Grundsicherung, Mietzahlung nach dem Versterben des Antragstellers?

4 Antworten

Vergleichbare Fälle habe ich in meinem Bestand auch schon erlebt. Das ist Vermieterschicksal. Du kannst die Forderungen ausbuchen.

Es kommt für Dich im übrigen noch schlimmer: Wenn keine handlungsbereiten Angehörigen vorhanden sind, bist Du als Vermieter es, an dem die Räumung der Wohnung hängen bleibt.

Hoffnung darauf, daß sich ein Verwerter bereit findet, die Wohnung kostenfrei zu räumen brauchst Du Dir nach meiner Erfahrung nicht zu machen. Die Zeiten in denen man gebrauchte Möbel gut verkaufen konnte sind vorbei.

Ich an Deiner Stelle würde in der Wohnung nach Wertgegenständen stöbern, die Du dann aufgrund des Vermieterpfandrechts verwerten darfst, und danach für den Rest ein Räumungsunternehmen beauftragen.

Dein Mieter muss die Miete zahlen.

Der Mieter ist tot.

Bei wem willst Du kassieren?

Du kannst aber das Vermieterpfandrecht geltend machen. Bestelle einen Gerichtsvollzieher, der das vollzieht und dann kannst Du einen Verwerter bestellen, der Dir für Die Einrichtung, die er räumt noch 100,- Eurozahlt.

Aber Du hast die Wohnung ohne Kosten frei.

Wenn Du Glück hast, git es Erben, die das Erbe annehmen und die Mieten zahlen.

Privatier59  20.08.2017, 08:01

Wo kein Kläger da kein Richter: Der rechtlich korrekte Weg mag die Beauftragung des Gerichtsvollziehers sein, aber dieser Weg kostet nur zusätzlich Geld und zieht die Sache in die Länge. Man kann durchaus einige Monate warten bis der Gerichtsvollzieher eine Räumung vollzieht.

Was Verwerter betrifft, so kann ich als Erfahrung sagen, daß ich kostenfreie Räumung zuletzt vor 30 Jahren erlebt habe. Wenn in der Wohnung nicht gerade Antiquitäten stehen muß man sich auf Zuzahlungen gefaßt machen.

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Der Antrag wurde durch den Betreuer rechtzeitig gestellt. Leistungen zum Lebensunterhalt und Miete für die Monate März bis Juni müssen bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nachgezahlt werden.

Schuldner der Miete ist der Mieter.