Den Arbeitgeber interessiert das nicht, aber der Rentenversicherer muss informiert werden.
Ich schließe mich Jürgen an und kann Dir nur raten, mit dem Abbruchzu warten, bis Du etwas Neues gefunden hast.
Du kannst davonausgehen, dass es sonst immer schwerer für Dich wird, etwas geeignetes zu finden.
Du brauchst bei PayPal kein Guthaben, denn jeder Kauf wird vom Girokonto abgebucht.
Dieses sollte allerdings gedeckt sein.
Du bekommst kein Krankengeld, musst Dich aber genau wie jeder andere Arbeitnehmer krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir pro Jahr sechs Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen und zwar ohne Abmeldung.
In der Zeit des Bezuges der vollen Erwerbsminderungsrente wurden von Dir keine Rentenbeitäge gezahlt. Also erhöht sich die Zeit der Beitragszahlung auch nicht.
Sofern Du nun mindestens 35 volle Beitragsjahre vorweisen kannst, besteht die Möglichkeit, eine Rente für langjährig Versicherte zu beantragen.
Allerdings musst Du Abschläge in Kauf nehmen, die sich dann später auch auf die Regelaltersrente übertragen.
Laufende Leistungen für die Unterkunft, also Miete, Heizung uns sonstige unterkunftsbezogene Nebenkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen sind jeden Monat zusätzlich zum Regelsatz zu gewähren.
Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst.
Wenn es das ist, was Du wissen möchtest.
Der Minijob wird normalerweiser Brutto für Netto ausgezahlt.
Geringfügige Beschäftigungen, die neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt werden, bleiben sozialversicherungsfrei.
Das bedeutet also, dass Du beide Verdienste zur Verfügung hast.
Sorry, ich wollte Dir einen Link einstellen, der leider nicht funktioniert ;-(
Der Inhalt lautete:
"Unabhängig von dem tatsächlichen Zusammenleben sind Ehepartner auch in der Ehezeit und vor Getrenntleben verpflichtet, gegenseitig zum Unterhalt beizutragen.
Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 1360 BGB.
Daher sind mögliche Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann auch zu prüfen und möglicherweise zu berücksichtigen.
Ihr Einkommen wird daher NICHT wie bisher entsprechend bei der Berechnung angerechnet; die Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann werden ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. "
Du hast korrekt gehandelt, indem Du den Techniker nicht allein gelassen hast und wenn Du in diesem Haus wohnst, hast Du auch das Recht, Handwerker in alle Räume zu führen, die auch für Dich frei zugänglich sind.
Schau mal ob Dir das weiterhilft:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/schenkung-oder-darlehen-bei-geldverleih-vorsichtig-sein.html
Hier ist ein interessanter Link zu diesem Thema:
http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktuelles-familienrecht-kindesunterhalt-kein-unterhaltsanspruch-wenn-ausbildung-nicht-zielstrebig-oder-abbruch.html
Das Amt hat zuviel gezahlt und fordert nun das Geld zurück.
Wo ist das Problem?
Wie Gänseliesel schon schreibt: Dein Vater kann in dem Haus wohnen bleiben, bis er entweder stirbt, oder selbst ins Pflegeheim aufgenommen wird.
Allerdings kann dann das Haus dann nicht mehr vererbt werden, sondern geht in den Besitz des Sozialamtes über.
Wurden die Bausparverträge schon vor längerer Zeit abgeschlossen und nicht erst, als die Pflege der Mutter absehbar war, bleiben sie bestehen.
Wurde die Witwenrente bei Aufnahme eines Minijobs gekürzt, kannst Du nach Wegfall des Jobs eine Neuberechnung beantragen.
Lag der Verdienst unterhalb der Hinzuverdienstgrenze, ist keine Neuberechnung erforderlich, da sich finanziell nichts verändern kann.
wfwbinder hat recht.
Hier nochmal schwarz auf weiß:
"Im Fall des Bundessozialgerichts lehnten es die zuständigen Behörden zunächst ab, die Provisionen im Rahmen der Elterngeldbemessung zu berücksichtigen, da Einnahmen nicht zu berücksichtigen seien, die nach den einschlägigen Steuergesetzen als „sonstige Bezüge“ behandelt werden.
Das Bundessozialgericht hat dieser Rechtsauffassung nun eine Absage erteilt.
Die Richter stellten klar, dass regelmäßige, also mehrmals im Jahr neben dem Grundgehalt gezahlte Provisionen das Elterngeld entsprechend erhöhen.
Nur bei Einmalleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, könne von „sonstigen Bezügen“ gesprochen werden, die bei der Elterngeldbemessung keine Berücksichtigung finden.
Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts folgt damit zugleich, dass die im Bemessungszeitraum regelmäßig angefallenen Überstundenvergütungen ebenfalls zur Erhöhung des Elterngeldes führen müssen."
Hat sich etwas beim ständigen Aufenthalt des Kindes geändert und Du bist nicht mehr Bezieherin des Kindergeldes?
Das würde den Wechsel der Steuerklasse erklären.
Siehe hier:
https://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/steuerklasse-fuer-alleinerziehende/
Eine Sperrzeit wird es hier nicht geben, aber das überzahlte Geld wird zurückgefordert werden.
Meines Wissens nach werden 30 % der Regelleistung monatlich abgezogen, bis die Überzahlung getilgt ist.
Außerdem wird es ein Strafverfahren geben, das mit einer Geldstrafe enden wird, sofern Du nicht vorbestraft bist.
Wenn Du zu dem Zeitpunkt immer noch arbeitslos bist,, kannst Du diese in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.
Eine Rente beantragen kannst Du auf jeden Fall.
Welche Chancen Du hast, solltest Du mit Deinen behandelnden Ärzten besprechen.Das kann von uns niemand beurteilen.
Viel Glück und alles Gute von mir.
Das dürfte für Dich interessant sein:
https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/magazin/gerichtsurteil-bu-muss-trotz-weiterer-berufstaetigkeit-zahlen-16938#
Sieh mal, hier wurde eine sehr ähnliche Frage schon einmal - wie ich meine - sehr gut beantwortet:
https://www.finanzfrage.net/frage/bin-letztes-jahr-von-meiner-krankenkasse-nach-15-jahren-ausgesteuert-worden-311215war-aber-weitehin-krankdaraufhin-habe-ich-arbeitslosengeld-1beantragt
Ein Hinweis noch: Sobald ein Rentenantrag läuft, erhältst Du das ALG I solange, bis über die Rente entschieden wurde - egal wie lange es dauert.