Inkasso nach knapp 3J ohne Rechnung Schwarzfahren?

Kevin1905  09.03.2022, 15:56

Wann hat das vermeintliche Schwarzfahren stattgefunden bzw. wann wurde die Forderung hierzu gestellt? 2018 oder 2019?

4Mona 
Fragesteller
 10.03.2022, 17:10

November 2018 rücklastschrift

dezember 2018 n.Mahnung beglichen

dezember 2018 angebliche Kündigung

april 2019 vermeintliches Schwarzfahren angeblich angemahnt was auch nie ankam

2 Antworten

Die friedliche Lösung die du möchtest ist diese, dass du ZWECKGEBUNDEN (!) nur die 60 € an das Inkasso überweist, anschließend der restlichen Forderung widersprichst.

Interessant wäre zu wissen, was genau das Inkasso in ihrer Forderungsaufstellung von dir verlangt. Ebenso welches Inkasso verlangt.

Weil 100 € an Inkassogebühren sind frei Erfunden.

Das was das Inkasso also hier einfordert, ist das erhöhte Bußgeld für das Schwarzfahren. Nun sei aber auch gesagt dass das Inkasso und der Gläubiger in der Pflicht ist zu beweisen, dass dir eine Mahnung etc. zugekommen ist.
Eine Verjährung aus 2018 wäre am 01.01.2022 um 0:00:01 erfolgt, wenn vorher nicht nachweisbar ein Schreiben bei dir einging.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.
Kevin1905  10.03.2022, 16:06

Mal davon ab, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt gegen Minderjährige regelmäßig nicht erhoben werden kann.

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Wieso Kündigung?

Die wollen ganz einfach die Gebühr (60 Euro) für das Schwarzfahren haben!

Dazu bedarf es keiner Kündigung.

Und wenn die Schwarzfahrt in 2019 stattgefunden hat, dann verjährt der Anspruch erst mit Ablauf des 31.12.2022.

Im Übrigen ist das Verkehrsunternehmen in der Pflicht, Dir nachzuweisen, dass Dir was zugesendet wurde. Zum Beispiel Quittung vom Einschreiben/Einwurfeinschreiben. Das ist nicht Dein Problem.

4Mona 
Fragesteller
 09.03.2022, 07:37

Ich habe das Unternehmen natürlich direkt kontaktiert nachdem Chef das Inkasso Schreiben erhielt. Dort teilte man mir mit man angeblich das Abo des Tickets nach der Rücklastschrift gekündigt hat. Somit sei die Sperrung und Erhebung erhöhter Beförderungskosten gerechtfertigt. Da ich auf angebliche Mahnung nicht reagierte nun das Inkasso.

Dem ist aber nicht so. Ich habe weder eine Kündigung des Tickets erhalten noch eine Quittung über das Schwarzfahren noch darüber eine Mahnung/Zahlungsaufforderung.

ich habe mich bereit erklärt die 60€ umgehend zu zahlen weil es ja damals zur rücklastschrift kam.

ich habe noch 3 weitere Tickets dort im Abo und meine Tochter ist weiterhin auf dieses Ticket angewiesen. Daher möchte ich eine friedliche Lösung.

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Alarm67  09.03.2022, 08:01
@4Mona

Fakt ist ja aber, da es zur Rücklastschrift kam, dass Deine Tochter zum Zeitpunkt der Kontrolle über kein gültiges Ticket verfügte, also schwarz fuhr.

Wenn ein Ticket nicht bezahlt wurde, gibt es das nicht, dazu bedarf es meiner Meinung nach noch nicht einmal ein Schreiben, da logisch und selbstverständlich.

Ich würde, um die Kosten nicht noch weiter hochzutreiben, bezahlen.

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4Mona 
Fragesteller
 10.03.2022, 17:07
@4Mona

@Alarm67: ich habe die rücklastschrift bezahlt nachdem ich eine Mahnung erhielt. Allein bemerkt hatte ich diese nicht. Da ich nix weiter hörte betrachtete ich das als erledigt.

sad unternehmen behauptet sie hätten uns aufgrund der ausstehenden Beiträge gekündigt darauf dann die Sperrung. Es kam aber nie eine Kündigung an sodass wir nicht wissen konnten das das Ticket ungültig war. Auch die Lastschrift ging weiter was ich anhand der Auszüge nachweisen kann.
also warum zieht der Gläubiger Gebühren für ein angeblich gekündigtes Ticket ein?

da wurden gleich mehrere Fehler begangen und ich soll jetzt gut 120€ zahlen? Nö

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