Wie heißt es doch:

Gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen wirst.

Das Bauamt würde ich nicht voreilig verständigen.

Stattdessen würde ich im Archiv des Bauamts die Bauakte einsehen und alle wesentlichen Dokumente dort kopieren lassen. Keine Sorge, man fragt nicht nach, wieso man Akteneinsicht haben will.

Diese Dokumente würde ich einem Architekten vorlegen. Oftmals bietet der örtliche Haus- und Grundbesitzerverein die Erstberatung durch einen Architekten als kostenlose Serviceleistung für Mitglieder an.

...zur Antwort

Könnte ein Fall des Hammerschlags- und Leiterrechts sein.

Genau kann man das nur sagen, wenn man das Bundesland wüßte. Ist nämlich landesrechtlich geregelt. Dazu wird es dann bestimmt auch Rechtsprechung geben.

...zur Antwort

In jeder Kommune haben die Abfallentsorgungsbetriebe eine Internetseite auf der Deine Frage beantwortet wird.

Da steht auch drin, welche Abfälle überhaupt mitgenommen werden und in welcher Menge.

Bei uns zum Beispiel maximal 3 Kubikmeter.

Es muss dann auch noch getrennt werden, unter anderem wird Elektroschrott immer gesondert entsorgt.

Überhaupt nicht angenommen werden beispielsweise Altöl oder Baustoffe. Das wäre dann von Spezialunternehmen zu entsorgen und wäre ziemlich teuer.

...zur Antwort

Die Versicherungswirtschaft hat kein Zentralregister für solche Versicherungen.

Wenn aus den vorhandenen Unterlagen keine Anhaltspunkte auf eine Sterbegeldversicherung zu entnehmen sind bliebe also nur der mühsame Weg, restlos alle deutschen Versicherungsunternehmen anzuschreiben die Sterbegeldversicherungen anbieten.

Oder aber, 12 Monate vergehen zu lassen und abzuwarten, ob da irgendwer versucht, die Jahresprämie vom Konto des Verstorbenen einzuziehen.

...zur Antwort

Banken sind mit Alarmanlagen und Gefahrrufanlagen aller Art versehen.

Wo soll denn da das Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe vorliegen?

Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen wo jeder seine Angelegenheiten mit dem Colt geregelt hatte.

...zur Antwort

Wir wissen ja nicht, wie genau es die Universität nimmt:

Kopien von beglaubigten Urkunden sind keine beglaubigten Urkunden.

In Zeiten von Photoshop und Co kann jeder sich eine beglaubigte Kopie zusammen zaubern. Wer es genau nimmt wird auf Vorlage des beglaubigten "Originals" bestehen um nicht einem Betrüger zum Opfer zu fallen.

Erkundige Dich unbedingt, ob man eine Kopie der beglaubigten Kopie zulässt.

...zur Antwort

Zahlt denn die PKW -Haftpflichtversicherung überhaupt den Schaden, den man mit einem Einkaufswagen verursacht? Da kommen mir Zweifel.

Ich halte das für einen Fall der in die Zuständigkeit der Privathaftpflicht fällt und da gibt es keine Rückstufung.

...zur Antwort

Die Haftung des Veranstalters ist das sprichwörtliche weite Feld.

Der Veranstalter, auch der private Veranstalter, haftet nicht für jedweden Schaden welcher durch seine Gäste verursacht wurde.

Er muss allerdings schon Vorkehrungen treffen um den Ablauf der Veranstaltung unter Kontrolle zu halten.

Hier scheint es so, als ob sich niemand dazu berufen gefühlt hat. Grundsätzlich könnten die Ansprüche durchaus begründet sein.

Unser Problem ist natürlich, dass wir keinerlei Kenntnisse über eventuelle Vertragsvereinbarungen haben. Dort wird die Haftung konkretisiert.

Wenn besagte Tür allerdings auch noch für Hotelgäste zugänglich war die nicht zu den geladenen Gästen gehört haben dürfte es für den Hotelier eher schwierig werden den Schaden zuzuordnen.

...zur Antwort

Der Muttizettel wird maßlos überschätzt.

An den Türen von Clubs stehen Muskelmänner bei denen die Beherrschung der deutschen Schriftsprache nicht oberste Tugend ist. Und selbst wenn der Lesen könnte ist das im Halbdunkel ohnehin kaum möglich und die Zeit dafür hat der auch nicht. Der läßt im Zweifel keine Person in den Club die Minderjährig wirkt und den Eindruck nicht durch Vorlage eines amtlichen Ausweises widerlegen kann.

...zur Antwort

Mahnverfahren online können nur Rechtsanwälte machen.

Du kannst natürlich das Antragsformular online ausfüllen und mußt es dann ausdrucken und unterschreiben.

Der Haken beim Mahnverfahren ist, dass der Antragsgegner Widerspruch ohne jede Begründung einlegen kann und das machen fast alle Antragsgegner.

Dann geht es, auf Antrag, im ganz normalen Prozess weiter.

Bist Du Dir sicher, dass Du Deine Einschreiben richtig formuliert hast. Nicht, dass als Schlußgag die Gegenseite gewinnt weil Du die falschen Sachen geschrieben hast.

...zur Antwort

Die Chinesen gelten als absolut skrupellos nicht nur im Fälschen von Produkten, sondern auch in Kennzeichnungen.

Wenn Du auf eine Produktfälschung herein fällst bist Du quasi ohne Rechte. Firmen in China sind für Dich faktisch nicht greifbar. Dein Geld ist weg und kommt nicht wieder.

Schützen kannst Du Dich vor Fälschungen nur, wenn Du bei seriösen Firmen kaufst, am besten solchen, die in Deutschland sitzen. Ist natürlich teurer.

...zur Antwort

Der Danat-Bank geht es nicht mehr so gut und auch AEG hat schon bessere Zeiten gesehen.

Von denen würde ich schon mal abraten. Nimm eine der anderen.

...zur Antwort

Ach ja, Zustimmung der Eltern.

Du weißt offenbar nicht, dass Eltern nicht alleine über die Kreditaufnahme von Kindern entscheiden können. Die brauchen dazu die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Die Zustimmung der Eltern reicht also nicht.

Soweit wird es aber überhaupt nicht kommen weil Otto Dir ohnehin keine Ratenzahlung genehmigt.

...zur Antwort

Was ist denn nun die Frage?

Wir wissen nicht, was Du schriftlich bekommen hast zu der Sperre. In jedem Fall wird darauf eine Rechtsmittelbelehrung stehen.

Und das mit dem Foto vom Einwurf ist zwar eine originelle Idee, aber ohne jede Aussagekraft.

In Zukunft läßt Du Dir den Eingang des Schreibens entweder vom Pförtner quittieren oder investierst einige Euro in ein Einschreiben mit Rückschein.

Ganz nebenbei:

Entdecke den Widerspruch. Den Termin kannst Du krankheitsbedingt nicht wahrnehmen, aber Deine Kraft hat gereicht um persönlich zum Amt zu gehen und ein Foto zu machen?!!!! Als Sachbearbeiter würde ich mir einen derartigen Kunden gerne persönlich anschauen.

...zur Antwort

"Bitte nur eine Rückmeldung, wenn kostenlos."

Verdammt, dabei wollte ich Dir 999,00 Euro als Schnäppchenpreis anbieten.

Das hast Du nun vergeigt.

...zur Antwort

Nö, darf er bestimmt nicht.

Allerdings wäre das doch die Gelegenheit dezent Rache zu üben. Du kannst ihm beweisen, dass Du als Bäcker genau so schlecht bist wie als Mathematiker.

Wenn ich beispielsweise Kuchen backen würde, würden die Konsumenten grün im Gesicht. Das mache ich noch nicht mal mit Absicht. Aus diesem Grunde läßt mich meine Frau nicht an Ofen und Kochplatte!

...zur Antwort

Reparatur Taster Klingel Mehrfamilienhaus 3 Anfahrten?

Ich würde mich freuen, wenn es einen Fachmann, Fachfrau gibt, der/die weiterhelfen kann.

Meine Frage:

Ist das Vorgehen des Elektrikers fachlich in der Reihenfolge korrekt? Wie muss er mit der Reklamation umgehen. Die Rechnung wird über die Hausverwaltung (HV erstellt).

Was kann ich tun?

Ganz herzlichen Dank.

  1. Klingel Mehrfamilienhaus fällt bei mir und bei einem Nachbarn zeitweise aus, manchmal knackt es nur, meistens klingelt es, manchmal klingelt es nicht. Mein Verdacht: Taster bei 30 Jahre alter Klingelanlage defekt (Temperatur, Druckstärke, Druckstelle, Verschleiß).
  2. Gegensprechanlage funktioniert, wenn es klingelt oder knackt.
  3. Hausverwaltung beauftragt Elektriker, Klingel zu reparieren.
  4. Elektriker kommt. Klingelt, es klingelt, wir sprechen über die Gegensprechanlage, ich öffne.
  5. Elektriker will die Gegensprechanlage ersetzen. Vorher frage ich, ob er den Taster gecheckt hat. Er sagt ja. Ich sage, dass meine Gegensprechanlage einwandfrei funktioniert und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese den Fehler verursacht. Elektriker ist genervt. Er habe unten alles auseinandergenommen und Drähte geprüft, dort sei alles ok. Dann ersetzt er meine Gegensrechanlage. Im Haus wäre das schon mal gewesen bei einer Nachbarin, da habe es auch mit der neuen GSA funktioniert. Zum Test klingelt er und es klingelt. Reparatur erfolgreich sagt er. Beim Nachbarn das gleiche Procedere, auch bei ihm klingelt es, wie eben manchmal bei uns beiden. Der Elektriker lässt sich zur Arbeitszeit auch Arbeitszeit für Aneise und Rüstzeit bestätigen ca. 30 min mehr.
  6. Am nächsten Tag meldet mein Nachbar, dass seine Klingel unverändert mal und mal nicht funktioniere. Auch bei mir tritt der Fehler in den Folgetagen wieder auf. Da ich nicht täglich Besuch erhalte und allein lebe, klingelt höchstens alle Nase lang mal der Paketbote.
  7. Wir reklamieren die Reparatur.
  8. Die Hausverwaltung schickt den Elektriker erneut.
  9. Der Elektriker prüft nun im Haus alle Kabel und ordnet sie schön im Verteilerkasten, findet den Fehler nicht und geht unverrichteter Dinge, die Anlage sei wahrscheinlich zu alt und müsse ggf. ersetzt werden, schreibt die HV.
  10. Die Vermieterin des Nachbarn besteht auf die Reparatur.
  11. Ich möchte die Rechnung für die Gegensprechanlage nicht zahlen, da sie nicht defekt war.
  12. Der Elektriker kommt zum 3. Mal. Nun tauscht er die Taster der Klingelanlage. Der Taster meines Nachbarn kommt ihm entgegen und ist defekt. Nach der Reparatur funktioniert die Klingel bei uns beiden (auch am Folgetag).
  13. Ich frage den Elektriker, wie er mit unserer Reklamation umgeht, ob er dies verrechnet und dass ich die Gegensprechanlage nicht zahlen möchte und warum er nicht gleich die Taster getauscht habe und 3 Anfahrten notwendig waren. Er antwortet: "Ich will auf jeden Fall mein Geld, die HV hat eine Gegensprechanlage beauftragt und hier komem ich nie wieder her!" und ist sehr verärgert.
  14. Der Auftrag der HV legt mir nicht vor, dennoch hatte m.E. die HV den Fehler genau beschrieben und auch wir haben diesen berichtet.
...zur Frage

Hier dürfte kein Elektriker unterwegs sein.

Fachmann bin ich insofern, als dass ich schon seit Jahrzehnten Handwerker beauftrage.

Hier gibt es nun verschiedene Aspekte.

Zum einen bist Du ja nicht Auftraggeber. Wenn die Hausverwaltung wirklich den Austausch der Gegensprechanlage beauftragt hat, hätte sich der Handwerker ja an den Auftrag gehalten.

Desweiteren weiß ich aus Erfahrung, dass genau diese Art von Mängeln auch durch defekte Stationen einer Gegensprechanlage verursacht werden können. Da wäre es durchaus plausibel, da die Ursache zu sehen.

Wenn ein Handwerker mit äußerster Sorgfalt vorgegangen wäre, hätte er natürlich alle in Betracht kommenden Fehlerquellen zunächst sorgfältig überprüfen müssen, inklusive Durchmessen der Kabel pp. Der Zeitaufwand dafür wäre gigantisch gewesen und für diesen Zeitaufwand hätte der Kunde zahlen müssen. Hier bei uns gibt es Elektriker die sich die Gesellenstunde mit mehr als 100 Euro brutto bezahlen lassen. Bei 2 Monteuren schätze ich den Aufwand für diese Aktion auf 1000 Euro und mehr. Da war es ökomisch günstiger, auf Verdacht Bauteile auszutauschen.

Gesamtergebnis: Ob Du mit Deinen Beanstandungen durchkommst erscheint mir fraglich.

...zur Antwort

Staatliche Sozialleistungen sind kein pfändbares Einkommen und fallen deshalb schon einmal aus der Berechnung heraus.

Die Zuwendungen des Bruders sind nicht einklagbar, fallen also auch heraus.

Bleiben die 1200 Euro Einkommen und die liegen unter der Pfändungsgrenze.

Sieht also ganz schlecht aus für eine Finanzierung.

Dabei sind wir noch überhaupt nicht auf die Frage des Eigenkapitals gekommen. Eine Vollfinanzierung inklusive der Kaufnebenkosten macht heute ohnehin so gut wie keine Bank mehr und das auch nicht bei wesentlich höheren Einkommen als dem, das Ihr habt.

...zur Antwort

Ach wie drollig:

Fahren lernen mit Max. Und das auch noch als App.

Wenn Du die App nicht neu startest, sondern nur verlängerst weiß die doch noch, was für Fragen schon gestellt wurden.

Würde daher vermuten, man muss nicht wieder von vorne anfangen.

...zur Antwort

Ein Steuerberater ist befugt, in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vertreten.

Du erwartest dagegen den Hinweis in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Da darf sich der Steuerberater überhaupt nicht äußern. Das wäre Sache eines Rechtsanwalts.

Schon deshalb kann es keine Schadensersatzansprüche geben.

...zur Antwort