Hast du deine Reisepass? Dann kannst du mit Reisepass und Kontoauszug Geld am Schalter holen, sofern du eine Bank hast, die Schalter hat.

Ansonsten tatsächlich mit deinen freunden Sprechen, Onlinebanking sollte ja dennoch funktionieren oder auch Paypal. Sie geben dir Geld und du überweist es Ihnen Zeitgleich sofort zurück.

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Hast du vor dir in nächster Zeit ein Haus oder ein Autonauf Kredit zu kaufen?

Wenn nicht, lass alles so wie es ist zahl deine Kredite ab und lass die Finger von neuen Krediten. Denn Immobilie und Auto ist das Einzige für das sich ein Kredit wirklich rechtfertigen lässt. Alles andere lässt sich auch über sparen kaufen.

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Was genau steht im Vertrag.

Der AG kann die Arbeitszeiten einteilen wie er möchte, Begrenzungen gibt es nur durch den Vertrag oder das Arbeitszeitgesetz oder einer Betrieblichen Vereinbarung, wenn vorhanden. Im Arbeitszeitgesetzt spricht erstmal nichts dagegen dich von Wechselschichten auf Tagesschichten zu setzen.

Es geht also rein um die Vertraglichen Vereinbarungen und die genaue Formulierung.

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Du hast ein Monatlicher Einkommen von 1700 € und nutzt deinen Dispo bis zu 1700 € aus. Ergo hast du ggf sogar einen Nulldurchgang im Monat. Die dafür anfallenden Jährlichen Zinsen dürften bei um die 60-70 € liegen, wenn du nicht sogar eine Bank hast, bei der es auf einen Teil des Dispos keine Zinsen anfallen, da ja immer Geld aufs Konto kommt, d.h. 5 € Zinsen die du im Monat aufbringen mußt.

Eine Umschichtung auf einen Kredit ist Quatsch und kostet dich nur Gebühren. ggf sind sogar die Zinsen höher.

Sofern du Onlinebanking machst, stufst du einfach deinen Dispo alleine ab, je nach Verbrauch jeden Monat um 50-100 €.

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Anträge gelten immer ab Antragdatum. D.h. selbst wenn deine Bafögablehnung auf sich warten lässt, beantragst du dennoch deine studentische Hilfe und wenn du den Bafögablehnung bekommst, reichst du diese nach.

Auf diese Weise hast du auch für die Zurückliegende Zeit Ansprüche und bekommst dann entsprechend eine Nachzahlung

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Wie lauten die Renovierungsklauseln im Mietvertrag in bezug auf regelmässiger Renovierung und Zustand bei Auszug. Danach richtet sich, ob der Mieter Renovieren muss oder nicht.

Den Keller hat der Mieter auf seine Kosten zu leeren, macht er das nicht, kannst du weitere Lagermiete für den Keller von Ihm verlangen.

Wenn durch Schimmel im Keller seine Sachen zerstört wurden, kommt es darauf an, inwiefern er den Schimmel vorher bei dir Gemeldet hat und dich aufgefordert hat für Abhilfe zu sorgen.

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Das sind 2 Verschiedene Delikte.

Das eine ist der Unfall, das andere die Fahrerflucht.

Wenn du Fahrerflucht begangen hast, ist erstmal irrelevant wer am Unfall schuld ist, du hast dieses Delikt unstrittig begangen und dich vom Unfallort entfernt.

Wenn sich dann herausstellt, das du am Unfall nicht Schuld hast, wird sich die Versicherung das Geld schon beim Unfallverursacher wiederholen

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Heutzutage mit diesen Trading Apps gut möglich. Weil kaum Gebühren anfallen.

Wällst du allerdings die Klassischen Bankendepots, dann nicht, denn es fallen für jeden Kauf und Verkauf mindest 10€ Gebühren an, was bei kleinen Beträgen natürlich den Gewinn stark schmälert. Hier sollte jede Order bei 3000€ und mehr liegen damit sich das lohnt.d.h. erstmal Sparen, bevor man mit Aktien Arbeiten kann.

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Wenn du auf das Inkasso nicht reagierst folgt ein Gerichtlicher Mahnbescheid und danach kann gepfändet werden. D.h. Entweder wird dein Gehalt beim AG oder auf deinem Konto teilweise eingezogen oder der Gerichtsvollzieher schaut ob es was bei dir zuhause im Gegenwert gibt, was verkäuflich ist.

Wegen Schulden wird man normalerweise nicht ins Gefängnis gehen es gibt aber Ausnahmen

Betrug. Man weist dir nach, das du schon beim Kauf nicht vorhattest zu bezahlen.

Bussgeldschulden, z.b. Schwarzfahren - die können tatsächlich auch Abgesessen werden.

Beugehaft, wenn der Gerichtsvollzieher von dir eine Vermögensauskunft verlangt um zu schauen ob du zahlen kannst, du diese aber verweigerst.

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Deine Krankentage werden so abgerechnet, wie du hättest Arbeiten sollen, heisst, deine Freien Tage werden nicht bezahlt.

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Das Problem ist, das der VM in seiner Mieterwahl frei ist, stimmst du seinen Bedingungen nicht zu, weil du sie nicht für Rechtens hälst, gibt er dir eben die Wohnung nicht.

Will er die Abrechnungen aber Nachträglich haben, hat er Pech gehabt. Wie und ob sich dein Einkommen in der Mietzeit ändert hat ihn nichts anzugehen und wäre auch kein Kündigungsgrund.

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Ja, es sei denn du machst ein P-Konto. Ohne PKonto wird eben alles angerechnet.

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Widerrufsrecht. Gesetzlich vorgeschrieben sind 14 Tage Amazon gibt glaub ich um die 30 Tage. Dabei darf der Gegenstand soweit ausprobiert werden, wie es auch in einem Laden möglich währe. Gebrauchsspuren darüber hinaus kann der Händler dem Käufer vom Warenwert anrechnen, z.b. auch den Verlust des Kartons.

Garantie/Gewährleistung. Gibt es für 2 Jahre nach 6 Monaten gild allerdings die Beweisumkehr. Schäden, die bei Lieferung bestehen , Schäden, die im laufe der Zeit auftauchen und nicht selbst verursacht sind, sondern auf einen Material oder Verarbeitungsfehler hinweisen.

Im zweiten Fall hat der Händler 2 Versuche zu reparieren oder zu tauschen, danach kannst du auf Wandelung also Geld zurück bestehen und zwar den vollen Betrag.

Jetzt stellt sich die Frage, was ist das für ein Displayfehler , du müsstest das Gerät zur überprüfung einschicken, ist das ein Herstellerfehler, wird man das Reparieren oder dir ein neues Gerät schicken oder dir das Geld erstatten. Ist das ein von dir Verursachter Displayschaden, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

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Für Möbel werden im Allgemeinen 15-20 Jahre angesetzt, sind Elektrogeräte in der Küche kaputt, kommt es darauf an, warum sie defekt sind.

Die andere Frage ist auch, ob die Küche mitgemietet wurde oder vom Vormieter übernommen wurde und somit Eigentum des Mieters ist.

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Nein, entweder du mußt deine eigenen Bilder machen oder beim Händler nachfragen um dessen Bilder nutzen zu können.

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Dein Kontoauszug ist dein Nachweis.

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Für eine Fristlose Kündigung brauchst du einen sehr trifftigen Grund.

Du kannst aber deinem VM anbieten, dass er nach deinem Auszug die Wohnung sofort neu Vermieten kann und du somit vor Fristende aus dem MV raus kommst, du kannst deinem VM auch anbieten selber Nachmieter zu suchen. Bedenke aber, das der VM in seiner Mieterwahl frei ist, er braucht keinen von dir gebrachten Nachmieter zu akzeptieren.

Eventuell will der VM die Wohnung auch nach deinem Auszug renovieren, in dem Fall kannst du ihm anbieten ihm die Schlüssel früher zu überlassen, wenn er dich aus dem MV raus lässt.

Ergo es ist Verhandlungssache.

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