Grundsicherung + Rentennachzahlung aus dem Ausland?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich beziehe seit über 2 Jahren Leistungen nach dem SGB XII (Viertes Kapitel) und seit ca. 1 Jahr noch eine kleine Rente (volle Erwerbsminderung). Bevor ich krank wurde, arbeitete ich unter anderem 2 Jahre in Irland.
Nun vor ein Paar Tagen bekam ich einen Brief von der Irischen Rentenversicherung, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich seit über 1Jahr einen Anspruch auf so genannte Invalidity Pension in Höhe von 400€/Monat habe. Außerdem habe ich auch einen Anspruch auf eine Nachzahlung in Höhe von 6000€. Zu bemerken ist, dass ich keinen Antrag auf jegliche Rente in Irland gestellt habe, sie kamen selbst auf mich zu. Ich fragte wie ich die Nachzahlung erhalten könnte, sie antworteten, dass ich ihnen eine Genehmigung aus Deutschland senden soll. Von welcher Behörde genau wurde nicht gesagt.
Wie soll ich weiter vorgehen? Besteht überhaupt eine Möglichkeit, dass ich die Nachzahlung erhalte oder kassiert alles der Staat?
Vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Natürlich musst Du das dem Amt melden, u. die Nachzahlung wird mit deinen Bezügen verrechnet.
Die Rente von 400 € wird dann auch nur aufgestockt, so dass du also unter dem Strich genauso wenig hast, wie jetzt auch.
Sonst könnte ja jeder im Ausland arbeiten u. später hier in Deutschland Grundsicherung beziehen, plus zusätzlich die Rente aus dem Ausland.
Allerdings erscheint es mir etwas sehr viel Rente für nur 2 Jahre Arbeit zu sein...
Am besten, du telefonierst mit deiner Sachbearbeiterin, wegen der Genehmigung.
Du mußt das natürlich deiner Stelle melden, von der du Leistungen beziehst.
Diese wird die Zahlungen natürlich anrechnen, so wie sie auch deutsche Renten anrechnen. Wieso glaubst du, daß es da anders ist ?