Lohnsteuerklasse 6 bei Kündigung zum 15.?
Hallo ich hab da mal eine frage und zwar, hab ich am 15.10 meine Arbeit gekündigt ( Teilzeit) da ich zum 20.11 eine neue Arbeit angefangen habe . Nun war es so das ich mir meinen Arm gebrochen habe und das eine Woche vor der Kündigung, Das heißt ich war die restliche Zeit bis zum Beginn der neuen Arbeit krank geschrieben. Ich habe nun im Dezember ( bon meinem alten Arbeitgeber) meinen Lohn für die ersten 2 Wochen im November bekommen, zusätzlich meine Überstunden und meine Urlaubstage wären zusammen knapp 2000€ brutto was ich bekommen hätte , dank Steuer klasse 6 hab ich nur knapp 800 € . Bitte um Hilfe.
Liebe Grüße und danke im voraus .
3 Antworten
Nur mal nebenbei: Auch bei LSK VI werden aus 2.000,-€ brutto keine 800,-€ netto.
Also prüfe nochmal die Lohnabrechnung in Hinblick darauf, ob alles eingerechnet wurde.
Ansonsten möchte ich noch den bereits gegebenen Antworten hinzufügen, dass das ganz schön ätzend ist, wenn einem Arbeitnehmer da Steuerzahlungen aufgebürdet werden, die er ohnehin zurückbekommen wird. Manch einer ist ja auch auf seinen Nettolohn angewiesen. Ist aber so.
Da hilft nur eine zügige Erstellung der Steuererklärung Anfang Januar. Aber trotzdem an alles denken, also Werbungskosten, Sonderausgaben etc..
zügige Erstellung der Steuererklärung Anfang Januar
Na da bin ich ja gespannt, wie das angestellt werden soll. Die Programme und Formulare liegen doch garantiert frühstens im März vor.
Steuererklärung 2018 im nächsten Jahr abgeben, dann wird die zu hohe Besteuerung des Dezembers 2018 wieder korrigiert.
Es gibt keine Hilfe, außer die von LittleArrow beschriebene Lösung.
Da dur dort nicht mehr beschäftigt warst msste (!) der Arbeitgeber aud Steuerklasse VI abrechnen.