Sorry, aber ich sage einfach nur oh man!

Sich selbständig machen und scheinbar Null Ahnung haben!

Ab zur IHK und einen Existenzgründerseminar buchen, besser ist.

Und nein, das gibt man natürlich nicht getrennt ab, man gibt eine Steuererklärung inkl. EÜR und dem hieraus resultierenden Gewinn/Verlust ab.

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"oder muss ich sofort ein Gewerbe dafür anmelden"

Und selbst wenn, was wäre denn Deiner Meinung nach so schlimm daran? 🤔🤔🤔

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Jetzt erst gemeldet oder jetzt erst, also in 2024, abgerechnet/gutgeschrieben!?!

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Mein Tipp:

Im Zweifel gibt man das mit an, reicht es also ein.

Das FA prüft und gut ist.

Und ja, meiner Meinung nach gehört das mit zu den haushaltsnahen Dienstleistungen!

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Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

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Wieso sollte man einen Vergleich verhindern wollen?

Dieser dient doch der Schuldenreduzierung und hilft einem schnell raus aus der Insolvenz!

Verstehe den Sinn dieser Frage nicht!?!

Und wieso sorgt man sich, wenn man Jobvorschläge bekommt? Ist doch super, wenn man schnellstens wieder in Lohn und Brot steht!

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Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

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Sorry, Blödsinn, Gehälter/Vergütungen muss man nicht zurückzahlen!

Nur beim Weihnachtsgeld kann es eine Rückzahlungsklausel geben, was dann aber im Vertrag stehen muss!

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"Wieso können dann zwei weitere Restaurants bestehen bleiben?"

Nichts ungewöhnliches, warum sollte man denn auch noch bestehende lukrative Betriebsteile schließen??

Es ist doch nichts neues, dass ein Insolvenzverwalter ganze oder auch nur Teile von Firmen neu ordnet, weiterführt und dann ggfls. verkauft.

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Ah so!?!

In welcher Form betreiben diese vielen Jugendlichen Geldwäsche!?!

Ich habe an dieser Aussage so ziemlich große Zweifel!

Weißt Du denn überhaupt, was Geldwäsche ist?

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"Es ist ihm unbenommen andernorts eine Praxis zu eröffnen, muss ich in dem Vertrag dennoch einen finanziellen Ausgleich anbieten?"

Es gilt per Grundgesetz die freie Berufswahl!

Selbstverständlich hast Du das dann, sofern es eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt, finanziell auszugleichen.

Ob er dann im Anschluss weiter weg eine Praxis eröffnet, ist meiner Meinung nach irrelevant! Es gilt ausschließlich die Klausel, mit der Du eine Selbstverständlichkeit innerhalb eures Ortes bzw. innerhalb eines Umkreises von 5 Kilometern untersagst.

Und PS:

In dieser Klausel gehört der finanzielle Ausgleich mit hinein, ansonsten ist die Klausel meines Wissens nach eh unwirksam!

"Ein Mitarbeiter sammelt Adressen zur Vorbereitung des Absprungs. Damit verletzt er die Vorschriften zum Datenschutz. Es kann aber nicht nachgewiesen werden. Kann ich hier eine Konkurrenzklausel vereinbaren, die mit einer Strafzahlung bewehrt ist, sofern ich ihm nach Ausscheiden die unerlaubte Nutzung von Patientendaten nachweisen kann?"

Was denn nun, kannst Du es nachweisen oder nicht!?!

Und ich frage mich, wie Du das generell beweisen möchtest/kannst!

Denn eines kannst Du dem Mitarbeiter nicht verbieten, nämlich das dieser Kunden aus dem Gedächnis heraus anspricht!

Das darf dieser, das ist nicht verboten!

Ich würde mir als selbständiger mal ganz andere Gedanken machen!!!

Warum verlässt mich ein Mitarbeiter, warum lassen sich Kunden überhaupt darauf ein, die Praxis wechseln zu wollen!?!?!

So ganz rund scheint es dann ja in Deiner Praxis nicht zu laufen!!!

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Die Schule ist kein Wunschkonzert!

Und PS:

Schreibst Du die Arbeit nicht nach, dann ist es ohne Dein Dazutun eine SECHS!

Also gehe hin und schreibe die Arbeit nach, denn schlimmer wie eine Sechs kann es schließlich nicht werden! 😜😁😎

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Steht immer drin!

Entweder hast Du noch Steuerschulden jeglicher Art oder nicht, Punkt!

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Anzeige gegen unbekannt.

Was auch sonst, wenn man den Dieb nicht kennt und erst Recht nichts beweisen kann!

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Sollte der Vater Unterhalt zahlen, wurde das Kindergeld mit Sicherheit bei der Berechnung des Unterhalts bereits mit berücksichtigt!

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Sorry, lächerlich!

Wenn Du mit dem Zahnarzt selbst und vor allem mit seinen Leistungen zufrieden bist, dann macht man das nicht über Googlebewertung, vielmehr sollte man dann den Arsch in der Hose haben und das direkt mit dem Zahnarzt klären.

Und Vermutungen wie das mit den Provisionen solltest Du generell weglassen, damit machst Du dich auf jeden Fall angreifbar!

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Du hast alleine Schuld, PUNKT!

Melde den Schaden Deiner Vollkaskoversicherung, sehen die das anders, sehen die (Teil-) Schuld beim Betreiber, dann werden die diesen für dich in Regress nehmen.

Alternativ:

Gehe zum Anwalt.

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Und was sagt Dein Anwalt dazu!?!

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