

Es handelt sich hierbei um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt und sind nicht rűckgängig zu machen.
Es handelt sich hierbei um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt und sind nicht rűckgängig zu machen.
Den Arbeitgeber interessiert das nicht, aber der Rentenversicherer muss informiert werden.
Ich schließe mich Jürgen an und kann Dir nur raten, mit dem Abbruchzu warten, bis Du etwas Neues gefunden hast.
Du kannst davonausgehen, dass es sonst immer schwerer für Dich wird, etwas geeignetes zu finden.
Du brauchst bei PayPal kein Guthaben, denn jeder Kauf wird vom Girokonto abgebucht.
Dieses sollte allerdings gedeckt sein.
Du bekommst kein Krankengeld, musst Dich aber genau wie jeder andere Arbeitnehmer krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir pro Jahr sechs Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen und zwar ohne Abmeldung.
In der Zeit des Bezuges der vollen Erwerbsminderungsrente wurden von Dir keine Rentenbeitäge gezahlt. Also erhöht sich die Zeit der Beitragszahlung auch nicht.
Sofern Du nun mindestens 35 volle Beitragsjahre vorweisen kannst, besteht die Möglichkeit, eine Rente für langjährig Versicherte zu beantragen.
Allerdings musst Du Abschläge in Kauf nehmen, die sich dann später auch auf die Regelaltersrente übertragen.
Laufende Leistungen für die Unterkunft, also Miete, Heizung uns sonstige unterkunftsbezogene Nebenkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen sind jeden Monat zusätzlich zum Regelsatz zu gewähren.
Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst.
Wenn es das ist, was Du wissen möchtest.
Der Minijob wird normalerweiser Brutto für Netto ausgezahlt.
Geringfügige Beschäftigungen, die neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt werden, bleiben sozialversicherungsfrei.
Das bedeutet also, dass Du beide Verdienste zur Verfügung hast.
Sorry, ich wollte Dir einen Link einstellen, der leider nicht funktioniert ;-(
Der Inhalt lautete:
"Unabhängig von dem tatsächlichen Zusammenleben sind Ehepartner auch in der Ehezeit und vor Getrenntleben verpflichtet, gegenseitig zum Unterhalt beizutragen.
Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 1360 BGB.
Daher sind mögliche Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann auch zu prüfen und möglicherweise zu berücksichtigen.
Ihr Einkommen wird daher NICHT wie bisher entsprechend bei der Berechnung angerechnet; die Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann werden ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. "
Du hast korrekt gehandelt, indem Du den Techniker nicht allein gelassen hast und wenn Du in diesem Haus wohnst, hast Du auch das Recht, Handwerker in alle Räume zu führen, die auch für Dich frei zugänglich sind.
Die Bank verteilt den Nachlass nicht.
Erscheint Dein Name beim Verteilen des Nachlasses nicht, bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.
Schau mal ob Dir das weiterhilft:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/schenkung-oder-darlehen-bei-geldverleih-vorsichtig-sein.html
Hier ist ein interessanter Link zu diesem Thema:
http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktuelles-familienrecht-kindesunterhalt-kein-unterhaltsanspruch-wenn-ausbildung-nicht-zielstrebig-oder-abbruch.html
Das Pflegegeld wird auf keinerlei Einkommen angerechnet und steht Dir voll zur Verfügung.
Das Amt hat zuviel gezahlt und fordert nun das Geld zurück.
Wo ist das Problem?
Wie Gänseliesel schon schreibt: Dein Vater kann in dem Haus wohnen bleiben, bis er entweder stirbt, oder selbst ins Pflegeheim aufgenommen wird.
Allerdings kann dann das Haus dann nicht mehr vererbt werden, sondern geht in den Besitz des Sozialamtes über.
Wurden die Bausparverträge schon vor längerer Zeit abgeschlossen und nicht erst, als die Pflege der Mutter absehbar war, bleiben sie bestehen.
Wurde die Witwenrente bei Aufnahme eines Minijobs gekürzt, kannst Du nach Wegfall des Jobs eine Neuberechnung beantragen.
Lag der Verdienst unterhalb der Hinzuverdienstgrenze, ist keine Neuberechnung erforderlich, da sich finanziell nichts verändern kann.
wfwbinder hat recht.
Hier nochmal schwarz auf weiß:
"Im Fall des Bundessozialgerichts lehnten es die zuständigen Behörden zunächst ab, die Provisionen im Rahmen der Elterngeldbemessung zu berücksichtigen, da Einnahmen nicht zu berücksichtigen seien, die nach den einschlägigen Steuergesetzen als „sonstige Bezüge“ behandelt werden.
Das Bundessozialgericht hat dieser Rechtsauffassung nun eine Absage erteilt.
Die Richter stellten klar, dass regelmäßige, also mehrmals im Jahr neben dem Grundgehalt gezahlte Provisionen das Elterngeld entsprechend erhöhen.
Nur bei Einmalleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, könne von „sonstigen Bezügen“ gesprochen werden, die bei der Elterngeldbemessung keine Berücksichtigung finden.
Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts folgt damit zugleich, dass die im Bemessungszeitraum regelmäßig angefallenen Überstundenvergütungen ebenfalls zur Erhöhung des Elterngeldes führen müssen."
Verwitwete werden automatisch in Steuerklasse 3 einsortiert.
Die Meldeämter übermitteln den Zeitpunkt des Todes des Partners an die Datenbank der Finanzverwaltung.
Nach dem Sterbejahr folgt noch das Gnadenjahr.
Du solltest jedoch keinesfalls vergessen, noch vor Ablauf des Gnadenjahres Deine Steuerklasse ändern zu lassen.
Wenn Du dieses vergisst, wird das Finanzamt mit ziemlicher Sicherheit auf Dich zukommen, damit Du in den folgenden Jahren eine Steuererklärung abgibst.
Und diese kann dann durchaus mit erheblichen Steuernachzahlungen enden.
Erfahrung aus einem familiären Fall.
Meines Wissens nach ist eine Abfindung unabhängig von der Rente steuerpflichtig.
Für solche Fälle gibt es die Fünftelregelung. Sinn der ganzen Sache ist ein geringerer Steuersatz, insbesondere bei hohen Abfindungen.
Bis sich unsere Steuerexperten melden, kannst Du Dich hier schon mal etwas schlauer machen:
https://www.smart-rechner.de/abfindung/glossar/abfindung_fuenftelregelung.php