Sofern es eine Stinknormale Wohnung war.

Die Verträge gehen an die Erben über, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, gelten weiterhin die 3 Monatige Kündigungsfrist, manchmal ist auch eine Einmonatige Kündigungsfrist bei Tod möglich, sofern im Mietvertrag vereinbart.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform, allerdings können bei Tod beide Seiten fristgerecht kündigen. Die Erbe können also auch die Wohnung weiter nutzen, wenn sie wollen und weder sie noch der VM ihnen kündigt.

Ergo, wer hat die Kündigung ausgesprochen, zu wann.

Und natürlich ist bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zu zahlen.

Wenn du also fristgerecht zu Ende Oktober gekündigt hast und die Wohnung jetzt schon übergeben kannst und bis zum Ende Miete gezahlt hast, hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen..Und von 07 bis 09 sind keine 3 Monate. Was also will der VM von dir?

Ausnahme:

Seniorenwohnanlagen, hier gibt es gegebenenfalls Klauseln, das die Wohnung innerhalb von einem Monat nach versterben geräumt werden muss, es bedarf keiner Kündigung, der Vertrag endet mit dem Tod.

Und da wir es gerade unterschrieben haben, im Pflegeheim haben wir tatsächlich nur 3 Tage Zeit, die Privaten Sachen abzuholen, sonst entstehen Lagerkosten.

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Hast du denn den Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht und ein Schreiben zurückbekommen, das die Versicherung die Kosten übernimmt? Dann solltest du das beim Tierarzt vorlegen.

Wenn du diese Schreiben nicht besitzt musst du natürlich in Vorleistung gehen bis das mit der Versicherung geklärt ist.

Und ja, dann wälst du erstmal die Ratenzahlung um Zeit zu gewinnen.

Und ja, es ist üblich abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.

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Kein Geld mehr - was machen?

Hallo ihr alle.
Ich bin ziemlich ratlos.

Keine Ahnung was ich noch machen soll.

Ich hab einen Monat voller Probleme hinter mir und die waren diesen Monat derart furchtbar, dass ich nun nicht einen Cent mehr in meiner Tasche habe oder auf den Konto.

Ich war beim Sozialamt, bei der Diakonie, Caritas und einigen Kirchen.
Die Tafel konnte mir mit der Überzeugungsarbeit der Caritas einige Lebensmittel aushändigen, auch wenn ich noch lange nicht dran bin laut Warteliste.
Problem ist nun wie ich an Katzenstreu und meine Medikamente und Waschmittel komme.
Waschmittel könnte ich verzichten.
Das Katzenstreu bekomme ich vielleicht mit Pfandsammeln in meinem Dorf zusammen.

Aber meine Medikamente - Asthma und Schmerzmittel - gehen leider zu Neige.
Ich hab durch den ganzen Stress vergessen, meine Medikamente einzurechnen.
Hilfe dafür habe ich bisher keine erhalten.

Auch die AOK hat gesagt, dass sie mir nur das Geld erstatten könnten aber nicht im Vorraus geben können.
Meine Apotheke kennt mich zwar ewig, gibt aber nichts ohne Zahlung heraus.
..
Wie komme ich also an circa 25€ heran, um mir zumindest meine Medikamente zu holen. Oder zumindest 13.35€, damit ich mein Asthmainhalator holen kann.
ICh habe sogar in der lokalen Stadtgruppe nachgefragt, wurde dort aber nur ausgelacht oder beleidigt...

Ich schäme mich für meine Situation. Ich habe leider kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, die interessieren sich leider nicht für mich. und Freunde habe ich keine.
Ich bin Ratlos

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Ich kenne deine Finanzielle Situation nicht(Alg2/Arbeit Ausbildung... etc, pp) denn dazu machst du keine Angaben ergo ist es auch nicht möglich zu sagen an wen du dich wenden kannst.

Der Monat hat noch mehr als 10 Tage, du sagst, du wohnst auf dem Dorf. Nofalls ersetzt du die Katzenstreu mit Sand oder Sägespäne, sofern deine Katze das annimmt, ist deine Katze Freigänger, dann wirst du ggf gar nicht soviel brauchen. Dann hast du das Pfandgeld das du sammeln willst über für deine Medikamente.

Es gibt neben den Tafeln auch Foodsharing Organisationen einfach mal Googeln oder Apps wie toGoodtogo wo du dir für wenig bis gar kein Geld was zu essen holen kannst.

Ich weis auch nicht, welche Einkaufsmöglichkeiten du hast. Sofern du Rewe hast. Paybackapp runterladen und unter Service/Spielewelt findest du die Rubrik Spiele, dort kannst du dir Punkte erspielen und die 7 Tage später freigegeben werden und die du zum Einkauf nutzen kannst. 1 Punkt= 1 cent und gerade als neuer hast du ggf Spiele für 1000-3000 Punkte, ergo 10-30 € wenn du entsprechend spielst. Dasselbe gibt es für die Edeka und der Deutschlandcard. Punkte fürs spielen die dann nach 7 Tagen zum Einkauf genutzt werden können. Damit sind ggf deine Lebensmittel und oder deine Katze billigst versorgt und hast ggf Geldmittel aus anderen Quellen entsprechend frei für deine Medikamente.

Solltest du ein Paypal konto haben und auf Paypal noch Geld haben nutze Online Apotheken und bezahle mit Paypal

Ich hoffe dir wenigstens ein wenig geholfen zu haben.

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Die Zahlungen einstellen, auf die Mahnungen warten, dort sollten alle Details drauf sein.

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Die Frage 2x zu stellen ändert nichts an der Antwort.

Die Erben zahlen die Räumung entweder aus dem Erbe oder aus den eigenen Mitteln.

Wenn ein Erbe nicht zahlen will muß er das Erbe ausschlagen, dazu gibt es allerdings Fristen einzuhalten und ihm steht dann auch nichts aus dem ggf positives Erbe, nicht mal ein Tässchen.

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Es währe auch zu erörtern, ob das Haus schon vor der Ehe dein Besitz war oder währenddessen angeschafft wurde. Da gibt es dann noch die Punkte wie Zugewinngemeinschaft und Ausgleich und co. Ggf Baukredite zur Erhaltung des Hauses und auf wen sie laufen.

Es zieht der aus, der weniger Soziale Verpflichtungen hat. Ggf muß dann eine Vereinbarung über eine Mietzahlung erfolgen, wenn dem anderen die Immobilie gehört.

Wenn Kinder vorhanden sind ist das einfach, der bei dem die Kinder bleiben, bleibt in der Wohnung/Haus.

Wenn also nicht einer von euch beiden freiwillig das Haus verlässt, dann wird ein Gericht entscheiden müssen.

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Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen, der VM kann einen Teil der Kaution zurückhalten bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Aber nur einen Berechtigten Teil, also soviel, wie du vorraussichtlich Nachzahlen werden musst. Nicht mehr.

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Aus Erfahrung mit der Landeswährung aus welchem Land man gerade bucht.

Da gibt es meist unabhängig vom Umrechnungskurs noch Rabatte drauf, wenn man die Landeswährung nutzt.

Du befindest dich in Land A und buchst für Land A Wenn das Land jetzt kein Euroland ist, dann ist es häufig Billiger die Währung Land A statt € zu nehmen. Das kann schonmal 10 bis 20% des Preises ausmachen.

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Sofern sie ü18 ist, hat sie bei Auszug Anspruch aufs Kindergeld.

Anspruch auf Barunterhalt hat sie nur, wenn der Auszug nötig war. Der Auszug ist nötig, wenn sich dadurch der weg zur Ausbildungsstätte/Schule/Uni stark verkürzt, die Eltern sie rauswerfen, oder das JA feststellt, das eine Unterbringung im Elternhaus nicht möglich ist, wegen Familiären Streitigkeiten.

Bab/Bafög übernimmt nur den Teil, den die Eltern nicht an Unterhalt leisten können ob ihr beim Studium Elternunabhängiges Bafög zusteht, läst sich hier nicht beurteilen.Eigenverdienst des Kindes ist auf Unterhalt und Bab/Bafög anrechenbar.

Will sie Bab oder Bafög beantragen, wird sie sich ummelden müssen.

Ja, sie braucht keine Eigene Wohnung, der Umzug zum Freund ist ausreichend.

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Beim Hamburger Model zahlt meines Wissens nach die KK weiter und nicht der AG. Daher glaub ich nicht, das du während des Hamburger Models in Urlaub gehen kannst.

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Die Frage ist, wer für die Sicherung zuständig ist. Das ist nicht zwingend der Nachbar, sondern kann auch in deine Zuständigkeit fallen.

Ergo erstmal klären.

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Keiner kennt hier genau dein Konto.

Hast du ein Regelmässiges Einkommen, hast du einen Dispo oder nur ein Guthabenkonto, warum wurden die Lastschriften zurückgebucht, denn dafür gibt es eigentlich zusätzlich zum Dispo noch die Geduldete Überziehung.

Für mich hört sich das so an, als wenn deine Karte für Bezahlfunktionen gesperrt wurde.

GGf hat die Bank auch einfach deinen vorhandenen Dispo gekürzt und dadurch war kein Geld mehr drauf um zu bezahlen, ja das darf sie( allerdings meiner Meinung nach nur, wenn sie das ein paar Tage vorher ankündigt)

Du wirst eine konkrete Antwort nur von deiner Bank bekommen.

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Freitag ab eins macht jeder seins, Freitag ab 10 solls auch schon gehen.

Wochenende sind keine Bankenarbeitstage. Eine Überweisung muß von einem zum anderen Bankentag erledigt werden.

Sofern du also Freitag rechtzeitig überwiesen hast sollte das Geld Montag da sein, wenn nicht, dann Dienstag.

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Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?

Hallo,

mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.

Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?

Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.

Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Ich bin in keinem Mieterverein.

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.

VG

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Du musst ein wenig suchen, aber es gab vor einigen Jahren ein Urteil, das Abschlagszahlungen so genau wie möglich sein sollen. Abschlagszahlungen sind nicht dazu gedacht um sich etwas anzusparen. Es ging damals um Strom und der Mieter wollte mehr zahlen als er musste und der Stromanbieter wollte das nicht akzeptieren. Also genau der umgekerte Fall.

Aber das Ändert nichts an der Grundaussage des Urteils, das Abschlagszahlungen also auch die Nebenkosten möglichst genau sein sollen.

Wenn du tatsächlich 1000€ zurück bekommst, währen das ca 80€ die du monatlich zuviel gezahlt hast. Unter Berücksichtigung von Preiserhöhung würde ich also eine Absenkung um 60€ für angemessen halten.

Das Problem, das ich sehe ist, wenn du die Miete eigenständig kürzt wird der VM dann wenn du mit 2 Mieten im Rückstand bist ggf Gegenmaßnahmen (fristlose Kündigung) in erwägung ziehen. Zwar bist du meiner Meinung nach im Recht, erst Recht, weil du die Kürzung angekündigt hast, aber so ein Rechtsstreit wird dich auch Zeit, Geld und Nerven kosten.

Was die Forderung des VMs nach den Zwischenzählerständen angeht, ja, warum nicht, wenn die dann vom VM hochgerechnet werden und er dir daraus die voraussichtlich Nebenkostenabrechnung erstellen kann, auf die Bezogen dann die Nebenkosten wirklich angepasst werden.

Ansonsten seh ich hier für dich nur 2 Chancen. Du suchst dir nen Anwalt, der das Schreiben für dich aufsetzt, das wirkt einfach besser, wie das von dir aufgesetzte Schreiben oder du akzeptierst die zu hohe Zahlung, weil du weist, das der VM das Geld wieder zurückzahlt.

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Mietvertrag lesen, da sollte drinn stehen, was dazugehört.

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Was steht da als Ablehnungsgrund?

Wie setzen sich diese 700 zusammen? Normalerweise Ausbildunsgeld, Kindergeld und Elternunterhalt.

Wahrscheinlich, verdienen deine Eltern zuviel und sind in der Zahlungspflicht.

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Nein kann es nicht.

Er könnte den Job verbieten, wenn du deine Hauptarbeit vernachlässigst. Solange er dir diese Vernachlässigung nicht nachweisen kann, kann er dir auch den Job nicht verbieten.

Es ist nur eine Vermutung, das dir der Nebenjob gesundheitlich schadet und du deswegen wieder im Hauptberuf ausfällst. Wenn das dann allerdings wirklich passieren sollte, dann hätte er Handlungsspielraum.

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Ein Dispo in einfacher Einkommenshöhe ist meist kein Problem, auch bei ALG2 nicht, sofern man keine weiteren Kredite und co zu laufen hat, bzw alles regelmässig abbezahlt.

Dennoch sollte sie sich überlegen diesen auf ein Minimum zu kürzen(ca 200 €).

Einen vorhandenen Dispo nie ganz kürzen, denn das führt ggf zu einem Guthabenkonto und auch geduldete Überziehungen sind ggf nicht mehr möglich.

Ein Dispo lässt sich im Onlinebanking einfach selbst kürzen. Ergo, den Dispo alle 2 Monate um 50 € kürzen, das sollte auch bei ALG2 finanziell möglich sein, da rein Rechnerisch im ALG2 ca 30 € zum sparen eingerechnet sind. Eigentlich gedacht für größere Haushaltsnahe Anschaffungen.

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