Kündigung aber keine Auszahlung des Arbeiszeitkonto?


29.06.2023, 18:42

Danke für eure Antworten , 03.07. ist falsch sorry ,sondern 31.07. meinte ich . Und ich wollte mir wenigstens ein Teil von mein Arbeitszeitkonto auszahlen lassen und nicht einfach 2 Monate alles abbummeln ,weil ich wieder so schnell wie möglich wieder Arbeit suchen werde, hab mich schon ausführlich erkundigt , denn jetzt wird generell überall gesucht nur mache ich mir ein bißchen Gedanken über die lange Kündigungsfrist ,aber enddefekt ist mir das egal ,weil sie keine Arbeit mehr für mich haben und ich mehr als ausreichend Stunden übrig habe. Mir geht es darum ,nicht 2 Monate einfach abzubummeln ,und mein hart erarbeitetes Arbeitseitkonto dafür zu plündern meiner Meinung nach. Deshalb habe ich mich dafür entschlossen nachhinein selber zu kündigen ,die Folgen kenne ich selber ,aber ich werde mit dem Arbeitsamt nichts zu tun haben. Sondern demnächst erst einmal wieder bei einer anderen ZA Firma anfangen.

5 Antworten

Warum? Du wirst bis Ende der Kündigungsfrist-31.08. freigestellt und voll bezahlt, musst nicht Arbeiten, deine Überstunden un dein Urlaub werden angerechnet, das ist ein ganz normaler Vorgang.

Das heist du wirst 2 Monate voll bezahlt, dem gegenüber stehen 20 Tage Urlaub und 160 Überstunden, das macht nur 7 Wochen. Du bekommst also technisch zusätzlich gesehen eine Woche bezahlt frei auf kosten des AG.

Ergo-worüber regst du dich auf?

Oder hast du schon eine neue Stelle, die du gern zum 01.07. antreten möchtest? Nur im dem Fall lohnt sich die Gegenkündigung

Schubert610  29.06.2023, 10:17
das macht nur 7 Wochen.

Nicht unbedingt, bei einer 5 Tagewoche bekommt der Fragesteller für die 20 Tage Urlaub eben 4 Wochen plus 4 Wochen für die 160 Stunden = 8 Wochen Frei.

1
berlina76  29.06.2023, 10:48
@Schubert610

Nen Monat hat ein wenig mehr als 4 Wochen. Aber wir werden jetzt nicht kleinlich.

Der Fragesteller bekommt wie auch immer 2 Monate bezahlt frei, die Zeit kann er intensiv nutzen ohne sich finanziell über diese Zeit sorgen zu müssen.

0

Wenn heute dein letzter Arbeitstag ist, du aber bis zum 31.8. Bezahlt wirst, wird dir doch dein Urlaub und die Stunden bezahlt?!

"Kann ich ich dagegen vorgehen und selbst noch zum 03.07. fristgerecht kündigen ?"

Heute ist der 29.06.!

Wie willst Du dann bitte zum 03.07. noch fristgerecht kündigen????

Was Du wohl eher meinst, dass Du bis zum 03.07. eine Kündigung zum 01.08. abgeben möchtest.

Wenn Du das vorhast, dann mache das sofort. Du musst nicht bis zum 03.07. warten, bei den Kündigungsfristen handelt es sich um Mindestfristen. Früher abgeben ist erlaubt, zu spät abgeben doof.

berlina76  29.06.2023, 09:32

Und danach folgt eine 3 Monatige ALG Sperre.

Schön blöd, wenn der Fragesteller das machen würde, für mich hört sich das nämlich nicht so an, als wenn er schon was neues hat.

1
Alarm67  29.06.2023, 10:39
@berlina76

Na ja, ich glaube kaum, dass es eine Sperre gibt, erst recht keine 3 Monate, wenn er dem Arbeitsamt die vom AG ausgesprochene Kündigung zum 31.08. vorlegt.

Und sein Ansinnen glaubhaft erklärt.

Aber grundsätzlich gebe ich dir recht, eine Eigenkündigung sollte man im Regelfall vermeiden.

Bzw. mit dem Arbeitsamt im Vorwege besprechen/absprechen, wozu hier sogar auch noch Zeit wäre!

1

PP: persönliches Pech. Ich gehe mal davon aus, dass er aufgrund seines Guthaben vorerst kein ALG 1 erhält.

Eine eigene Kündigung macht überhaupt keinen Sinn und bringt keinen Vorteil.

Wenn es nicht anders geht , dann frage deinen neuen AG , ob er dich ab 1.7. für 2 Monate als Mini-Jobber einstellt , das wären dann 520 Euro pro Monat .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung