

Man, gehe auf "Nummer sicher"!
Nachdem Du umgezogen bist, meldest Du dich beim Einwohnermeldeamt um.
Mit der Meldebescheinigung gehst Du nun zum neuen für dich zuständigen Amt und klärst alles weitere ab.
Man, gehe auf "Nummer sicher"!
Nachdem Du umgezogen bist, meldest Du dich beim Einwohnermeldeamt um.
Mit der Meldebescheinigung gehst Du nun zum neuen für dich zuständigen Amt und klärst alles weitere ab.
Lasse dich anwaltlich beraten.
Der prüft dann, ob die von dir genannten Punkte für eine einstweilige Verfügung ausreichen.
Wenn ja, wird der Anwalt dieses über das Amtsgericht veranlassen.
Hält sich der "nette Herr" nicht daran, wird es teuer, richtig teuer.
Überweise dem IV doch 100.000 Euro, damit dieser alles abwickeln kann und gut ist.
Rufe an und frage nach der IBAN.
Den Rest kann und wird er dir später dann zurück erstatten.
Gehe in die Schweiz, dann lernst Du am schnellsten die Selbständigkeit und wie man alleine klar kommt.
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Nein, natürlich ist das nicht rechtens!
Hast Du vom Arzt eine AU, bist Du krankgeschrieben.
Hat der AG hieran Zweifel, muss dieser sich an den medizinischen Dienst wenden.
Aber Du bleibst zu Hause, da eine AU vorliegt.
Wenn Du über entsprechende Einkünfte verfügst und in der Vergangenheit selbst ein schneller, pünktlicher und zuverlässiger Zahler gewesen bist, kein Problem.
Wende dich an Deine Hausbank, das sollte in diesem Fall dann am schnellsten gehen.
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Gehe zur Gemeinde/zum Rathaus und melde Dein Gewerbe an und gut ist!
Ein Kleingewerbe gibt es nicht!
Du kannst bei der Gewerbeanmeldung die Kleinunternehmerregelung ankreuzen.
Das setzt natürlich voraus, dass Du in den Rechnungen aus 2022 keine Umsatzsteuer berechnet/ausgewiesen hast!
Für das, was Du aufzählst, wird doch kein Erbschein benötigt!
Oder gibt es doch noch was zu erben, was Du nicht erwähnt hast?
Du hättest das auch einfach an den Anwalt des Gegner überweisen können.
Die Kontoverbindung befindet sich auf den Schreiben vom Anwalt des Gegners.
Aktenzeichen dazu und das war es dann auch schon.
Dazu muss man eigentlich nicht wochenlang so einen Zauber veranstalten!
Wenn ich mir den Zustand der Straße ansehe, wäre ich schon allein nur deshalb 30 gefahren! 😜😁😎
Hast Du beim Anhörungsbogen neben den Fotos auch noch mal betont, dass Du dort ortsfremd bist!
Und wenn das Schild tatsächlich so verdreht war, wie auf dem Foto dargestellt, würde ich es auch auf einen Prozess ankommen lassen!
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Warum hast DU denn nicht vorher ein KV/Angebot verlangt?
Und klar dürfen die das kalkulieren, wer sollte das denen auch verbieten?
Eine normale Kalkulation setzt sich aus der Marge vom Material und vom Lohn zusammen.
Entfällt das Material, müssen manche Firmen das halt durch Zuschläge ausgleichen, weil ansonsten die Kalkulation nicht aufgeht.
Vom Lohn alleine kann kein Handwerksbetrieb aufrecht erhalten werden
Und keine Firma ist sehr gerne das Solzialamt für ihre Kunden.
Es gibt auch Firmen, die gerade deshalb solche Aufträge nicht annehmen, wenn Kunden das Material selbst einkaufen und bauseits stellen.
Waren das denn unterschiedliche Gegenstände/Waren?
Macht am Tag der offenen Tür nicht jede Klasse irgendetwas, beteiligt sich aktiv an dieser Veranstaltung?
Und ja, die Schule kann und darf das selbstverständlich zu einer Pflichtveranstaltung der Schule machen und die Schüler müssen dann auch hin.
DU hast den neuen AV unterschrieben, PUNKT!
Auch wenn Du schreibst, dass man dich gezwungen hat, BLÖDSINN, Du hättest nicht unterschreiben müssen!
Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestfrist, die zwingend einzuhalten ist.
Diese darfst Du verlängern, jedoch nicht verkurzen.
Beispiel:
Gibst Du die Kündigung morgen ab, kannst Du nicht mehr zum 01.03.2023 kündigen, weil Du die Frist nicht einhälst.
Gibst Du die Kündigung morgen ab, kannst Du aber bereits zum 30.04.2023 kündigen, die Mindestfrist von 4 Wochen hast Du dann eingehalten.
Sorry, sich jetzt kümmern zu wollen, ist reichlich spät.
Darum hättest Du dich vor/seit 4 Jahren kümmern müssen.
Und ja, schlage denen eine Ratenzahlung vor.
Alternativ, erst recht, wenn es noch mehr schulden geben sollte, meldest Du eine Privatinsolvenz an.
PS:
Wie schafft man es mit einem Handyvertrag innerhalb von 4 Jahren auf 7.000 Euro???
Das sind ja 1.750 Euro pro Jahr!?!?
Meldet diesen schaden eurer privaten Haftpflichtversicherung!
Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte abgewehrt!
Dann braucht ihr euch um nichts kümmern!
Uraubssperren sind bei Saisonbetrieben zulässig.
Unabhängig davon:
Bevor ein Urlaubsantrag noch nicht gestellt wurde bzw. noch nicht bestätigt wurde, bucht man grundsätzlich keine Urlaubsreise!!!!l
Dieser Fehler könnte teuer für euch werden!!!
Das lässt sich hier vermutlich schwer beantworten!
Dazu müsste man die genaue vertragliche Regelung kennen!
Frage:
Warum nicht komplett auszahlen lassen und Deine Frau mietet dann die Wohnung?
Ab 14 wird dem Enkel Gehör geschenkt und seine Wünsche mit berücksichtigt!