0,- Euro, da du bereits steuerpflichtig bist.

Nachtzuschläge und Minijob sind steuerfrei. Auch die 75% sind irrelevant.

Die freiberufliche Tätigkeit sollte aus Gründen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht höher als das Einkommen des Angestelltenverhältnisses sein.

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Taubheitsgefühle in einem Arm sind mit einer Montagetätigkeit nicht vereinbar.

Daher ab zum Hausarzt und Krankenschein holen.

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Bei Wasserzählern gibt es sehr wohl andere Abrechnungsmethoden, aber hier sehe ich dies so, dass jeder Wasserzähler die identische Miete kosten muss.

Die Firma Ista soll dir den entsprechenden Gesetzestext geben.

Wer erhält die Zählermiete? Der Vermieter oder die Firma Ista?

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Wo ist das Problem? Hat die Feuerwehr die Tür nun geöffnet, oder nicht ????

Leider kann ich den Ablauf nur vermuten, da du an dem besagten Abend nicht live dabei gewesen bist und daher deine Zeilen unter Umständen nicht dem genannten Ablauf entsprechen.

Somit vermute ich mal, dass der Fernseher "ein wenig" zu laut war.

Wenn die Polizeibeamten geklingelt haben und keiner hat geöffnet, obwohl der Fernseher lief, dann kann man durchaus von einem medizinischen Notfall ausgehen.

Wenn die Polizei die Feuerwehr daraufhin beauftragt die Tür zu öffnen, warum tut sie dies dann doch nicht nicht?

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Betrifft dies nur deine Mutter, oder alle Mitarbeiter? Und warum?

Wenn deine Mutter weder einen PC noch ein Smartphone hat, wäre eine Zusendung per mail auch zu dir möglich?

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Mäusekot - professionell oder vom Arbeitnehmer entfernen? Was ist legal?

Hallo,

Darf der Arbeitgeber die nicht bzgl. des Risikos, richtigen Umgangs und Schutzmaßnehmen geschulten Arbeitnehmer mit dem Beseitigen des Mäusekot und Urins beautragen?

Folgendes Problem: in unserer Verkaufshalle mit Tierbedarfsartikeln haben wir mittlerweile sehr viele Mäuse, somit auch Mäusekot und auch der Ammoniak bzw. Uringeruch fängt an sehr unangenehm bzw. an manchen Stellen unerträglich zu sein.

Der Arbeitgeber hat professionelle Fallen aufstellen lassen, die allerdings meistens leer bleiben. Das war's, was die Maßnahmen des Arbeitgebers angeht.

Nun ist es so, dass der Befall schon sehr deutlich ist - die Mäuse fressen sehr viele Produkte oder mindestens die Verpackungen an, wir sehen sie auch täglich laufen, etc. Die meisten angefressenen Verpackungen werden einfach mit Klebeband geflickt, manchmal auch rabattiert und wieder zum Kauf angeboten.

Das eigentliche Problem, die mich hierhin treibt ist aber, dass der Leiter der Filliale die Angestellten täglich mit gezielten Reinigungsarbeiten des Mäusekots und -urins beautragt ohne jemals auf die Risiken hingewiesen zu haben. Auf die Zweifel, dass wir nicht richtig ausgestattet (FFP2-ähnliche Masken und breite, kurze Handschuhe, keine Arbeitsschuhe, keine Overalls, etc.) und geschult sind, wurde eine Gegenfrage gestellt, wer es denn sonst machen solle.

Da ich im Netz leider keine eindeutige Antwort gefunden habe, mich aber um meine Gesundheit fürchte, da wir keinesfalls die Schutzmaßnahmen einhalten können, die vom RKI empfohlen werden, bin ich eben hier gelandet und hoffe auf Hilfe.

U.a. sollen die Mitarbeiter Artikel aus Stoff täglich AUSSCHÜTTELN, d.h. den infektiösen Staub aufwirbeln, nach lebenden Mäusen suchen und sie ggf. einfangen, etc.

Ich bitte um Hilfe.

Liebe Grüße

Infosauger. ;)

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BGHW Startseite

Erste Ansprechpartner sind neben der BGHW der Sicherheitsbeauftragte eurer Firma. Dessen Namen und Kontaktdaten müssen am schwarzen Brett hängen.

Lasst euch mal die letzte Gefährdungsbeurteilung geben. Okay, das Fangen von Mäusen dürfte da kaum aufgeführt sein.

Kein Arbeitsplatz auf dieser Welt ist es wert, lebensgefährlich zu erkranken.

Somit ist diese - nicht zu eurem Aufgabengebiet zählende - Tätigkeit sofort zu unterlassen. Dies ist dem Filialleiter ruhig und sachlich mitzuteilen. Hilfreich wären hier Informationen aus dem Internet, die ihr dem Filialleiter übergebt.

Auch sollte die Geschäftsleitung informiert werden, was sowieso durch die oben genannten Ansprechpartner erfolgen wird.

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Ich rechne jeden Monat meinen Lohn vorab aus.

Wenn das Geld auf dem Konto ist, kann ich gleich sagen - stimmt.

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Es ist eine Abwägung, welches das größere Übel ist.

Ihn zu behalten, oder sich von ihm zu trennen.

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Interessante Frage.

Ich denke wohl, dass du weder eine Anzeige erhälst, noch die Fahrt bezahlen darfst.

Allerdings wird das Taxiunternehmen bzw. die Polizei die Daten des Fahrgastes von dir haben wollen. Dies dürfte deinerseits rauszufinden sein.

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"Sachbeschädigung"/Verunreinigung bei Verwahrung/Transport wegen Hausdurchsuchung, Schulordnung, etc. strafbar?

Bei gewissen Regelungen frage ich mich häufig wie die Rechtsgrundlage ist.

Auf meiner damaligen Mittelstufenschule konnten die Lehrer Handys einsammeln, wenn diese im Unterricht genutzt wurden. Damals galt häufig der Mythos die Schule könne das Handy bis zum nächsten Tag einbehalten. Nach meiner Recherche ist klar, dass das Einbehalten nur so lange möglich ist, wie eine Störung des Unterrichts bestehen kann, also bis zum Ende des Schultags des betroffenen Schülers.

Man nehme also an das Handy des Schülers werde wegen Verstoß gegen die Regelung einkassiert. Jetzt findet die Verwahrung aber so statt, dass beispielsweise Fettflecken, winizge Kratze oder ähnliches auf das Handy kommen. Nichts was bei normaler Handhabung nicht auch auftreten würde, aber nun wurde es von einer Person außerhalb des Einflussbereichs des Schülers verursacht.

Wie ist da die Rechtslage? Kann der Schüler wegen Sachbeschädigung klagen?

Die Handywegnahme war legitim, aber jeglicher Körperkontakt mit dem Lehrer, das aufbewahren in der Tasche, etc. solange dieser die Verantwortung darüber hat, würde ich für einen Strafbestand halten.

Ähnliches frage ich mich auch für eine Hausdurchsuchung, die legitim durchgeführt wird, aber der Verdächtige schuldfrei ist (d.h. bei Sachbeschädigung gibt es Anrecht auf Schadensersatz). Beispielsweise Datenträger oder ganze PCs werden bei soetwas oft mitgenommen, wenn die Daten gesichert werden sollen. Legt man einen PC mit etwas massiveren Komponenten aber einfach so auf die Seite (z.B. damit er ins Auto passt) entsteht dadurch eine gewisse Strapazierung für die Kontakte, CPU Kühlkörper oder ähnliches. Diese Strapazierung hätte ohne die Durchsuchung nicht stattgefunden und verringert ggf. die Lebensdauer des Geräts.

Wie wird das gehandhabt?

Und drittens zum Zugriff auf Daten des PCs. Jegliche Interaktion mit einem Gerät ändert minimal den Inhalt der Festplatte. Selbst wenn nur hoch und runtergefahren würde. Ein Laie sieht vielleicht einfach nur einen Windows Desktop mit Ordnern und so, aber der Speicher selbst kennt nur Bits. Löscht man nun Wichtige Daten oder leert nur den Papierkorb ist für den Computer egal. Bit werden an und abgeschaltet. Könnte man in diesem Fall wegen beschädigter Daten klagen? Was ein wichtiges Speicherelement ist, kann nur der Besitzer des Computers selbst beurteilen. Das heißt jede kleinste Veränderung könnte als Verlust wichtiger Daten rechtmäßig vermerkt werden.

Wie sieht es da vor Gericht aus?

Danke im Voraus.

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Das Finanzgericht ist dafür nicht zuständig.

Dies als Hinweis, dass du im falschen Forum gelandet bist.

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Die eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten.

Dennoch dieser Hinweis:

Seid vorsichtig mit Einladungen für Mitarbeiter von Unternehmen aus Ländern die ein Visum für Deutschland benötigen. Denn aufgrund eurer Einladung erhalten sie ein Visum. Und nur darum geht es einigen Unternehmen.

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Klauen ist unklug.

Aber mit einem unbezahlten Artikel den Laden betreten ist noch unkluger.

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Einspruch ist gut. Klage vor dem Finanzgericht ist besser.

Ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Ich denke eher, dass ein Grundbucheintrag seitens des Finanzamtes erfolgt. Somit kannst du deine Hälfte des Hauses nicht verkaufen bzw. deiner Tochter überschreiben.

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Er wird gemäß seiner Leistungsfähigkeit zahlen müssen und zwar sehr sehr lange.

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Bei mir meldet sich der Händler und teilt mir den Zahlungseingang und den Versand mit. Dann erhalte ich z.B. von DHL eine email mit der Versandnummer und kann den Weg des Paketes im Internet verfolgen. Der Wagen des Paketboten ist mit GPS ausgestattet. Somit kann ich am Liefertag den Wagen im Internet bis zu meinem Haus verfolgen und öffne schon mal die Tür wenn der Wagen um die Kurve kommt.

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Eine Abmahnung kann auch zurückgenommen werden, bzw. muss zurückgenommen werden, wenn der Nachweis nachgereicht wird.

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Unfall beim rückwärtsfahren, wer hat schuld ?

Im August letzten Jahres bin ich bei uns , ausserorts, hinter einer Dame her gefahren , die dann in eine Einfahrt abbog, ich hab meine Geschwindigkeit reduziert ( also von ca. 50 km/h auf 40 km/h , die strasse hat so grosse Schäden dass da keiner gerne schnell fährt 😅) und hab geschaut ob sie den Rückwärtsgang einlegt , dies war nicht der Fall also fuhr ich einfach weiter gerade aus. Im augenwinkel sah ich dann plötzlich die Lichter vom Auto aufblitzen und dann hat es auch schon geknallt und die Dame fuhr mir mit ihrer hinteren linken Seite rückwärts in meine Beifahrerseite. (Aufprall am Ende der Beifahrertür bis hinten zum heck, Passat, also kombi) da die Schuld frage eig geklärt war , kam ich ich ihr entgegen als sie darum bat nicht die Polizei zu rufen , zumal ich total unter Schock stand. Sie ging mich dann noch ziemlich an , und schlug vor das jeder seinen Schaden selbst bezahlt, womit ich natürlich nicht einverstanden war da mein Schaden nicht nur grösser war , sondern sie ja auch nicht geschaut hatte und mich somit nicht gesehen hatte. Widerwillig gab sie mir dann ihre Versicherungsdaten.

Bis dahin dachte ich es sei eine sichere Sache, aber nunja 😅

Der 1. Gutachter der gegnerischen Versicherung der hier war sagte ganz klar das sie den Schaden verursacht hat , das sähe man ja. Dennoch gab die Versicherung uns teilschuld. Unsere Versicherung sagte ganz klar zu der Dame das sie Schuld habe und sie dafür kein Geld von denen bekommt. Zudem hatte Sie wohl den Schaden vergrößert, was dem Gutachter auffiel und sie des versicherungsbetruges bezichtigte. Nun geht das seit Monaten hin und her , bis dann jetzt ein Gutachten der gegnerischen Versicherung kam in dem stand das sie nicht rückwärts gefahren ist denn sie sagt jetzt sie hätte gestanden und ich wäre ihr reingefahren, wie auch immer ich das angestellt haben soll , und so ist das jetzt für die gegnerische Versicherung geklärt.

Jetzt zu meiner Frage: habe ich wirklich teilschuld? Oder versucht die Versicherung und sie selbst nur fein daraus zu kommen ? Lohnt sich der Weg zum Gericht? Und ist es für diese relevant ob das Auto noch vorhanden ist ? Es war ein wirtschaftlichertotal Schaden und ist nun letzten Monat, nach 6 Monaten, auf den Schrott gekommen. Wäre eine Unfall Rekonstruktion an der unfallstelle sinnvoll ? Immerhin müsste sie ja dann erklären wie ich das gemacht haben soll.

Ich danke schonmal im voraus:)

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Klage erheben. Hätte schon längst erfolgen sollen.

Leider finde ich folgendes Gerichtsurteil nicht mehr: Ein PKW parkte in einer Einfahrt. Das Heck ragte aber zum Teil auf die Straße. Ein anderer PKW fuhr vorbei und schrammte das parkende Fahrzeug. Der Halter des parkende PKW erhielt vom Gericht zu 100% die Schuld.

Unabhängig davon sehe ich es eher als unwahrscheinlich, dass ein Richter die Story der Dame glaubt.

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