Ich habe etwas privat verkauft und die Ware ist nicht angekommen. was tun?

3 Antworten

Als Verkäufer (privat oder gewerblich) bist Du dafür verantwortlich, die Ware dem Käufer zukommen zu lassen. Bedienst Du Dich dafür eines Paketdienstleisters, dann ist das Deine Wahl und Verantwortung. Nur Du hast mit dem Paketdienstleister einen Vertrag über den Transport eines Pakets.

Daher: nimm den Tracking-Code zur Nachverfolgung des Pakets. Wo steckt es? Was ist passiert?

Mit dem Tracking-Code kann auch beim Paketdienstleister die Sendung reklamiert bzw. nachgeforscht werden. [Für den Fall, dass es keinen Tracking-Code gibt, zeigt sich mal wieder, dass Geiz nicht geil ist.]

Ein genereller und pauscheler Ausschluß der Verantwortung für verlorene Pakete ist meines Erachtens unwirksam. Private Verkäufer können nach §447 BGB bei entsprechender Sorgfalt (z.B. Tracking-Code, versicherter Versand, falls vom Empfänger gewünscht) allerdings das Risiko auf den Empfänger verlagern, wenn sie nachweisen können, dass der Versand vertragsgemäß erfolgt ist.

Theoretisch geht das Versandrisiko bei Privat zu Privat auf den Empfänger über.

Aber du musst zum einen Nachweisen können, das du die Sendung verschickt hast, sonst kann dich der Empfänger wegen Betruges Anzeigen.

Zum anderen musst du die vertraglich vereinbarte Versandoption nehmen. Wenn versicherbarer Versand vereinbart war, du aber unversichert Verschickst, bist du Vertragsbrüchig geworden und musst Schadensersatz leisten.

Ist es eine versicherte Sendung so bist du verpflichtet einen Nachforschungsabtrag zu stellen und das Ergebnis, bzw das Geld was du für die verlorene Sendung bekommst dem Empfänger zu übermitteln, in dem Fall zahlt ja das Versandunternehmen und nicht du, du bist ja nur Vermittler.

calarioo 
Fragesteller
 29.12.2021, 11:37

wir haben über die Versandart nicht geredet. ich habe es unversichert verschickt da es bisher gut geklappt hat und nie ein Paket verloren gegangen ist. kann man das Paket irgendwie auch ohne Sendungsnummer zurückholen?

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wer haftet denn nun für das verlorene Paket?

Relativ .....

Du hast als Absender einen Vertrag mit dem Versandunternehmen und müsstest bei versichertem Versand zumindest einen Nachverfolgungsantrag stellen.

Du kannst den Versand nicht nachweisen ..... Käufer/in kann Dir "unterstellen" die Ware nicht in den Versand gebracht zu haben und Anzeige erstatten.

dann hätte der Käufer besser lesen sollen

Falsche Herangehensweise - Du solltest im eigenen Interesse Waren nur via versichertem Versand versenden.

calarioo 
Fragesteller
 29.12.2021, 12:39

aber ich habe bis jetzt immer unversichert verschickt und es lief immer gut. und es gibt extra ein Profil damit man wichtige Infos zu diesem Verkäufer/Käufer lesen kann. ich habe nicht aus Spaß geschrieben dass ich für verlorene Pakete nicht hafte. es ist nicht meine Schuld dass DHL es nicht hinbekommen hat. und außerdem hat der Käufer auch das gleiche im Profil stehen.

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