Lohnsteuerklasse 6 bei Kündigung zum 15.?

3 Antworten

Nur mal nebenbei: Auch bei LSK VI werden aus 2.000,-€ brutto keine 800,-€ netto.

Also prüfe nochmal die Lohnabrechnung in Hinblick darauf, ob alles eingerechnet wurde.

Ansonsten möchte ich noch den bereits gegebenen Antworten hinzufügen, dass das ganz schön ätzend ist, wenn einem Arbeitnehmer da Steuerzahlungen aufgebürdet werden, die er ohnehin zurückbekommen wird. Manch einer ist ja auch auf seinen Nettolohn angewiesen. Ist aber so.

Da hilft nur eine zügige Erstellung der Steuererklärung Anfang Januar. Aber trotzdem an alles denken, also Werbungskosten, Sonderausgaben etc..

zügige Erstellung der Steuererklärung Anfang Januar

Na da bin ich ja gespannt, wie das angestellt werden soll. Die Programme und Formulare liegen doch garantiert frühstens im März vor.

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Steuererklärung 2018 im nächsten Jahr abgeben, dann wird die zu hohe Besteuerung des Dezembers 2018 wieder korrigiert.

Es gibt keine Hilfe, außer die von LittleArrow beschriebene Lösung.

Da dur dort nicht mehr beschäftigt warst msste (!) der Arbeitgeber aud Steuerklasse VI abrechnen.