Entweder gibt es da Dinge die unbekannt sind oder aber, es ist noch zu früh um die Auswirkungen des Insolvenzantrags voll zu erkennen.

Unter die unbekannten Dinge könnte die Beteiligung Dritter an den beiden Restaurants fallen.

Unter Verfahrensstadium zu verstehen ist, dass es ja demnächst Aufgabe des Insolvenzverwalters sein wird über Betriebsschließungen zu entscheiden.

Der eingetragene Kaufmann jedenfalls haftet persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Die Begrenzung einer Insolvenz auf einzelne Betriebe oder Betriebsteile des Vermögens ist unmöglich.

Möglich wäre allerdings, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen neu ordnet sofern das zur optimalen Verwertung der Teilungsmasse angezeigt ist.

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Echt scharf, was man in der Schweiz für Berufsbezeichnungen hat.

In früheren Zeiten wurde das in D als Kaczmarek bezeichnet. Und heute wird das, allerdings in der Schweiz, zum Unterhaltspraktiker veredelt.

Den UP erwarten handwerkliche Hausmeistertätigkeiten. Wer 2 linke Hände hat und mit dem Hintern am Gamingsessel festgewachsen ist, für den ist das wirklich kein Beruf.

Andere freuen sich darüber, dass sie in ihrem Aufgabenbereich frei tätig werden können.

60.000 CHF ist für Schweizer Verhältnisse natürlich nicht gerade ein üppiger Jahreslohn.

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Dann schildere uns doch, was Du für Geldwäsche hältst. Kann ja sein, dass das mit dem Thema in Wahrheit überhaupt nichts zu tun hat.

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Normale Marktentwicklung, alles reguliert sich

Jetzt holen Tesla die Sünden der Vergangenheit ein.

Fortschrittlicher Technologie stand anfangs die absolut miserable Qualität der Ausführung gegenüber. Bei manchen, auch gewerblichen, Kunden hat das den Ruf von Tesla auf alle Zeit ruiniert.

Den nächsten großen Fehler hat sich Tesla dann mit den derzeitigen Rabattaktionen erlaubt. Die gigantischen Wertverluste die Bestandskunden dadurch erlitten haben schrecken neue Kundschaft ab.

Tesla hat es bisher nicht verstanden, dass die Kunden von hochpreisigen Autos auch hohe Erwartungen an Qualität und Werterhalt haben. Das rächt sich jetzt. So ist der Gang der Dinge. Das ist eine ganz normale Marktentwicklung.

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Aus dem Grunde steht da ja auch "etwaige". Das Finanzamt hat bisher nicht überprüft, ob es Gegenforderungen gibt. Wenn dazu bisher nichts bekannt ist, gibt es sicher auch keine.

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Die Prüfungsordnungen in den Schulen unterscheiden sich doch von Bundesland zu Bundesland.

Mit diesen unzureichenden Angaben kann Dir niemand eine vernünftige Antwort geben.

Am besten stellst Du die Frage bei gutefrage.net ein und gibst das Bundesland mit an. Da sind etliche Lehrer unterwegs die Dir eine Antwort geben können.

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Wenn Du unter raus sein verstehen solltest, dass es da ein Sonderkündigungsrecht gibt, dann bist Du nicht raus.

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Mein Vorschlag ist konkret zu werden:

Du bist ja offenbar gesetzlich versichert. Da stellt sich dem Leser dann doch die Frage, wieso Du Dich mit Rechnungen abgeben brauchst. Das solltest Du dann vielleicht erklären.

Wenn der Zahnarzt Leistungen privat abrechnet, dann ist er an die GOZ gebunden. Dort findet man bei manchen Leistungen Spannen. Hält der ZA die nun ein oder nicht? Würde eine private KV die Leistungen bezahlen oder nicht?

Ich selber bin privat versichert und habe zahnärztliche Leistungen selbst dann erstattet bekommen, wenn zum Höchstsatz einer Spanne abgerechnet wurde. Natürlich muß die Rechnung formal korrekt sein. Wenn das gegeben ist, ist alles in Ordnung. Was gäbe es denn dann zu beanstanden?

Und was die Zusatz-KV betrifft: Hat der ZA denn eine konkrete empfohlen? Oder gar Formulare für einen Antrag vorgelegt? Nur dann gäbe es etwas zu beanstanden.

Eine neidgetriebene Bewertung wäre nicht nur rechtlich angreifbar, sie würde auch beim Leser nicht gut ankommen.

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Mit einer Million kommt man für den Bau eines Hauses nicht besonders weit. Trotzdem werden Häuser gebaut.

Das Geheimnis dessen lautet "Kredit".

Das Wort kennt der Sabberlappen von Youtube wahrscheinlich nicht.

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Ich ergänze einmal die vorhandene Antwort bezüglich der Frage, wie man "Jurist" werden kann:

Da muss man zunächst mal definieren, was der Jurist mit seinem Abschluss anfangen will.

Wer einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen will, wozu neben Richter, Staatsanwalt und Notar auch der Rechtsanwalt gehört, muss Rechtsassessor sein. Das bedeutet, er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben.

Mit einem LL.B. kann man diese Berufe nicht ergreifen und es ist auch nicht möglich da nachzubessern durch Aufbaustudien.

Wer Steuerberater werden will auf dem Weg über ein Hochschulstudium dem rate ich aber ohnehin zu Betriebswirtschaftslehre. Im Jurastudium nämlich kommt das Steuerrecht eindeutig zu kurz.

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Kommt drauf an, wann der Vermieter die verlangt:

Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist und der Keller als Wohnungsbestandteil ohne zusätzliche Berechnung erwähnt wird ist es für den Vermieter zu spät Geld für den Keller zu verlangen.

In allen anderen Fällen darf ein Vermieter zusätzlich Geld für den Kellerverschlag verlangen. Mir ist insofern nicht bekannt, dass es irgendwo in Deutschland regionale Regelungen geben würde wonach Kellerverschläge kostenfrei überlassen werden müssen.

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Ich rate Dir, einem Sozialverband wie dem VdK beizutreten.

Dort bekommst Du Beratung. Dort hat Tipps wie man sich verhalten sollte und dazu, wen man weiter aufsuchen könnte.

Was man auch dort nicht ändern kann sind lange Wartezeiten.

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Aha.

Also darf auch keinen Champagner mehr schlürfen seitdem der nicht mehr kostenlos ist.

Soll ich deshalb beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte klagen?

Oder gar auf Rotkäppchensekt umsteigen?

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In anderen Ländern sitzen auch Menschen mit großen Augen und Ohren an den Schnittstellen des Internets und laden Schüler die unverständliche Fragen stellen zur Nachprüfung.

Welche Länder das sind?

Verrate ich, wenn ich erfahre in welchen Ländern man grundsätzlich kostenlos Toiletten nutzen darf die auch noch hygienisch rein sind.

Ich habe zwar nur selten Kaufhaustoiletten aufgesucht. Dafür zu bezahlen hatte ich dann allerdings nie etwas.

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Was sind denn das für merkwürdige Zahlen?

Unten steht in einer Anmerkung des Fragstellers etwas von 380.000 Euro.

Der Preis für eine Tonne Kupfer liegt aber bei ca. 9100 Euro, macht für 10 Tonnen ca.91.000 Euro. Davon 19% wären im Übrigen 17.290 Euro.

Die ganze Geschichte stimmt doch hinten und vorne nicht. Der Schlußgag ist dann, dass der "Unternehmer " 16 Jahre alt ist.

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Das Wort Fund ist hier an sich nicht angebracht. Ein Fund ist nämlich nur möglich bei einer beweglichen Sache die nicht im Besitz eines anderen steht. Alles was sich in den Räumen eines Supermarkts befindet steht im Besitz des Inhabers der Räume. Dem wären entdeckte Pfandbons abzuliefern.

Ein Pfandbon mit einem Guthaben von unter 10 Euro wäre ein geringwertiger Gegenstand. Eine Strafverfolgung findet nach § 248a StGB nur auf Antrag des Geschädigten statt und der wird im Zweifel noch nicht einmal zu ermitteln sein. Bei Profi-Bon-Ganstern würde natürlich öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung anzunehmen sein und damit auch eine Strafverfolgung ohne Antrag. Davon aber ist man bei einem Bon noch weit weg.

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Rechtsanwalt und Notar lassen sich das bezahlen und das nicht zu knapp.

Zeugen mitzunehmen wäre sicher keine schlechte Idee.

Nur fragt man sich natürlich, wieso. Eine Versicherung des Fachs sagt nichts aus über den Wert des Fachinhalts.

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Bei ebay wird ein vergleichbares Stück für 1999 Euro angeboten:

https://www.ebay.de/itm/175934591671?itmmeta=01HVN7HWENPD9FS95KS76RMS5B&hash=item28f684d2b7:g:sK0AAOSwuGFj8iBj

Allerdings muss man bei den Angeboten auf ebay vorsichtig sein. Da stehen Angebote zu Preisen die niemals jemand zahlen wird. Offenbar machen sich manche Leute ein Vergnügen daraus Dinge mit total bekloppten Preisforderungen einzustellen.

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