Ist die Kündigung eines Honorarvertrages per E-Mail rechtsgültig?

3 Antworten

Wer kann mir helfen?

Da dies keine Finanz- sondern eine Arbeitsrechtsfrage im (öffentlichen?) Schuldienst, müßtest Du mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst anfragen.

Kann es im übrigen sein, dass die Schule mir Dir als Lehrer oder als Mitarbeiter ein Problem hat, welches hier noch nicht näher beschrieben wurde?

Kann es im übrigen sein, dass die Schule mir Dir als Lehrer oder als Mitarbeiter ein Problem hat, welches hier noch nicht näher beschrieben wurde?

Welchen Einfluss hätte das auf die Beantwortung der Frage?

Und außerdem gibt finanzfrage.net "Arbeitsrecht" als Thema sogar vor!

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Eine Kündigung ist nicht per E-Mail rechtskräftig, da überhaupt nicht klar ist, wer diese E-Mail verschickt hat und der Gesetzgeber ausdrücklich die Schriftform dafür vorsieht (§623 BGB).

Man sollte den Vertrag genauer lesen. Dort steht, daß die tatsächliche Stundenzahl nach Bedarf festgelegt wird. Das schließt eine Nichtanspruchnahme bis hin zum Maximum der ggf. dort vereinbarten 4 Std/Woche ein. I.d.R. wird das Pensum vor Beginn des Schuljahres festgelegt und kommuniziert. Steht im Vertrag, daß dies im Einvernehmen erfolgt, so ist in der Tat die Zustimmung der Lehrkraft in einem angemessen Zeitraum nach Mitteilung der Planung erforderlich.

Wenn der Vertrag keine Mindeststundenzahl vorschreibt, die durch das tatsächliche Pensum nicht eingehalten wurde, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Schadensersatz, da der Vertrag ja erfüllt wurde.

Sprich doch mal mit dem Personalrat der Schule.

Zusatzinfo: Im Vertrag steht 4 Stunden pro Woche, zu Anfang (das war 2010) 2 Stunden. Dann folgt ein Absatz im Text, danach gilt der Text bis "angelegt." (Habe da die Ausführungszeichen vergessen). Die Praxis in dieser Schule sah dann so aus, dass ich in manchen Wochen gar keinen Unterricht hatte, in anderen Wochen mal 6 oder auch 10 Stunden.

Normalerweise war es so, dass ich jedes Schuljahr zwei Klassen bekam mit insgesamt 160 Stunden während der Ausbildung. Im letzten Schuljahr war's halt nur eine, der Rest steht oben.

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@hklein

Wir wissen immer noch nicht, wie genau das im Vertrag steht, insbesondere, ob eine Mindeststundenzahl pro Woche gemittelt über ein Semester zugesichert ist oder nur als Ziel vorgegeben war. Letztendlich steht dort auch ein einvernehmliches Vereinbaren der Stunden pro Semester, d.h. wenn Du den Dienst dann antrittst, obwohl Du das nicht möchtest, dann ist das konkludentes Verhalten, d.h. das Einverständnis kann angenommen werden. Die Nebenabrede, daß im folgenden Semester/Schuljahr eine Erhöhung um das fehlende Kontingent erfolgt, wurde nicht schriftlich fixiert.

Ich verstehe auch noch nicht, wo die Kündigung per E-Mail herkommt. Eine Berufsschule wird doch keine Kündigung per E-Mail ausstellen, sondern das hübsch per Papier tun.

Wir können hier nur vermuten und ahnen. Daher wäre der erste Anlaufpunkt doch der Personalrat der Schule oder ein passender Anwalt für Arbeitsrecht, der den Vertrag und die bisherigen Ereignisse dazu prüft.

Und zur anderen Nachfrage oben: wenn die Schule ein Problem mit Dir als Lehrkraft hat bzw. sogar ein disziplinarisches oder strafrechtliches Verfahren gegen Dich laufen würde, wäre das ein Grund für die Kündigung des Vertrags trotz damals ursprünglicher Absicht, Dir als Ausgleich das erhöhte Kontingent im jetzigen Schuljahr zu geben. Daher ist es durchaus für die Antwort auf die Frage relevant.

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Du solltest mit dem kündigen vorsichtig sein. Auf jeden Fall nicht per Email. (.....) Damit die Kündigung wirksam ist besser die Erfahrung nutzen und per Einschreiben kündigen.

Was ist das denn für ein Müll-Link?

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@gammonwarmal

Hauptsache der Mist ist untergebracht.... es gibt ja immerhin Geld dafür.

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