"Ich bin absolut zuverlässig und bereit, alles schriftlich abzusichern."
So, so, was sich aber hiermit total widerspricht:
Schufa schlecht"Ich bin absolut zuverlässig und bereit, alles schriftlich abzusichern."
So, so, was sich aber hiermit total widerspricht:
Schufa schlechtDas können nur die Admins hier!
Schreibe die an oder melde Deine Frage bei denen, dort hast Du dann ja auch ein Textfeld!
Meiner Meinung nach erwarten die zunächst einmal nur die Zahlung der Pfandgebühr!
Nach der Kaufzusage findet doch innerhalb der nächsten 7 Tage der Notartermin statt, erst ab dem Moment, was dann notariell geregelt ist, werden die 10% erwartet und fällig.
So verstehe ich das zumindest!
Sofern alle gesetzl. Vorgaben eingehalten wurden und der Schornsteinfeger alles geprüft und freigegeben hat, sieht es für dich schlecht aus!
Wenn man alles richtig angeht, sind Deine Ängste meiner Meinung nach unbegründet.
Im Grundbuch kann und sollte man die Eigentumsverhältnisse nach dem eingebrachten Vermögen von Dir und deinem Mann entsprechend festlegen.
Gem. Deiner gemachten Angaben gehören Dir dann 75% und Deinem Mann 25% des Grundstückes/Hauses.
Was bei der Aufteilung noch zusätzlich berücksichtig werden sollte, kann man mangels fehlender Informationen nicht weiter sagen.
PS:
Dein Vertrauen in Richtung Deines Mannes ist ja nicht gerade groß!
Vermutlich hast Du versehentlich oder aber auf betrügerischer Weise ein In-Game Abonnement abgeschlossen!
Du zockst gerne?!
Na wenn das Geld bereit liegt, kann er dieses ja auch vor Verrtragsschluss, zumindest anteilig, überweisen.
Nichts anderes erwartet/fordert er von dir mit der vorzeitigen Schlüsselübergabe!
PS:
Ich würde mich ohne eine vorherige Zahlung nicht darauf einlassen!
Rein formell und um auf Nummer sicher zu gehen, fordert ihr unter einer wirksamen Fristsetzung nochmals zur Auszahlung auf.
Die Frist, die ich normalerweise mit 14 Tage angebe, würde ich in diesem Fall auf 7 Tage setzen.
Alle Erben sollten erneut unterschreiben.
Schreibt gleich rein, dass der Vorgang nach Fristablauf eurem Anwalt übergeben wird, was unnötige und zusätzliche Kosten verursacht, die der VM zu tragen hat
Der Mieter darf selbstverständlich die Kontaktdaten weitergeben, wenn diese Person seine Interessen vertreten soll. Nichts anderes als wenn man diese seinem Anwalt übergibt.
Was die Post angeht:
Der Vermieter kann und darf das annehmen, was er will. Da gibt es keine rechtliche Handhabe!
Wenn Deine älteste Tochter mit der Ausbildung fast fertig ist, gehe ich davon aus, dass diese volljährig ist oder wird.
Soweit ich informiert bin, verlierst Du die Steuerklasse 2, sobald Deine volljährige Tochter mit in Deinem Haushalt lebt.
Kann sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat, glaube aber eher nicht.
Sorry, woher soll denn das Amt wissen, dass sich nichts geändert hat?!?!
Das Finanzamt möchte heute (fast) keine Unterlagen haben.
Die werden unter Umständen sauer reagieren, wenn Du denen heutzutage solche zukommen lässt
Du füllst Elster aus und das war es zunächst einmal.
Das Finanzamt meldet sich bei dir, wenn es dann doch Unterlagen benötigt!
Ein Mittel hieraus wäre eine vernünftige Alternative.
Zunächst einmal die entsprechenden " Eltern" finden!
Was haben Einkünfte der Kinder in der Steuererklärung der Eltern zu suchen?!
Richtig: NICHTS
Für das Kindergeld, ob dieses euch zusteht oder nicht, ist die Familienkasse zuständig, aber ganz bestimmt nicht das Finanzamt!
Mietverträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden, hierzu bedarf es keiner Unterschrift.
Klar, sollte man dennoch von wegen der Beweisbarkeit machen, muss man aber nicht.
Das wichtigste aus meiner Sicht ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du den Mietvertrag mit allen Bedingungen/Regeln versendet hast.
Besser noch, Du solltest den Entwurf mit der einen Unterschrift wiederfinden!
Ich verstehe euch manchmal nicht!
Über die Steuersoftware, z. B. Elster vom Finanzamt, kann man alle elektronisch vom AG gemeldeten Daten beim FA abrufen und automatisch in die Steuererklärung einfügen lassen.
Und dann stellt sich doch die Frage gar nicht mehr!
Ich nicht, weis nich nicht mal, was das sein soll!
Es wird lediglich die Abgeltungssteuer mit Kirchen- und Solidaritätssteuern abgeführt.
Also wenn Du mit Aktien und ETF handels.
Kaufst Du direkt Krypto und verkaufst innerhalb eines Jahres mit Gewinn, unterliegt das der Einkommenssteuer. Die Gewinne must Du also über die Steuererklärung deklarieren.
Das kann Trade Republic auch gar nicht abführen, denn die kennen ja gar nicht Deinen Steuersatz!
Du hast nichts gezahlt, also warum solltest DU das einreichen dürfen?!
Die Frage ergibt keinen Sinn!