Wenn du als Selbständiger dort Arbeitest, dann gibt es einen Vertrag. Verträge B2B sind frei verhandelbar,

Ergo Vertrag lesen, was da drin zu Kündigung und Auflösung und Abrechnung steht. Du hast Unterschrieben, Von Selbständigen wird im Gegenteil zu nichtselbständigen Angestellten erwartet, das man Verträge Lesen und verstehen kann.

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Ein Existierender Mietvertrag kann vom VM nicht einfach gekündigt oder geändert werden.

Ich glaube kaum, das er berechtigt ist den Schein nachzufordern.

Was anderes währ es, wenn du bei Einzug von dem Schein wustest und ihr vereinbart hattet, das du diesen nachreichst, dann könnte man dir vorwerfen, die Wohnung erschlichen zu haben und dann währe der Mietvertrag tatsächlich nichtig.

Ergo, ab zum Mieterschutz, wenn dein VM weiter auf den WBS besteht.

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Da du die Karte nie genutzt hast steht hier eindeutig fest, das du sie nie erhalten hast, ergo müssen sie dir die Ersatzkarte Kostenlos zukommen lassen.

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Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen.

Der VM darf von der Kaution einen berechtigten Teil für die Nebenkostennachzahlung im Folgejahr einbehalten.

Stichwort berechtigter Teil, der VM müsste dir ggf. per Hochrechnung nachweisen, wie hoch deine Nebenkostennachzahlung nächstes Jahr in etwa sein wird. Den Rest muss er dir wie gesagt auszahlen.

Ergo schreibst du deinen EX-VM an und bittest um eine fundierte Schätzung und darum dir den Rest auszuzahlen.

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Häufig steht bei Ratenverträgen sowas drinn, wie, wenn eine Rate nicht oder verspätet gezahlt wird, dann ist der Restbetrag mit einmal fällig. Du hast nur einen Teil der Vereinbarten Rate gezahlt, dadurch wird der Vertrag hinfällig, weil du dich eben nicht an den Vertrag gehalten hast und die Gesamtsumme wird fällig.

Otto bietet dir nun anstelle der Gesamtsumme an die Raten weiter zu zahlen, aber monatlich 100 € mehr, somit ist das ein Kompromiss zwischen sofort fällig und der alten Ratenzahlung.

Alternativ kann dir Otto auch Inkasso und Gerichtlichen Mahnbescheid aufdrücken, was die Kosten nochmal erhöht.

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Nein, lieber eine Sterbeversicherung.

Nen Bekannter hat ein Treuhandkonto eingerichtet, der spätere Betreuer hat nicht gesehen, das das ein Treuhandkonto war, hat das als normales Sparkonto angesehen und auf dies Konto alle überschüssigen Beträge angesammelt da war dann zum schluss ein 5 Stelliger Betrag drauf, den wir abzüglich Bestattungskosten vom Bestatter zurückfordern mussten, was mit erheblichem Aufwand verbunden war.

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Deutsches Recht

Gemietet, wie gesehen.

Wenn also nicht irgendwo im Mietvertrag drinn steht, das zur Wohnung Kühlschrank oder Geschirrspüler gehören, dann hast du Pech gehabt.

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Dein AG ist verpflichtet die Gesetzlichen Pausenzeiten von den Arbeitszeiten abzuziehen, Bei über 9 Stunden hast du das Recht auf 45 min Pause.

Es liegt in deiner Verantwortung diese zu nehmen, bzw einzufordern. Pausen sind Arbeitszeitunterbrechungen von mindest 15 min. ergo 3x 15 min oder einmal 30 und einmal 15 min oder einmal 45 min.

Wenn du deine Pausen nicht nimmst, hast du Pech, wenn dir dein AG deine Pausen nicht gewährt, verstößt er gegen geltendes Recht.

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Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

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Deutsches Recht:

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Eine Vertragsänderung bedarf der Zustimmung aller Vertragsparteien, also auch des VM

Der VM ist in seiner Mieterwahl frei. Er muss an keinen der beiden neu vermieten .

Im übrigen bedarf der Zuzug einer weiteren Person keine Änderung des Mietvertrages. Zwar muss der Zuzug dem VM gemeldet werden, deswegen muss man aber den Mietvertrag nicht neu machen, nur die Nebenkosten werden angepasst. Und an deinem Fall sieht man warum das nicht nötig ist. Währe kein neuer Mietvertrag aufgesetzt worden, währ die Sache eindeutig.

Also kurz gesagt, wenn der VM nicht mitspielt, müsst ihr beide raus.

Lösung währe, sich zu einigen, wer auszieht, den Mietvertrag unverändert weiterlaufen zu lassen. Die Person, die Wohnen bleibt, zahlt weiter Miete. Dabei entsteht aber das Problem, wenn derjenige der drinn bleibt nicht zahlt, sich der VM die Miete auch von der ausgezogenen Person holen kann, da diese ja weiter Vertragspartner ist.

Im übrigen, stimmt eine Person der gemeinsamen kündigung nicht zu, kann man die Kündigung nach ein paarMonaten n gerichtlich einfordern.

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Ich habe Fragen.

Bist du überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Bekommst du mehr als 1300 € Brutto? Hast du im laufenden Jahr irgendwas an Lohnsteuern bezahlt?

Wenn du alle Fragen mit nein beantwortest, zieh die Steuererklärung zurück. Denn du wirst zahlen müssen, zurück bekommst du nichts, da du keine Lohnsteuer gezahlt hast, du müsstest zahlen für den Betrag den du mehr verdient hast und dem jahressteuerfreibetrag von knapp 11000 € dementgegen setzt du deine Steuerlichen Ausgaben. Wenn du nichts weiter hast, wie deine Fahrkosten, dann wirst du dennoch nachzahlen müssen.

Mein Rat also, zieh die Erklärung zurück.

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Bei Versand Privat zu Privat trägt der Empfänger das Versandrisiko.

Sofern du ihr also die Sendungsnummer mitgeteilt hast, hätte sie die Sendung auch selber tracken können, sehen können, das die Sendung in der Filiale liegt und diese dann auch ohne Benachrichtigungskarte abholen können.

Es ist also Ihre Schuld die Sendung nicht abgeholt zu haben.

Allerdings: die Ware gehört Ihr, wie sie jetzt an die Ware kommt, ist ihr Problem, du musst die Ware lagern. Du hast ihr einen zweiten Versand angeboten, wenn sie nicht einwilligt, hat sie Pech gehabt.

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Auf Sozialwohnungen gibt es häufig Wartelisten. Selbst wenn du WBS und Anspruch auf eine Sozialwohnung hast, stehst du mit hoher Wahrscheinlichkeit hinten an.

Ergo, probier es, der Erfolg ist nicht garantiert, ergo mach dich gleichzeitig auf die Suche nach was anderem.

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Sofern es eine Sendung im Idenverfahren ist, wirst du die Sendung nicht bekommen. Nur dein Bruder kann die Sendung annehmen, wenn er nicht da ist, wird die Sendung benachrichtigt und er hat 7 Tage Zeit sie abzuholen.

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Es ist nur eine Warnung. Die kann man auch wegklicken und seine Daten dennoch eingeben. Und dann kann der Käufer immer noch über Paypal zahlen.

Ansonsten hab ich jetzt schon mehrmals gesehen, das Leute ein Foto mit ihren Daten einblenden anstelle die Daten direkt einzugeben, dann kommt auch die Warnung nicht.

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Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

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Genau dafür ist die Option gedacht, die Kaution Anteilig bis zum Abrechnungsdatum einbehalten zu können. Dann könnte man des jetzt davon begleichen

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Wenn die Wunden aufgegangen sind und du vor Ort verbluttest, dann ja. Wenn keine akute Gefahr besteht, dann nein.

Er kann allerdings JA und deine Eltern informieren.

Eine Finanzfrage seh ich nicht vielleicht formulierst du die Frage um oder wendest dich mit deinem Anliegen an Gutefrage, gesundheitsfrage... dies hier Ist das falsche Forum.

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Nein, es zählt nicht als Zustimmung, denn du weist ja gar nicht wofür du jetzt mehr zahlst, Nebenkosten oder Kaltmiete.

Zwar ist ein Mietvertrag mündlich gültig, sämtliche Änderungen bedürfen aber der Schriftform.

Wenn dein VM die Miete erhöhen will, muss er dies 3 Monate vorher schriftlich ankündigen, mit Begründung, z.b. Mietspiegel oder Vergleichsmieten.

Wenn dein VM die Nebenkosten anheben will, so bedarf dies einer Nebenkostenabrechnung, aus der hervorgeht, das deine bisher gezahlten Vorrauszahlungen zu wenig sind und die Nebenkosten nicht abdecken.

Sofern du nicht in einer Zweitwohnung im selben Haus mit dem Vermieter wohnst, hat er auch keine Handhabe, dir zu kündigen, dich rauszuwerfen, den Deutschland hat einen strengen Miterschutz. Um dich rauszuwerfen musst du mindest 2 Monate im Rückstand sein oder regelmässig zu spät zahlen. Und selbst dann bedarf es einer Räumungsklage, wenn du nach Kündigung nicht freiwillig gehst.

Was ist also zu tun.

Du forderst deinen VM auf die zuviel gezahlte Miete bis(2Wochen) zurückzuzahlen, anderweitig wirst du den Betrag mit der nächsten fälligen Miete verrechnen und entsprechend weniger zahlen, da du bis jetzt keine aufrechnung bekommen hast, wofür das Geld ist und wie es begründet ist. Schriftlich, Einwurfeinschreiben.

Forderungen seinerseits soll er dir schriftlich geben, damit du diese prüfen kannst. Vorher wirst du nicht zahlen.

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Auch wenn dich dein AG erst zu Dezember gekündigt hat, dadurch, das du nicht auf Arbeit erschienen bist, und unentschuldigt gefehlt hast, kann er den Lohn zurück verlangen, zusätzlich könnte er theoretisch noch Schadensersatz fordern.

Du hast in der Probezeit keine Kündigungsfrist, du hättest selbst von jetzt auf sofort kündigen können, warum hast du das nicht getan?.

"Übrigens sind mir während der Ausbildung, Fahrtkosten von über 350 Euro, für eine Kennenlernwoche in einer anderen Stadt, 120 Kilometer entfernt aufgekommen.

Dort musste ich 10 Male hin und zurück fahren. Die Fahrtkosten habe ich nicht erstattet bekommen."

In Deutschland ist es das Problem des AN wie er zur Arbeit kommt, die Gelder dafür hat er selbst aufzubringen, eine Forderung gegen den AG bringt hier also nichts. Vielleicht währe eine Kulanzlösung möglich gewesen, als du noch da gearbeitet hast, nachträglich wird dir der AG was husten.

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