Nein, es zählt nicht als Zustimmung, denn du weist ja gar nicht wofür du jetzt mehr zahlst, Nebenkosten oder Kaltmiete.
Zwar ist ein Mietvertrag mündlich gültig, sämtliche Änderungen bedürfen aber der Schriftform.
Wenn dein VM die Miete erhöhen will, muss er dies 3 Monate vorher schriftlich ankündigen, mit Begründung, z.b. Mietspiegel oder Vergleichsmieten.
Wenn dein VM die Nebenkosten anheben will, so bedarf dies einer Nebenkostenabrechnung, aus der hervorgeht, das deine bisher gezahlten Vorrauszahlungen zu wenig sind und die Nebenkosten nicht abdecken.
Sofern du nicht in einer Zweitwohnung im selben Haus mit dem Vermieter wohnst, hat er auch keine Handhabe, dir zu kündigen, dich rauszuwerfen, den Deutschland hat einen strengen Miterschutz. Um dich rauszuwerfen musst du mindest 2 Monate im Rückstand sein oder regelmässig zu spät zahlen. Und selbst dann bedarf es einer Räumungsklage, wenn du nach Kündigung nicht freiwillig gehst.
Was ist also zu tun.
Du forderst deinen VM auf die zuviel gezahlte Miete bis(2Wochen) zurückzuzahlen, anderweitig wirst du den Betrag mit der nächsten fälligen Miete verrechnen und entsprechend weniger zahlen, da du bis jetzt keine aufrechnung bekommen hast, wofür das Geld ist und wie es begründet ist. Schriftlich, Einwurfeinschreiben.
Forderungen seinerseits soll er dir schriftlich geben, damit du diese prüfen kannst. Vorher wirst du nicht zahlen.