Hierzu sage ich nur:

Entweder das eine oder das halt andere, hin und her springen geht in diesem Fall nicht!

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"Oder wär mein alter deswegen ein großes Problem?"

Schon alleine, weil Du uns dein Alter nicht verrätst, lässt sich die Frage nicht beantworten!

Und ansonsten siehe auch die Antwort von Eifelia, der ich mich voll und ganz anschließe.

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Du hast für das, was Du dir auch alleine auf der originalen Schufa-Homepage kostenfrei anfordern hättest können, einen Dienstleister beauftragt.

Da dieser sofort tätig wird, worauf man vermutlich im Bestellprozess hinweist, entfäll ein Widerrufsrecht (wirksam).

Ja, Du musst zahlen!

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Das wichtigste fehlt mal wieder:

Gibt es ein Testament?!

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Ich sehe hier gem. Deiner Ausführung nicht einen Grund, warum irgendwer überhaupt gegen dich ermitteln bzw. Nachweise verlangen sollte!

Das Geld ist dir doch bereits seit Jahren namentlich zugeordnet, wird in Deinen Accounts/Konten ausgewiesen.

Anders sehe es nur dann aus, wenn Du Beträge ab 10.000 Euro Deinem Konto zuführen möchtest. Nur dann werden im Rahmen der Geldwäschegesetze ggfls. Nachweise verlangt.

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Da ihr für euer Vorhaben eh einen Notar benötigt, .................

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Kann man seine Forderungen gegen die Versicherung nicht einfach an die Handwerker abtreten und diese rechnen dann selbst direkt mit der Versicherung ab.

Also im Kfz- Bereich ist das ja üblich.

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Logisch!

Ihr seid dann selbständig und wollt Geld verdienen!

Dann ist ein Gewerbe erforderlich!

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Klar kannst Du das machen.

Aber blöd sind die nicht.

Die sehen dann ja, dass Du dir bereits als minderjähriger das Konto erschlichen und genutzt hast.

Mit Pech sperren die dich dann.

Vielleicht ist es denen ja auch sowas von egal und korrigieren das und gut ist.

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Warum mit einem Gewerbe Geld verdienen, wenn Du doch BAföG bekommst?!?!

Was soll der Blödsinn!?!?!

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Einfach machen!

Lieber doppelt als gar nicht!

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Meines erachtens sind die Mitglieder, sofern zuvor die Teilnahme bestätigt wurde, haftbar!

"Persönliche Haftung tritt in den Vordergrund, wenn Vereinsmitglieder fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins handeln. In solchen Fällen müssen die betroffenen Mitglieder mit ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden aufkommen."

https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/haftung-im-verein/

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Lasse mich raten:

Das Jobcenter hat noch nicht einmal einen Tiefgaragenplatz für dich!?!

Wie oft möchtest Du dir eigentlich noch einen neuen Nick hier zulegen?!

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Eine Meldeadresse hat meiner Meinung nach noch nie Einfluss auf die Steuerklasse gehabt!

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Am besten sucht man sich eine Trading Plattform, bei der man seine Steueridentifikationsnummer hinterlegt und die führen dann alles automatisch ab.

Ich z. B. bin bei Trade Republic und brauche mich um nichts kümmern, wäre mir pers. auch zu umständlich/aufwendig!

Im Übrigen sind auch noch Soli und Kirchensteuer fällig, so dass Du bei ca. 27/28% bist!

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Was sollen die "Elefanten" für eine Rolle spielen?

Aber egal!

Fordere den Vermieter schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf.

Die Frist sollte mindestens 14 Tage, also realistisch und erfüllbar sein, betragen.

In diesem Schreiben kündigst Du an, dass Du nach Fristablauf den Vorgang an Deinen Anwalt übergibst.

Auf Diskussionen, vor allem die hier von dir aufgezählten Punkte, würde ich nicht eingehen.

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Was für eine, sorry, sinnbefreite Frage!

Weise die Auszahlung an und gut ist.

Da es sich um nichts illegales handelt, wird das Geld auch Deinem Commerzbank Konto gutgeschrieben!

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Gewerbemietverträge haben nichts mit Wohnraummietverträgen und den dazugehörigen Regeln/Vorschriften zu tun!

Hier kann und darf vieles abweichend per Vertrag wirksam geregelt werden.

Stehen keine Fristen zu den NK-Abrechnungen im Vertrag, haben wohl die gesetzl. Verjährungsfristen Gültigkeit.

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