Da hat sich nichts verändert. Bafög-Zahlungen sind pfändbar:

https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/

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Steht das im Kriegsfalle nicht unter Strafe?

Zu Zeiten des von Dir so gern zitierten Adi aus Braunau jedenfalls konnte man schon zum Tode verurteilt werden, wenn man nur Zweifel am Ausgang des Kriegs hatte. Eine Kriegsanleihe des Gegners zu haben wäre das Todesurteil gewesen.

Einfach in der Schweiz ein Depot zu eröffnen und auf das Bankgeheimnis zu bauen wäre auch kein gangbarer Weg. Da wäre der Normalbürger überhaupt nicht hingekommen.

Nur Nazi-Größen hatten Konten in der Schweiz. Bemerkenswerter Weise nicht in Reichsmark, sondern in Devisen.

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Da kommt jetzt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen man die Versicherungsbeiträge und die Steuer zahlt:

Normalerweise zahlt die der Halter des Fahrzeugs. Wenn ein Dritter dessen Schulden übernimmt wird er dadurch weder zum Halter noch zum Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Vollstreckungsgläubiger erfährt in solchen Fällen noch nicht einmal davon, dass ein Dritter den Beitrag und die Steuer übernommen hat.

Wenn der Dritte aber offiziell Halter ist wird das Gläubiger von einer Zwangsvollstreckung abhalten.

Zwar bedeutet Halter zu sein nicht, dass man auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muß, aber es wird oft schwer fallen, das Eigentum des Schuldners in solchen Fällen nachzuweisen.

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Nein, der Vermieter kann in einem solchen Falle nicht kündigen.

Du hast aber auch gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Abänderung des Vertrags.

Der rechtlich korrekte Weg wäre, dass Dein Ex-Partner und Du den Mietvertrag gemeinsam kündigt. Daran führt kein Weg vorbei. Eine Partei alleine kann nicht wirksam kündigen.

Anschließend könntest Du Dich um die Wohnung neu bewerben. Allerdings gibt der Vermieter dann die Konditionen vor, inklusive der Miethöhe.

Eine verzwickte Lage. Was kann man Dir da dann noch raten? Man könnte den Mietvertrag einfach unverändert lassen. Ob der Ex-Partner da mitspielen will weiß ich natürlich nicht. Immerhin haftet er dann ja auch auf die Miete.

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Punkte können nicht pleite gehen.

Die Payback GmbH könnte das schon.

Allerdings gehört die zu Amex:

https://www.payback.group/de/group/payback/daten-und-fakten#:~:text=PAYBACK%20ist%20eine%20Tochtergesellschaft%20der,Leistungen%20im%20Bereich%20Kundenmanagement%20abdecken.

Wenn Trump den Rubel als neue Währung einführt sehe ich schwarz auch für Amex. Ansonsten eher nicht.

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Welcher Normalo fliegt denn so oft, dass sich Miles and More für ihn lohnt?

Und diejenigen die so oft fliegen gehören sicher nicht zu den Ärmsten im Lande. Ich rätsel immer, ob solche Leute an einem Firlefanz wie Miles and More überhaupt Interesse haben.

Die Idee, die Barauszahlung in Dividendenpapiere stecken zu können ist angesichts der Minisummen echt lustig. Gibt es so billige Aktien überhaupt?

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Der Gag ist gut!

Der Putti hat eine ganze Menge vom Adi gelernt:

Vernichtung seiner Gegner durch totalen und rücksichtslosen Einsatz von Polizeikräften und Geheimdiensten.

Verwöhnung einer treuen Entourage von Speichelleckern.

Skrupellose Aneignung von Staatseigentum zu Privatzwecken.

Lügenpropaganda um das Volk zu täuschen.

Kriegführung um von inneren Problemen abzulenken.

Wirtschaftspolitik braucht ihn nur zu interessieren wenn sie einem der genannten Zwecke dient.

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Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

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Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter würde Dir keinen Spaß machen weil die Prämien dort heftig sind. Gerade Rechtsschutzversicherungen kündigen oft schon nach dem ersten Schadensfall und dann bekommt man ohnehin nirgendwo anders mehr eine abgeschlossen.

Der Onlinejurist hat Dich ja nun informiert.

Da Du Dich in den Gepflogenheiten der deutschen Justiz nicht auskennst bleibt Dir nichts anderes, als die Räumungsklage über einen deutschen Anwalt erheben zu lassen und diesen selber zu bezahlen.

Wenn Du erwartest, dass das alles schnell geht wirst Du eine große Enttäuschung erleben. Prozesse ziehen sich manchmal über Jahre hin.

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Hier ist nicht Burger King. Da solltest Du nachfragen.

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Ob ein Staatsmann wegen Kriegsführung herangezogen wird ist keine Frage des Geisteszustands, sondern eine der Machtverhältnisse.

Hätte Hitler den Krieg gewonnen hätte es die Nürnberger Prozesse nicht gegeben. Er und seine Henkersgenossen hätten den Rest ihrer Tage gemütlich in unwahrscheinlichem Wohlstand verbracht. Geklautem Wohlstand natürlich.

Putin wird sich vor keinem Gericht verantworten müssen solange nicht Russland eine bedingslose Kapitulation abgibt oder die russische Opposition es schafft ihn zu entmachten. Beides ist unwahrscheinlich. So wird er denn weiter seinen geklauten Wohlstand genießen können.

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Das BGB ist nicht 1933 außer Kraft gesetzt worden.

Was die Geschäftsfähigkeit Hitlers betrifft hätte sich schon vom ersten Tage an niemand wagen dürfen, daran Zweifel anzumelden und eine Überprüfung zu verlangen. Das Hitlerregime hat seit seinem Beginn keinen Wert auf Einhaltung von Gesetzen gelegt. Ein solcher Kritiker wäre entweder gleich tot geschlagen worden oder in eines der Sonderlager der SA verschleppt worden. Dort wurden Regimegegner gefoltert und ermordet. Alles natürlich ohne richterliche Ermächtigung.

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