.

In den Richtlinien hier heißt es übrigens:

Andere Nutzer in Deiner Frage zur schnellen Antwort aufzufordern, gilt als unhöflich
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Leider hast Du da keine weiteren Informationen gegeben.

Ich nehme mal an dass der Computer gebraucht ist und Du mehr dafür bezahlt hast als Du jetzt bekommst. Du hast ihn nicht erworben um ihn mit Gewinn verkaufen zu können. Du hast auch nicht vor, mit Computern zu handeln.

Dann ist das keine gewerbliche Tätigkeit und interessiert das Finanzamt nicht.

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An Dich selber kannst Du keine Rechnung schreiben. Du kannst natürlich gern einen Beleg für die Entnahme erstellen.

Auch eine UG kann keine Rechnung an sich selbst erstellen.

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